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Placards mitgeben? #27165 08.08.2019 11:03
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Naga2012 Offline OP
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Hallo zusammen,

wir haben den folgenden Fall: Stückgutverladung auf LKW nach GB. Wir haben dem Fahrer keine Placards mitgegeben, IMO wurde von uns ausgefüllt, jedoch ohne Packzertifikat.
Nun stellt uns der Spediteur 65,00 EUR für fehlende Placards in Rechnung.

Aus meiner Sicht hat er dazu keine Berechtigung. Sind wir als Unternehmen verpflichtet die Placards mitzugeben?
Gibt es dafür eine Stelle im IMDG-Code?

Grundsätzlich würde ich in Zukunft wie folgt vorgehen.
1) Vollladung -> Placards anbringen, IMO inkl. Packzertifikat
2) Teilladung und Stückgut -> Placards nur mitgeben, IMO ohne Packzertifikat

Danke für eine kurze Rückmeldung!

Re: Placards mitgeben? [Re: Naga2012] #27168 08.08.2019 13:31
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Gerald Online
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Hallo Naga,

Antwort auf
Nun stellt uns der Spediteur 65,00 EUR für fehlende Placards in Rechnung.


In der GGVSEB §19 Pflichten des Beförderers Absatz 2 Nummer 11 steht "das Fahrzeug mit den erforderlichen Großzetteln (Placards) nach Abschnitt 5.3.1, ..... auszurüsten ..."

Da die meisten Fähren nach dem IMDG-Code fahren ist dieser einzuhalten, aber im Absatz 5.3.1.1.1 Ziffer 2 steht, "Die Plakatierung und Kennzeichnung der Güterbeförderungseinheiten (mit gefährlichen Gütern) gemäß 5.3.1.1.4 und 5.3.2 muss durch geeignete Methoden erfolgen, so dass diese Angaben auf den Güterbeförderungseinheiten noch erkennbar sind, wenn diese sich mindestens drei Monate im Seewasser befunden haben. Bei Überlegungen bezüglich geeigneter Kennzeichnungsmethoden muss berücksichtigt werden, wie leicht die Oberfläche der Güterbeförderungseinheit gekennzeichnet werden kann."

Die ungünstige Variante ist mit Sprühkleber (lässt sich schwer entfernen, außer mit Caramba, besser ist wenn die Placards auf eine Tafel (Plastik, feste Pappe o.ä.) gezogen und dann laminiert werden. Die Befestigung erfolgt über Kabelbinder, da die Kennzeichnung mit Placards für die entsprechende Klasse (außer bei Klasse1 bzw. Klasse 7) nur auf der Fähre gefordert ist.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Placards mitgeben? [Re: Naga2012] #27171 08.08.2019 16:12
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Naga2012,

ob Teilladung oder Volladung spielt keine Rolle.
Gemäß 5.4.2.1 IMDG muss die für das Packen verantwortliche Person ein Containerpackzertifikat / eine Fahrzeugbeladeerklärung erstellen. Logischerweise, auch nur für die verantwortlich verladene Gefahrgutware. Hier muss dann eine saubere interne Dokumentation (am besten mit Abschlußfotos) erfolgen, um im Fall von Streitigkeiten den eigenen Teil der Beladung und deren Zustand beim Verlassen der Firma nachweisen zu können.
Bei mehren Teilladungen von Gefahrgut, von verschiedenen Verladern, kann es entsprechend mehrere Fahrzeugbeladeerklärungen geben.
5.4.2.1.7 IMDG sagt dann auch aus, dass das Fahrzeug (der Container) ordnungsgemäß gekennzeichnet, bezettelt und plakatiert worden sind. Das muss die verantwortliche Person mit ihrer Unterschrift bescheinigen. Das ist bei Deinen Beispiel nicht erfolgt.
Dennoch hat der Spediteur Euch die Placards zu recht berechnet, da Ihr eine o.g. Erklärung zur Beladung und Plakatierung hättet abgeben müssen und auch die Plakatierung hättet durchführen müssen.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: Placards mitgeben? [Re: Jacob Madsen] #27172 08.08.2019 17:01
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dem LKW um einen Sattelzug (bedecktes oder gedecktes Fahrzeug) handelte. Im Zu- oder Nachlauf zum Seeverkehr (Straßentransport) müssen noch keine Großzettel (Placards) angebracht werden (außer Klasse 1 und 7) und es ist keine Fahrzeugbeladeerklärung erforderlich. Placards müssen spätestens vor der Verschiffung (z.B. im Hafen) angebracht werden und die Beladeerklärung muss vorhanden sein. Macht aber Sinn, dass die Seevorschriften schon vorher erfüllt werden. Bei der Beförderung in Containern sieht es etwas anders aus. Ansonsten pflichte ich Herrn Madsen bei.

Der Beförderer gemäß GGVSEB hat hier keine Pflichten.

Gruß

Udo

Re: Placards mitgeben? [Re: Naga2012] #27173 08.08.2019 17:29
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Gerald Online
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Hallo,
ich bin davon ausgegangen, das mit der Aussage von Naga "Stückgutverladung auf LKW nach GB." die Beförderung mit dem LKW über eine Fähre erfolgt.

Sollte das nicht so sein, dann ist das eine ganz andere Geschichte.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Placards mitgeben? [Re: Gerald] #27174 08.08.2019 21:44
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Udo Freitag Offline
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Davon gehe ich auch aus. Per Straße (ADR) bis zum Hafen und dann mit Fähre (IMDG-Code) weiter.

