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Einstufung 2,4 Dinitrophenylhydrazin nach ADR #26561 17.04.2019 14:28
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Wolfgang Offline OP
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Hallo Gefahrgutkollegen/innen,

hat jemand Erfahrungen oder Kenntnisse wie der oben genannte Stoff einzustufen wäre, bzw. was es beim Transport zu beachten gibt. Der Stoff wird seit zirka 25 Jahren in einer Glasflasche gelagert. Die Menge ist zirka 50 g. Der Stoff ist in einer Glasflasche ( 100 ml zur Hälfte befüllt ) und soll zur Entsorgung transportiert werden. Ein mir vorliegendes EG- Sicherheitsdatenblatt ( nicht vom damaligen Hersteller ) stuft den Stoff unter UN 1325, entzündbarer organischer fester Stoff, n.a.g. mit der Verpackungsgruppe II ein. Falls die Einstufung zutrifft, wäre sogar LQ anwendbar. Mich macht nur stutzig, dass bei einer Diskussion hier im Forum aus dem Jahr 2014, der Stoff unter UN 3380, desensibilisierter explosiver fester Stoff n.a.g Verpackungsgruppe I eingestuft wurde. Ich bin kein Einstufungsprofi, wundere mich aber über die verschiedenen Einstufungen, denn 2,4 Dinitrophenylhydrazin in fester Form ist doch kein Gemisch. Eventuell hat ja jemand aktuelle Erfahrungen oder kennt sich mit Einstufungen besser aus als ich. Ich denke, das Wichtigste ist doch die richtige Einstufung, bevor das Andere geplant wird.

Freundliche Grüße

Wolfgang

Zuletzt bearbeitet von Wolfgang; 17.04.2019 14:34.
Re: Einstufung 2,4 Dinitrophenylhydrazin nach ADR [Re: Wolfgang] #26562 18.04.2019 08:02
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Trockenes DNPH ist tatsächlich explosionsgefährlich. Deshalb wird es mit Wasser desensibilisiert und ist demnach dann ein Gemisch.

cK

Re: Einstufung 2,4 Dinitrophenylhydrazin nach ADR [Re: _cK_] #26563 18.04.2019 09:40
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M.A.T. Online
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Hallo,
der Stoff ist sowohl im Gefahrgut-Schlüssel als auch bei Gestis unter UN 3380 eingestuft, und zwar mit Desensibilisierung durch Wasser. Das bestätigt die Nachricht von _cK_. Entsprechend gibt es keine LQ oder EQ, und eine Beförderung ist nur mit BAM-Genehmigung erlaubt.
Gruß
M.A.T.

Re: Einstufung 2,4 Dinitrophenylhydrazin nach ADR [Re: M.A.T.] #26576 23.04.2019 08:34
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Wolfgang Offline OP
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Vielen Dank für die Beiträge. Sie haben mir bei der weiteren Vorgehensweise sehr geholfen.

Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: Einstufung 2,4 Dinitrophenylhydrazin nach ADR [Re: Wolfgang] #26906 13.06.2019 14:00
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Wolfgang Offline OP
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Hallo M.A.T.,

ich muss dass Thema noch einmal aufgreifen. Wer bei der BAM genehmigt den Transport von z. B. UN 3380? Und in welchen Vorschriften steht, dass die BAM dies genehmigen muss?

Gruß Wolfgang

Re: Einstufung 2,4 Dinitrophenylhydrazin nach ADR [Re: Wolfgang] #26908 14.06.2019 07:03
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Wolfgang
Hallo M.A.T.,

ich muss dass Thema noch einmal aufgreifen. Wer bei der BAM genehmigt den Transport von z. B. UN 3380? Und in welchen Vorschriften steht, dass die BAM dies genehmigen muss?

Gruß Wolfgang


Hallo Wolfgang,

bei einer Einstufung als UN 3380 gilt Sondervorschrift 311 "Die Stoffe dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde auf der Grundlage der Ergebnisse der entsprechenden Prüfungen gemäß Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil I unter dieser Eintragung befördert werden. Die Verpackung muss sicherstellen, dass der Prozentsatz des Lösungsmittels zu keinem Zeitpunkt während der Beförderung unter den in der Genehmigung der zuständigen Behörde festgelegten Wert fällt."

In §8 der GGVSEB sind die Zuständigkeiten der BAM festgelegt. Dort steht unter Absatz 1 Nr. 1 b) "Kapitel 3.3 ADR/RID/ADN mit Ausnahme der dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr nach § 10 zugewiesenen Zuständigkeiten". Und die SV 311 steht ja im Kapitel 3.3.

Unter Rechtsgrundlagen der BAM hat die BAM auch die rechtlichen Grundlagen in einer pdf zusammengestellt. Dort ist der oben zitierte §8 aus der GGVSEB ebenfalls enthalten.

Bezüglich des korrekten Ansprechpartners wird es seit der Umgestaltung der BAM-Homepage schon schwieriger. Herr Wienecke kümmert sich eher um die Verpackung als um die Klassifizierung. Aber irgendwie hat es ja auch mit Verpackung zu tun. Frau Schmidt ist die stellvertretende Fachbereichsleiterin im 3.1 Gefahrgutverpackungen. Also würde ich mal dort beginnen. Auf der BAM Homepage findet sich folgendes unter Klassifizierung:

Ansprechpartner
Fragen hinsichtlich der Verpackung
Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke
Tel.: +49 30 8104 - 3929
E-Mail: bernd-uwe.wienecke@bam.de

Und wenn man etwas tierfer forscht findet sich auch
Dr. Anita Schmidt
Telefon: +49 (0) 30/8104-1313
Telefax: +49 (0) 30/8104-1317
E-Mail: anita.schmidt@bam.de

Dort kann man dann zumindest sagen, wer zuständig ist.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 14.06.2019 07:04.
Re: Einstufung 2,4 Dinitrophenylhydrazin nach ADR [Re: DJSMP] #26909 14.06.2019 07:38
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_cK_ Offline
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
"Die Verpackung muss sicherstellen, dass der Prozentsatz des Lösungsmittels zu keinem Zeitpunkt während der Beförderung unter den in der Genehmigung der zuständigen Behörde festgelegten Wert fällt."

Da bekomme ich bei 25 Jahren Lagerung im Fläschchen ein leichtes Schaudern.

cK

Re: Einstufung 2,4 Dinitrophenylhydrazin nach ADR [Re: _cK_] #26913 14.06.2019 10:31
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DJSMP Offline
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Darum gibt ja die Behörde auch die Verpackung vor. Niemand hat bestätigt, dass man das so weiter befördern kann. smile

Re: Einstufung 2,4 Dinitrophenylhydrazin nach ADR [Re: Wolfgang] #26918 15.06.2019 22:48
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Ursprünglich geschrieben von: Wolfgang
Hallo M.A.T.,
Wer bei der BAM genehmigt den Transport von z. B. UN 3380? Und in welchen Vorschriften steht, dass die BAM dies genehmigen muss?

Gruß Wolfgang

Hallo, Wolfgang,
die Kollegen haben dazu schon alles geschrieben, mehr habe ich auch nicht.
Viel und sicheren Erfolg!
M.A.T.


Re: Einstufung 2,4 Dinitrophenylhydrazin nach ADR [Re: M.A.T.] #26920 17.06.2019 06:34
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Hallo DJSMP, M.A.T., _ck_,

nochmals vielen Dank für die hilfreichen Beiträge.

Gruß Wolfgang


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