Hallo, Achdorfer, schauen Sie mal in den § 1 GGVSee, § 1 der V. Küstenschiffahrt. In Zweifelsfällen empfiehlt sich kurze Anfrage bei der WSP HH, die haben richtig Ahnung und sind hilfsbereit! Soweit ich es sehe gilt die M33 für Helgolandverkehr auch. Gruß tz
Re: Handwerkerregelung auch für SEE ?
[Re: M.A.T.]
#2894620.05.202013:49
Hallo M.A.T. habe mit der Wasserschutzpolizei Hamburg gesprochen. Das Thema ist wirklich nicht einfach da es nach Helgoland mehrere Möglichkeiten, über Wasser, hinzukommen gibt. Der Spediteur muss klar vorgeben welche Art Schiff er benutzt. Die GGAV 33 (M) gilt nur für Fährschiffe (mit vielen Einschränkungen, 1,5 m Wellenhöhe usw.) Es fahren aber auch Frachter da gilt dann der IMDG Code oder Offshore Versorger da gilt ebenfalls der IMDG Code und spezielle Ausfuhrdokumente also der TIP mit der WAPO war sehr hilfreich
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Hallo, aw und natürlich Achdorfer, ich hatte auch gedacht, es gehe. Aber der Hinweis auf "Fähre" hat mich stutzig gemacht. Wenn es keine Fähre ist, dürfte die M nicht greifen, oder sehe ich das falsch? Gruß M.A.T.
Re: Handwerkerregelung auch für SEE ?
[Re: M.A.T.]
#2895925.05.202007:10