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Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? [Re: Achdorfer] #28940 20.05.2020 09:52
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Hallo, Achdorfer,
schauen Sie mal in den § 1 GGVSee, § 1 der V. Küstenschiffahrt. In Zweifelsfällen empfiehlt sich kurze Anfrage bei der WSP HH, die haben richtig Ahnung und sind hilfsbereit! Soweit ich es sehe gilt die M33 für Helgolandverkehr auch.
Gruß
tz

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? [Re: M.A.T.] #28946 20.05.2020 13:49
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Hallo M.A.T.
habe mit der Wasserschutzpolizei Hamburg gesprochen. Das Thema ist wirklich nicht einfach da es nach Helgoland mehrere Möglichkeiten, über Wasser, hinzukommen gibt.
Der Spediteur muss klar vorgeben welche Art Schiff er benutzt. Die GGAV 33 (M) gilt nur für Fährschiffe (mit vielen Einschränkungen, 1,5 m Wellenhöhe usw.)
Es fahren aber auch Frachter da gilt dann der IMDG Code oder Offshore Versorger da gilt ebenfalls der IMDG Code und spezielle Ausfuhrdokumente
also der TIP mit der WAPO war sehr hilfreich


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? [Re: Achdorfer] #28947 20.05.2020 14:26
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Moin zusammen,
für Offshore Anlagen oder Baustellen geht die M34 unter Auflagen (SDB mitführen, GG-Verzeichnis mitführen, Bruttomasse 3000 kg, Ausschluß Klasse 1, etc.), siehe Anlage
gruss..aw

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Recht_GGAV_Ausnahme_M34_DE.pdf (38.37 KB, 258 Downloads)
Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? [Re: aw_] #28949 20.05.2020 16:14
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Hallo, aw und natürlich Achdorfer,
ich hatte auch gedacht, es gehe. Aber der Hinweis auf "Fähre" hat mich stutzig gemacht. Wenn es keine Fähre ist, dürfte die M nicht greifen, oder sehe ich das falsch?
Gruß
M.A.T.

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? [Re: M.A.T.] #28959 25.05.2020 07:10
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aw_ Offline
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Moin M.A.T.
M34 gilt für alle Seeschiffe und ist sozusagen das Pendant zu ADR 1.1.3.1 c)
gruss..aw

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