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Versand von HV Speicher / Lithiumbatterie defekt #26635 06.05.2019 15:58
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alfa1978 Offline OP
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Hallo,

da ich mich hier noch nicht so recht auf dem Gebiet der Lithiumbatterien und HV Speicher auskenne, richte ich meine Frage natürlich gerne an euch:

Was ist im ADR zu beachten bei dem Versand von HV Speicher / Lithiumbatterien, wenn diese SCHROTT bzw defekt sind? Zählt das dann zu Abfall? Wie sieht ein Begelitpapier hier korrekt aus und was ist genau zu beachten?

Zählt dies zu Sondermüll, habe ich hier was zu beachten bezüglich Wasserhaushaltsgesetz?


Geplant ist den HV Speicher in einem Gestell zu verladen (zählt dies dann als Ausrüstung?) und diesen dann von A nach B innerhalb Deutschlands zu befördern.



Anhänge csm_Photovoltaik_Stromspeicher_Hochvoltbatterie_Hochvolt-Batterie_B-Klasse_Foto_Daimler_AG_1e84e6902a.jpg
Re: Versand von HV Speicher / Lithiumbatterie defekt [Re: alfa1978] #26639 06.05.2019 19:21
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M.A.T. Offline
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Hallo, kann allgemein ohne spezifische Kenndaten der Speicher nicht beantwortet werden. Schrott oder defekt unterliegt derselben Klassifizierung wie neu, also die vier UNNR nach 2.2.9.3 abprüfen. Von wenigen Ausnahmen für kleinste Speicher abgesehen sind alle GG-Vorschriften, auch zur Dokumentation und Verpackung, einzuhalten.
Ob bei der Beförderung die Sperrstrecken nach WHG relevant sind entscheidet sich daran, ob die Gegenstände wasserverunreinigende Eigenschaften haben. Ich vermute, daß aber bei defekten Liba eine mögliche wassergefährdende Eigenschaft nicht bestimmend ist.
Gruß
M.A.T.

Re: Versand von HV Speicher / Lithiumbatterie defekt [Re: M.A.T.] #26641 06.05.2019 19:47
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Claudi Online
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Das kommt drauf an... auf Größe der Batterie, Art der Beschädigung (nur defekt oder defekt kritisch)

Eine sehr schöne Übersicht dazu findet du in einem Leitfaden des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. zum Download: https://www.bde.de/themen/sonderabfallwirtschaft/gefahrgut/praxisleitfaden/

Sondermüll meint gefährlichen Abfall? Entsorger befragen. Wassergefährdend dürften Li-Batterien NICHT sein, können trotzdem gefährlicher Abfall sein, wobei das ja Gegenstände sind und bei Batterien die Batterieverordnung gilt. Aber da weiß ein guter Entsorger etwas dazu.

Gestelle sind keine Ausrüstung! Ausrüstung = Verbraucher für die Energie der Batterie.
Gestelle = unverpackt. Geht nur bei nicht defekten Batterien, die in vollem Umfang neuwertigen Batterien entsprechen (also auch UN 38.3 erfüllen könnten), da dann bei Batterien > 12 kg brutto (!) nach Verpackungsanweisung P908 Gestelle erlaubt sind.

Defekt oder Defekt kritisch erfordert UN-bauartgeprüfte Verpackungen entsprechend der anzuwendenden Verpackungsanweisung - mehr dazu im verlinkten Leitfaden.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 06.05.2019 19:53.

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