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UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand #27020 08.07.2019 14:41
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Puck40 Offline OP
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Hallo,

welche Kennzeichnung benötigt ein Außenkarton bei einem LQ Versand der UN 1950 Druckgaspackungen?

Ist diese Kennzeichnung pro Außenverpackung korrekt?:

1 x LQ-Raute + 1 x UN 1950 Aerosole + 1 x Umverpackung + 2 x Ausrichtungspfeile?

LQ Menge: 1 L

Vielen Dank für die Rückmeldungen dazu!

Puck 40

Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand [Re: Puck40] #27021 08.07.2019 15:45
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Winklhofer Offline
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Servus Puck40,

davon ausgehend, dass Du als Außenkarton das Versandstück mit den Druckgaspackungen meinst, lautet die Antwort. Es reicht aus, dieses Versandstück mit dem Kennzeichen nach 3.4.7.1 ADR zu versehen. Alles andere ist bei einem Versandstück mit Gefahrgut in begrenzten Mengen nicht erforderlich. Nur wenn Du eine Umverpackung zusätzlich verwendest und die Kennzeichnung des Versandstückes nicht sichtbar ist, muss das Kennzeichen nach 3.4.7.1 ADR außen an der Umverpackung angebracht werden und zusätzlich der Ausdruck "Umverpackung".

Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand [Re: Puck40] #27023 09.07.2019 07:45
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The_Specialist Offline
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Hallo Puck40,

eine Umverpackung ist eine Umschließung von einem oder mehreren Versandstücken, denke bei deinem Fall handelt es sich um eine Innenverpackung (Aerosole) + Außenverpackung (der verpackte Karton), daher ist eine Kennzeichnung für Umverpackung nicht Notwendig.

Das Kennzeichen UN1950 Aerosole (Sondervorschrift 625) fällt bei begrenzten Mengen weg, siehe auch 3.4.1 speziell c)

MFG
The Specialist

Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand [Re: The_Specialist] #27024 09.07.2019 09:46
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Puck40 Offline OP
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Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

Müssen den die Ausrichtungspfeile bei der Außenverpackung bei der Menge von 1 Liter je Innenverpackung angebracht werden?

Herzliche Grüße

Puck 40

Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand [Re: Puck40] #27025 09.07.2019 14:13
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The_Specialist Offline
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Hallo Puck40,

laut 5.2.1.10.2 e) sind die Pfeile nicht erforderlich.

MFG
The Specialist

Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand [Re: The_Specialist] #28043 05.01.2020 00:11
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GerhardA Offline
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Danke für die exakten Fundstellen, speziell 5.2.1.10.2 e ADR. wink

Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand [Re: GerhardA] #28230 31.01.2020 12:53
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Achdorfer Offline
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Hallo zusammen,
zu den Aerosolen UN1950 (2.1) hätte ich noch die Frage muss ich als Absender und Verlader
die Dichtheitsprüfungen 6.2.6.3 bzw. die Qualitätsaufzeichnungen des Herstellers regelmäßig prüfen
und eventuell sogar vorhalten ?


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand [Re: Achdorfer] #28231 31.01.2020 14:01
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Gerald Online
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Hallo,
Antwort auf
muss ich als Absender und Verlader
die Dichtheitsprüfungen 6.2.6.3 bzw. die Qualitätsaufzeichnungen des Herstellers regelmäßig prüfenund eventuell sogar vorhalten ?


Nein, das ist Plicht des Verpackers, steht in der GGVSEB §22 Abschnitt 1 Ziffer 3!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand [Re: Gerald] #28238 03.02.2020 08:40
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Achdorfer Offline
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Guten morgen,

danke, ja da ist es ziemlich klar wobei ich mir mit der Bezeichnung Verpacker etwas schwer tue ist das nicht eher der Abfüller ?
Im IMDG habe ich jetzt in der 6.2.4.1.2 am Schluss gefunden, dass eine Behörde für die Prüfungen zuständig ist
in dem Fall wären wir auch aus der Verantwortung ? oder gibt es hier noch einen anderen Verweis ?

gruß aus dem Schwarzwald


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: UN 1950 Druckgaspackungen LQ Versand [Re: Achdorfer] #28250 03.02.2020 16:22
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Gerald Online
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Hallo,
Antwort auf
mit der Bezeichnung Verpacker etwas schwer tue ist das nicht eher der Abfüller ?


Den Begriff "Abfüller" gibt es nun mal nicht im ADR bzw. GGVSEB. In der GGVSEB findest Du unter §2 Ziffer 4: "Verpacker ist das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in Verpackungen einschließlich Groß­verpackungen und IBC einfüllt oder die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet.....", steht auch so ähnlich im ADR in Abschnitt 1.2.1 unter dem Begriff "Verpacker".


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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