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Luftfrachten #26575 23.04.2019 08:32
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Achdorfer Offline OP
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Hallo zusammen,
das Thema wurde bestimmt schon öfters diskutiert aber ich finde dazu nichts was mir richtig weiterhilft
die Frage ist : Muss ein "Verpacker" eine Gefahrgutschulung nach IATA haben auch wenn er nie Gefahrgut verpackt ?
oder reicht es wenn ein PK6 den Auftrag kontrolliert und als nicht Gefahrgut freigibt.
Die Schulungen die zum Bekanntenversender gehören sind alle vorhanden.

gruß


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: Luftfrachten [Re: Achdorfer] #26578 23.04.2019 09:27
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aw_ Offline
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Moin,
irgendjemand (mit entsprechender Kenntnis/Schulung, etc.) muss im Unternehmen festlegen ob GG zum Versand kommt oder nicht. ist das nicht der Fall wird auch keine PK-Schulung benötigt wenn per Luft verschickt wird.
gruss..aw

Re: Luftfrachten [Re: Achdorfer] #26581 23.04.2019 12:14
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Nico Offline
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Hallo,

wenn kein Gefahrgut verpackt wird, dann ist auch keine PK2 nötig.
Achtung aber bei Lithiumbatterien, die gerne in Unternehmen als "nicht Gefahrgut" eingestuft werden, weil, wenn Teil II, keine DGD udg benötigt wird.
Nach IATA 1.6 müssen alle Beteiligten die mit Lithium Batterien zu tun haben auch entsprechend unterwiesen werden. Also keine PK Schulung aber eine nachweisliche Unterweisung.

lg aus dem verregneten Wien
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Luftfrachten [Re: Nico] #26588 24.04.2019 13:27
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Claudi Offline
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Aufpassen!!!

Es gibt noch die Personalkategorie 4 (was Speditionen angeht, Airlines lasse ich mal außen vor)...
Und die heißen
PK4: "Personal von Spediteuren, dass an der Abwicklung von Fracht oder Post (die keine gefährlichen Güter enthalten) beteiligt ist" (Unterstreichung von mir)

Wie "Abwicklung" nun zu verstehen ist? Wird nicht unbedingt der einzelne Verpackungs-Mitarbeiter sein, aber irgendjemand muss laut IATA schon geschult sein, weil es dabei um das Erkennen von verstecktem Gefahrgut oder falsch (als Nichtgefahrgut) deklarierter Ware geht.

Re: Luftfrachten [Re: Claudi] #26611 29.04.2019 20:29
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Kelly1991 Offline
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Meine Theorie zu deinem Fall (wie gesagt nur Theorie):

Nein, er braucht keine Gefahrgutschulung. Eine PK Schulung geht davon aus, dass die Ware per Luftfracht verschickt wird. Sofern die Ware laut MSDS kein IATA DGR ist, wird keine Schulung benötigt. Nichts desto Trotz würde ich eine Unterweisung empfehlen und vl. auch genau diese Thematik ansprechen.

Fallen die Güter unter ADR ist eine Unterweisung lt. ADR 1.6 nötig.

Re: Luftfrachten [Re: Kelly1991] #26614 30.04.2019 11:04
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Skypainter Offline
Urgestein
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Urgestein
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Hallo pinksoul91,

Da muss ich Claudi zustimmen. Die PK4 ist extra für Unternehmen, die KEIN Gefahrgut transportieren. Der Grund ist, wie schon angeführt, vor allem das Erkennen von Gefahrgut.

Bestes Beispiel: Wir bekamen vor einiger Zeit eine Sendung mit Werbematerial. Kein Gefahrgut, entsprechende Erklärung. Durch Zufall hat ein Mitarbeiter die Packliste angesehen und dabei Taschenlampen mit Li-Ion-Batterien gefunden. Also Gefahrgut. Wäre der Verpacker entsprechend geschult gewesen, hätte es ihm auffallen müssen. (ok, das ist dann graue Theorie).

Mir hat mal ein Ausbilder der LH gesagt, in der Luftfracht muss jeder ohne Ausnahme geschult sein. Der Umfang der Schulung ergibt sich aus der Tätigkeit gemäß der Tabelle 1.5 A,B oder C


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können

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