Gruß

Udo

Re: Placards mitgeben? [Re: Udo Freitag] #27175 09.08.2019 08:40
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Ja, genau!
Es geht um den Transport per Fähre nach GB. Also bis zum Hafen ADR und anschließend IMDG-Code

Re: Placards mitgeben? [Re: Naga2012] #27176 09.08.2019 08:50
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Also verstehe ich das aus euren Antworten richtig, dass wir (unabhängig davon, ob Komplettladung oder Teilladung/Stückgut) grundsätzlich alle Vorschriften des IMDG-Codes bereits im Vorlauf zum Hafen einhalten sollten?
Würde bedeuten, dass wir nach IMDG plakatieren und die IMO inkl. Packzertifikat ausstellen. Falls durch den Spediteur umgeladen wird, ist das nicht mehr unsere Baustelle. Dann müsste ggf. ein neues Packzertifikat etc. erstellt werden.

In das ADR-Beförderungspapier (= Lieferschein) sollte man doch dann besser noch den Satz "Beförderung nach Absatz 1.1.4.2.1" angeben, oder?

Grüße

Re: Placards mitgeben? [Re: Naga2012] #27179 09.08.2019 11:55
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DJSMP Offline
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Ich ziziere hierzu nochmal meinen Beitrag aus diesem Thread. Es sind immer wieder die gleichen Schnittstellenprobleme:


"Zunächst einmal sollte geprüft werden, ob wirklich der Sattelauflieger beladen wird, der am Ende pber die Fähre nach UK fährt oder ob ein Zubringer geladen und sie Sendung später erst auf einen anderen Sattelauflieger gefahren word, der nach UK fährt. Unter anderem bestätigt das Packzertifikat nämlich auch, dass die Placards dran sind und es wäre nach CTU Code statt VDI 2700 zu sichern (wobei die kummulierten Wellenhöhen nach UK in Kapitel 5 CTU Code keinen entscheidenden Unterschied zur VDI 2700 bringen und man max. über das Sicherungsmaterial diskutieren kann, wobei UK meines wissens nochmal zusätzliche Kräfte bei der Sicherung eingebaut hatte). Im ADR wird das Packzertifikat nur für Großcontainer, nicht aber für Sattelauflieger benötigt. Das Packzertifikat für Sattelauflieger ergibt sich erst "später" durch den IMDG-Code.

Unsere Kunden lassen sich in einem Schreiben immer schriftlich vom Spediteur bestätigen, ob
a) die Beförderungseinheit geladen wird, die in den Seeverkehr geht --> Dann Placards ran, Sicherung nach CTU Code und Packzertifikat wird ausgefüllt
oder
b) nur ein Zubringerfahrzeug beladen und die Sendung später erst auf die "Seeeinheit" umgeladen wird --> Dann keine Placards ran und Packzertifikat bleibt leer
Die Beschreibung mit mehreren Ladestellen klingt mir eher nach Zubringer.

Frau Schwan vom BMVI beantwortete die Thematik einst wie folgt (Quellen noch nach der alten GGVSee!):
Antwort auf
das CTU-Packzertifikat knüpft immer an die für den Seeverkehr vorbereitete Beförderungseinheit an. Gemäß § 9 Absatz 2 Nummer 3 GGVSee darf der für das Packen oder Beladen einer Beförderungseinheit jeweils Verantwortliche Beförderungseinhiten zur Beförderung nur übergeben, wenn das CTU- Packzertifikat nach Abschnitt 5.4.2 des IMDG-Codes ausgestellt bzw. dessen Inhalt in das Beförderungsdokument aufgenommen wurde. Wenn der fragliche Sattelauflieger gar nicht in den Seeverkehr verladen wird, sondern nur sein Inhalt bzw. Teile davon später in eine andere Beförderungseinheit umgeladen werden, die dann in den Seeverkehr gegeben wird ist natürlich das CTU-Packzertifikat nur für die Beförderungseinheit erforderlich, die auch im Seeverkehr befördert wird.


Bezüglich der usprünglich angefragten Thematik mit mehreren Verladern auf die "See-Einheit" steht in der RSEB:
Antwort auf
Zu Abschnitt 5.4.2
5-26 Erfolgt die Beladung durch mehrere Verlader, so ist das Container-/Fahrzeugpackzertifikat entweder durch den jeweiligen Verlader für die in seiner Verantwortung erfolgte Beladung zu ergänzen oder es ist jeweils ein neues Container-/Fahrzeugpackzertifikat zu erstellen und mitzugeben.


Unsere Kunden würden allerdings nie die Verantwortung für vorangegangene Verlader übernehmen und als "letzter in der Kette" ein Packzertifikat für die Gesamtladung ausstellen. Wir haben diesen Fall aber in der Praxis nicht. Bei Teilladungen ist es bei unseren Kunden immer ein Zubringerfahrzeug, welches nochmal umgeladen wird. Dann stellt diese Umladestelle das Packzertifikat aus. Bei Komplettladungen ist die Sache eindeutig."

Re: Placards mitgeben? [Re: DJSMP] #27180 09.08.2019 11:59
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DJSMP Offline
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Noch ein paar kurze Stichpunkte:
- Entweder wird die See-Einheit verladen. Dann gibts Placards ran und ausgefülltes Packzertifikat.
- Oder es wird ein Zubringer geladen, der dann später in die Seeeinheit umgeladen wird. Der Verantwortliche nach §18 GGVSee sitzt dann auch woanders und Placards sowie Packzertifikat sind seine Aufgaben.
- Eine andere Möglichkeit würde ich dem Spediteur nicht einräumen.
- Placards mitgeben würde ich auf keinen Fall. Was soll das bringen?
- Eine wie von Jacob Madsen angesprochene ausführliche Dokumentation der Verladung mit Fotos und Verladechecklisten sind in beiden Fällen unerlässlich.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 09.08.2019 12:02.
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