Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 2 von 2 1 2
Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? [Re: Achdorfer] #28940 20.05.2020 10:52
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,275
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,275
Hallo, Achdorfer,
schauen Sie mal in den § 1 GGVSee, § 1 der V. Küstenschiffahrt. In Zweifelsfällen empfiehlt sich kurze Anfrage bei der WSP HH, die haben richtig Ahnung und sind hilfsbereit! Soweit ich es sehe gilt die M33 für Helgolandverkehr auch.
Gruß
tz

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? [Re: M.A.T.] #28946 20.05.2020 14:49
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 89
A
Achdorfer Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
A
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 89
Hallo M.A.T.
habe mit der Wasserschutzpolizei Hamburg gesprochen. Das Thema ist wirklich nicht einfach da es nach Helgoland mehrere Möglichkeiten, über Wasser, hinzukommen gibt.
Der Spediteur muss klar vorgeben welche Art Schiff er benutzt. Die GGAV 33 (M) gilt nur für Fährschiffe (mit vielen Einschränkungen, 1,5 m Wellenhöhe usw.)
Es fahren aber auch Frachter da gilt dann der IMDG Code oder Offshore Versorger da gilt ebenfalls der IMDG Code und spezielle Ausfuhrdokumente
also der TIP mit der WAPO war sehr hilfreich


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? [Re: Achdorfer] #28947 20.05.2020 15:26
Registriert: May 2008
Beiträge: 801
aw_ Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 801
Moin zusammen,
für Offshore Anlagen oder Baustellen geht die M34 unter Auflagen (SDB mitführen, GG-Verzeichnis mitführen, Bruttomasse 3000 kg, Ausschluß Klasse 1, etc.), siehe Anlage
gruss..aw

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Recht_GGAV_Ausnahme_M34_DE.pdf (38.37 KB, 262 Downloads)
Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? [Re: aw_] #28949 20.05.2020 17:14
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,275
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,275
Hallo, aw und natürlich Achdorfer,
ich hatte auch gedacht, es gehe. Aber der Hinweis auf "Fähre" hat mich stutzig gemacht. Wenn es keine Fähre ist, dürfte die M nicht greifen, oder sehe ich das falsch?
Gruß
M.A.T.

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? [Re: M.A.T.] #28959 25.05.2020 08:10
Registriert: May 2008
Beiträge: 801
aw_ Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 801
Moin M.A.T.
M34 gilt für alle Seeschiffe und ist sozusagen das Pendant zu ADR 1.1.3.1 c)
gruss..aw

Seite 2 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
UN3257 im Tankcontainer
von Gerald - 16.04.2024 21:01
ERG 2024 elektronisch erhaeltlich
von M.A.T. - 16.04.2024 08:17
Neueintrag RAG-01 Argentinien
von Claudi - 12.04.2024 09:00
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3