Hallo zusammen,
wir wollen einen High-End-Beamer mit einer eingebauter Lampe, welche Quecksilber enthält, versenden
Was wäre nun die richtige Klassifizierung?
Zur Auswahl steht
UN3506 Quecksilber in hergestellten Gegenständen.
Hier spricht dafür das Quecksilber genannt ist. Ich denke hier sind aber nur die Lampen selbst gemeint. z.B. könnte man in der Versandbezeichnung Gegenstand durch Lampe ersetzen
UN3363 Gefährliche Güter in Geräten
Quecksilberlampe (gefährliches Gut) in Beamer (Gerät) Passt!
Aber hier könnte es zum Konflikt mit der A107 kommen. Sie darf nicht verwendet werden für Maschinen oder Geräte, für die in Unterabschnitt 4.2, dem Verzeichnis der gefährlichen Güter, eine richtige Versandbezeichnung vorhanden ist
Aber die Quecksilberlampe ist explizit nicht als richtige Versandbezeichnung genannt. Es gibt nur eine Beschreibung, dass für Quecksilberdampflampen die UN3506 zu verwenden ist.
Ich tendiere eher zu UN3363.
Wie ist Eure Meinung hierzu?
Achja Sicherheitsinformation vom Hersteller ist nicht verfügbar.
Vielen Dank!