Begrenzte Menge, Bruttogewicht
#19653
11.12.2014 11:25
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S.Schumacher
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Hallo,
24,5 kg Nicht-Gefahrgut und 0,5 kg Gefahrgut werden in in einen Karton als Set zusammengepackt. Die 0,5 kg Gefahrgut können als LQ versendet werden. Welches Bruttogewicht muss dem Beförder mitgeteilt werden? Das Gesamt-Brutto des Sets oder nur das Brutto des enthaltenen Gefahrgutes?
Gruß
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Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht
[Re: S.Schumacher]
#19654
11.12.2014 13:57
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heido
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Hallo S.Schumacher,
auf dem Frachtbrief muss das Bruttogewicht des Packstückes stehen. Zusätzlich ist dem Frachtführer das Gewicht des Gefahrgutes mitzuteilen also auch die 0,5 kg mit dem entsprechenden Vermerk (LQ)
Gruß heido
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Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht
[Re: heido]
#19655
11.12.2014 15:34
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S.Schumacher
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Hallo heido,
ich meinte das Brutto-Gewicht gem. 3.4.12. Absender von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern müssen den Beförderer vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der so zu versendenden Güter informieren.
Das Bruttogewicht des Versandstückes ist ja hier bei ca. 28 kg. Das Bruttogewicht des enthaltenen Gefahrgutes nur 1 kg. Der Karton beinhaltet ja Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut. Was muss nun im Sinne von 3.4.12 angegeben werden? 28 kg oder 1 kg?
Gruß
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Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht
[Re: S.Schumacher]
#19656
11.12.2014 16:27
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Gerald
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Hallo, Was muss nun im Sinne von 3.4.12 angegeben werden? 28 kg oder 1 kg? Die Bruttomasse, denn in 3.4.12 steht "über die Bruttomasse der so zu versendenden Güter informieren.", es sind also die Güter gemeint, welche ich nach Kapitel 3.4 (LQ) befördern möchte. In Deinem Fall wäre das "1 kg". Das hat was mit dem Abschnitt 3.4.13 und 3.4.14 zu tun, denn hier ist die Kennzeichnung der Beförderungseinheit geregelt. Und der Beförderer ist für die Ausrüstung der Beförderungseinheit mit der Kennzeichnung nach 3.4.7 bzw. 3.4.15 verantwortlich, und da sollte er schon wissen ob die Menge überschritten wird.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 11.12.2014 16:28.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht
[Re: Gerald]
#19657
12.12.2014 15:40
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S.Schumacher
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Danke Gerald,
das bestätigt meine Sicht der Dinge. Ich wollte mich nur bestätigt wissen.
Gruß
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Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht
[Re: Gerald]
#19658
12.12.2014 20:10
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Kay Schmauder
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Hallole,
Ich hab da mal ne Frage... Die Bruttomasse eines nach 3.4 verpackten Gutes ist meiner Meinung nach das Gewicht der kompletten zusammengesetzten Verpackung mit den ggf. darin enthaltenden Zwischenverpackungen, da bei "LQ" immer eine zusammengesetzte Verpackung verwendet werden muss (selbst diese Trays sind ja zusammengesetzte Verpackungen (wenn man eine Folie als Verpackung ansieht... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Bei dem hier genannten Beispiel ist ja ein Behälter (0,5L/1kg) in einer etwas größeren Außenverpackung eingestellt (egal ob da jetzt noch was drinnsteht oder nicht) habe ich erst jetzt die LQ-Verpackung. Ansonsten dürfte ja bei der Übermittlung der Gewichte die Nettomasse gemeint sein... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Dem kann ich jetzt entgegen wirken, indem ich den halben Liter in einen Karton einstelle, mit der Raute kennzeichne und dann das ganze in eine "Umverpackung" mit dem schweren Gut zusammen packe und auch so kennzeichne. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> Bin mal gespannt was zu meiner These kommt... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht
[Re: Kay Schmauder]
#19659
13.12.2014 16:24
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King_Louie_21
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Hallo Kay, Deine Argumentation ist für mich nachvollziehbar und plausibel. Zwei Begründungen fallen mir dazu noch ein: - Im Abschnitt 1.2.1 ADR wird die «höchste Nettomasse» definiert: "[...] die höchste Summe der Massen der Innenverpackungen und ihrem Inhalt, ausgedrückt in Kilogramm." Daraus schließe ich, dass sich die Bruttomasse dann wohl auf das komplette Versandstück (Innenverpackungen mit Inhalt plus Außenverpackung) bezieht. Die in 3.4.12 ADR genannte Bruttomasse der LQ-Güter wäre dann die Gesamtmasse aller LQ-Versandstücke eines Absenders.
