UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand
 #27020
08.07.2019 13:41
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Puck40
 
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Spezi 
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Spezi 
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Hallo,
  welche Kennzeichnung benötigt ein Außenkarton bei einem LQ Versand der UN 1950 Druckgaspackungen?
  Ist diese Kennzeichnung pro Außenverpackung korrekt?: 
  1 x LQ-Raute + 1 x UN 1950 Aerosole + 1 x Umverpackung + 2 x Ausrichtungspfeile?
  LQ Menge: 1 L 
  Vielen Dank für die Rückmeldungen dazu!
  Puck 40 
 
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 Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand
[Re: Puck40]
 #27021
08.07.2019 14:45
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Winklhofer
 
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Servus Puck40,
  davon ausgehend, dass Du als Außenkarton das Versandstück mit den Druckgaspackungen meinst, lautet die Antwort. Es reicht aus, dieses Versandstück mit dem Kennzeichen nach 3.4.7.1 ADR zu versehen. Alles andere ist bei einem Versandstück mit Gefahrgut in begrenzten Mengen nicht erforderlich. Nur wenn Du eine Umverpackung zusätzlich verwendest und die Kennzeichnung des Versandstückes nicht sichtbar ist, muss das Kennzeichen nach 3.4.7.1 ADR außen an der Umverpackung angebracht werden und zusätzlich der Ausdruck "Umverpackung". 
  Gruß aus Augsburg Alfred Winklhofer 
 
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 Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand
[Re: Puck40]
 #27023
09.07.2019 06:45
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The_Specialist
 
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Hallo Puck40,
  eine Umverpackung ist eine Umschließung von einem oder mehreren Versandstücken, denke bei deinem Fall handelt es sich um eine Innenverpackung (Aerosole) + Außenverpackung (der verpackte Karton), daher ist eine Kennzeichnung für Umverpackung nicht Notwendig. 
  Das Kennzeichen UN1950 Aerosole (Sondervorschrift 625) fällt bei begrenzten Mengen weg, siehe auch 3.4.1 speziell c)
  MFG The Specialist 
 
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 Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand
[Re: The_Specialist]
 #27024
09.07.2019 08:46
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Puck40
 
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Spezi 
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Spezi 
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Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! 
  Müssen den die Ausrichtungspfeile bei der Außenverpackung bei der Menge von 1 Liter je Innenverpackung angebracht werden?
  Herzliche Grüße
  Puck 40 
 
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 Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand
[Re: Puck40]
 #27025
09.07.2019 13:13
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The_Specialist
 
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Hallo Puck40,
  laut 5.2.1.10.2 e) sind die Pfeile nicht erforderlich.
  MFG The Specialist 
 
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 Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand
[Re: The_Specialist]
 #28043
04.01.2020 23:11
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GerhardA
 
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Danke für die exakten Fundstellen, speziell 5.2.1.10.2 e ADR.     
 
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 Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand
[Re: GerhardA]
 #28230
31.01.2020 11:53
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Achdorfer
 
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Hallo zusammen, zu den Aerosolen UN1950 (2.1) hätte ich noch die Frage muss ich als Absender und Verlader  die Dichtheitsprüfungen 6.2.6.3 bzw. die Qualitätsaufzeichnungen des Herstellers regelmäßig prüfen und eventuell sogar vorhalten ? 
 
  
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
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 Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand
[Re: Achdorfer]
 #28231
31.01.2020 13:01
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Gerald
 
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Hallo, muss ich als Absender und Verlader die Dichtheitsprüfungen 6.2.6.3 bzw. die Qualitätsaufzeichnungen des Herstellers regelmäßig prüfenund eventuell sogar vorhalten ?  Nein, das ist Plicht des Verpackers, steht in der GGVSEB §22 Abschnitt 1 Ziffer 3!  
 
  
Gruss aus Unterfranken 
  Gerald
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 Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand
[Re: Gerald]
 #28238
03.02.2020 07:40
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Achdorfer
 
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Guten morgen,
  danke, ja da ist es ziemlich klar wobei ich mir mit der Bezeichnung Verpacker etwas schwer tue ist das nicht eher der Abfüller ?  Im IMDG habe ich jetzt in der 6.2.4.1.2 am Schluss gefunden, dass eine Behörde für die Prüfungen zuständig ist in dem Fall wären wir auch aus der Verantwortung ? oder gibt es hier noch einen anderen Verweis ?
  gruß aus dem Schwarzwald 
 
  
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 Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand
[Re: Achdorfer]
 #28250
03.02.2020 15:22
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Gerald
 
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Hallo, mit der Bezeichnung Verpacker etwas schwer tue ist das nicht eher der Abfüller ?  Den Begriff "Abfüller" gibt es nun mal nicht im ADR bzw. GGVSEB. In der GGVSEB findest Du unter §2 Ziffer 4:  "Verpacker ist das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in Verpackungen einschließlich Großverpackungen und IBC einfüllt  oder die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet.....", steht auch so ähnlich im ADR in Abschnitt 1.2.1 unter dem Begriff "Verpacker".  
 
  
Gruss aus Unterfranken 
  Gerald
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