Das kommt drauf an... auf Größe der Batterie, Art der Beschädigung (nur defekt oder defekt kritisch)
Eine sehr schöne Übersicht dazu findet du in einem Leitfaden des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. zum Download:
https://www.bde.de/themen/sonderabfallwirtschaft/gefahrgut/praxisleitfaden/Sondermüll meint gefährlichen Abfall? Entsorger befragen. Wassergefährdend dürften Li-Batterien NICHT sein, können trotzdem gefährlicher Abfall sein, wobei das ja Gegenstände sind und bei Batterien die Batterieverordnung gilt. Aber da weiß ein guter Entsorger etwas dazu.
Gestelle sind keine Ausrüstung! Ausrüstung = Verbraucher für die Energie der Batterie.
Gestelle = unverpackt. Geht nur bei nicht defekten Batterien, die in vollem Umfang neuwertigen Batterien entsprechen (also auch UN 38.3 erfüllen könnten), da dann bei Batterien > 12 kg brutto (!) nach Verpackungsanweisung P908 Gestelle erlaubt sind.
Defekt oder Defekt kritisch erfordert UN-bauartgeprüfte Verpackungen entsprechend der anzuwendenden Verpackungsanweisung - mehr dazu im verlinkten Leitfaden.