Re: LQ-Ware in Schrumpffolie
[Re: Nico]
#26582
23.04.2019 14:13
|
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 159
Phi_l
Veteran
|
Veteran
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 159 |
Hallo Nico,
die schützenden Eigenschaften der Folie beschränken sich aus meiner Sicht nur auf das Zusammenhalten aller Behältnisse auf dem Tray. Eine flüssigkeitsdichte Außenverpackung ist meines Wissens für diesen Fall nicht vorgeschrieben, auch ein Karton lässt flüssiges Gefahrgut (mehr oder weniger schnell) durch und Plastikflaschen mit flüssigem Gefahrgut sind in einem Karton als LQ ja auch zulässig, ohne dass diese noch einmal Flüssigkeitsdicht verpackt sind, oder? Schließlich muss die Verpackung ein Austreten nur unter "normalen Beförderungsbedingungen" verhindern.
Und im Wissen, dass ein Tray konstruktionsbedingt nicht die gleiche Sicherheit/Stabilität wie ein geschlossener Karton bietet, wurde das zulässige Bruttogewicht angepasst. Für mich ist hier nicht ersichtlich, wieso für flüssige Gefahrgüter PER SE eine "geschlossene" Folierung verwendet werden MÜSSTE. Lediglich für "Innenverpackungen, die bruchanfällig sind oder leicht durchstoßen werden können" werden noch einmal konkretere Vorschriften genannt...
LG Phil
|
|
Re: LQ-Ware in Schrumpffolie
[Re: Phi_l]
#26597
25.04.2019 20:55
|
Registriert: Apr 2019
Beiträge: 21
WeissB
Spezi
|
Spezi
Registriert: Apr 2019
Beiträge: 21 |
Hallo Nico,
die schützenden Eigenschaften der Folie beschränken sich aus meiner Sicht nur auf das Zusammenhalten aller Behältnisse auf dem Tray. Eine flüssigkeitsdichte Außenverpackung ist meines Wissens für diesen Fall nicht vorgeschrieben, auch ein Karton lässt flüssiges Gefahrgut (mehr oder weniger schnell) durch und Plastikflaschen mit flüssigem Gefahrgut sind in einem Karton als LQ ja auch zulässig, ohne dass diese noch einmal Flüssigkeitsdicht verpackt sind, oder? Schließlich muss die Verpackung ein Austreten nur unter "normalen Beförderungsbedingungen" verhindern.
Und im Wissen, dass ein Tray konstruktionsbedingt nicht die gleiche Sicherheit/Stabilität wie ein geschlossener Karton bietet, wurde das zulässige Bruttogewicht angepasst. Für mich ist hier nicht ersichtlich, wieso für flüssige Gefahrgüter PER SE eine "geschlossene" Folierung verwendet werden MÜSSTE. Lediglich für "Innenverpackungen, die bruchanfällig sind oder leicht durchstoßen werden können" werden noch einmal konkretere Vorschriften genannt...
LG Phil Ich möchte noch eins hinzufügen. Am besten beantwortet das ADR selbst die Frage, da das Tray laut ADR 3.4.3 ausdrücklich nicht baumustergeprüft sein muss, 4.1.1.3 ist explizit ausgelassen. D.h., dass Trays nur nach 4.1.1.1 von "guter Qualität" sein müssen, jedoch ohne genaue Vorschreibung der Beschaffenheit.
|
|
Re: LQ-Ware in Schrumpffolie
[Re: Phi_l]
#26599
26.04.2019 09:18
|
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 387
Nico
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 387 |
Hallo,
die Schrumpffolie ist nach 3.4.3 die Aussenverpackung. Und die Außenverpackung wird wie folgt definiert: Aussenverpackung: Der äussere Schutz einer Kombinationsverpackung oder einer zusammengesetzten Verpackung, einschliesslich des saugfähigen Materials, des Polstermaterials und aller anderen Bestandteile, die erforderlich sind, um Innengefässe oder Innenverpackungen zu umschliessen und zu schützen.
Also für mich bietet diese Außenverpackung keinen äusseren Schutz und umschließt auch nicht die Ware. Das zusammenhalten der Ware ist doch kein Schutz. Mir ist schon bewusst, dass die Verpackungen nicht flüssigkeitsdicht sein müssen, aber beim Auslaufen von geringen Mengen, bietet selbst ein Pappkarton ein wenig Schutz. Eine halbe Folierung hingegen überhaupt keinen Schutz. Das ist doch der eigentliche Grundgedanke von LQ. Geringe Mengen an Gefahrgut die aufgrund der doppelten Verpackung nicht viel Schaden anrichten können. Ein 50L Fass Gefahrgut ist voll deklarierungspflichtig da bei einer Beschädigung 50L auslaufen, 10 x 5L Verpackungen, die dann auch noch auf 2 Versandstücke aufgeteilt werden müssen... da wird bei einer einfachen Beschädigung vielleicht 5-10 L auslaufen und daher keinen so großen Schaden anrichtigen.... das das praktisch gesehen auch anders sein kann, steht ausser Frage, aber das ist der Gedanken der hinter LQ steht. Und diese Folierung bietet einfach nicht diesen doppelten Schutz.
Das sie nicht bauartgeprüft sein muss ist klar, aber außreichend gute Qualität muss sie haben und wo hat denn eine Schrumpffolie mit Löchern eine gute Qualität?
Ich wünsche ein schönes Wochenende! lg aus dem sonnigen Wien Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|