- Abschnitt 3.4.14 ADR bietet die Möglichkeit, auf das "LQ-Placard" zu verzichten, wenn die Bruttogesamtmasse der beförderten LQ-Versandstücke 8 Tonnen nicht überschreitet. Grundlage für die Berechnung sind die gemäß Abschnitt 3.4.12 ADR vom Absender an den Beförderer übermittelten Angaben zur Bruttomasse der LQ-Güter.
Mit der in Abschnitt 3.4.12 ADR erwähnten Bruttomasse der LQ-Güter kann somit nur die Bruttomasse der LQ-Versandstücke gemeint sein. Fiktive, anders ermittelte «Hausnummern» oder die «Nettomasse» führen in der Konsequenz zu einem falschen Ergebnis, wenn es darum geht, ob die Beförderungseinheit mit "LQ-Placards" zu kennzeichnen ist oder nicht. Zur Vermeidung von Missverständnissen wäre allerdings eine präzisere Formulierung des Abschnitts 3.4.12 ADR wünschenswert.
Nebenbei sei noch erwähnt, dass die Angabe einer höheren Bruttomasse in Deutschland keine Ordnungswidrigkeit begründet (Rn. 3-12 RSEB). Aus meiner Sicht können demzufolge beispielsweise Umverpackungen (Paletten) mitverwogen werden und es darf auch aufgerundet werden. Schöne Grüße.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 14.12.2014 16:00.
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Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht
[Re: S.Schumacher]
#26513
03.04.2019 07:37
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sonnenblume85
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Hallo,
ich hole mal wieder eine alte Diskussion hoch.
Ich bin definitiv der Meinung, dass das Bruttogewicht das Gewicht auf der Waage ist. Egal wieviel Begrenzte Menge es tatsächlich ist. 0,5kg LQ und Prospekte, Kiste, andere Ware, Klebeband und Etiketten... alles also..
Wenn ich 1000 mal 0,5kg LQ verpacke, aber dazu jedes mal noch 8kg sonstige Ware in das Versandstück dazu packe.. bin ich über 8t und muss den gesamten LKW kennzeichnen.
Ich kann also nicht nachvollziehen, dass hier einige anderer Meinung sind.
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Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht
[Re: sonnenblume85]
#26515
03.04.2019 12:26
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Hazardous
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Hallo zusammen,
auch ich würde die gesamte Bruttomenge angeben. Wie soll ich denn die Bruttomenge IN einer Aussenverpack nachweisen. Ich versende etliche Produkte die Gefahrgüter und Nicht-Gefahrgüter enthalten. Selbst bei LQ-Overpacks geben ich das Bruttogewicht inkl. Paletten an, da diese Gewicht im Lieferschein steht und automatisch ins ADR übertragen wird.
Gruß Hazardous
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Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht
[Re: Hazardous]
#26525
05.04.2019 15:52
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Winklhofer
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
Kapitel 3.4 ADR kann ich nur nutzen, wenn die Gesamtbruttomasse eines Versandstücks 30 kg (Trays 20 kg) nicht überschreitet. Es steht nirgends, dass hier nur das beinhaltete Gefahrgut gemeint ist, wenn auch nicht gefährliche Güter enthalten sind. Somit hat der Absender auch diese Masse dem Beförderer zu übermitteln, also in diesem Fall 28 kg.
Besten Gruß aus Augsburg Alfred Winklhofer
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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