In unserem Lager ist ADR Gut gelandet, welches fehlerhaft gekennzeichnet ist die ADR Kennzeichnung entspricht nicht der Vorgabe im Beförderungspapier. Wir haben den Auftraggeber informiert er will sich kümmern. Wir dürfen keinerlei Gefahrstoffe/Güter lagern, lediglich umschlagen. Wenn wir keine Reaktion bekommen was würde man dann machen?
Retournieren? Geht nicht darf ja kein fehlerhaftes ADR losschicken.
was ist es denn für Gefahrgut? Hast du dich schon mit der TRGS 510 beschäftigt? Vielleicht sind die Lageranforderungen ja gar nicht so hoch, wenn es nur um kleine Mengen geht. Ein paar Auffangwannen für flüssige Gefahrstoffe sind ja vielleicht auch bei euch vorhanden.
Es klang jetzt so, dass ihr regelmäßig Gefahrgut umschlagt. Also solltet ihr geschultes Personal nach 1.3 ADR für Auftraggeber des Absenders/Absender, Verpacker, Verlader haben oder?
Ich bin auch immer wieder überrascht, dass Umschlagsläger für Gefahrgut nicht für die Lagerung von Gefahrstoffen ausgelegt werden. Es muss doch einen kleinen Notfallbereich für solche Sendungen geben. Es kann doch immer mal was stehen bleiben oder der Klärung bedürfen. Und das ist meist nicht in 24 Stunden oder bis zum nächsten Werktag abgeschlossen. Sei es drum...
Zunächst einmal sollte man, wie du schon selbst festgestellt hast, versuchen, eine sofortige Klärung mit dem ursprünglichen Auftraggeber/Absender hinzubekommen und eine Übereinstimmung Kennzeichnung - Angaben im Beförderungspapier erzielen.
Inwiefern weicht denn die Kennzeichnung von den Angaben im Beförderungspapier ab? Von der "Schwere" der Fehler hängt dann das weitere Vorgehen für den Fall ab, dass du "keine Reaktion bekommst". Kannst du eine Umkennzeichnung bzw. Änderung der Papiere mit deinem Gewissen vereinbaren oder nicht?
Wenn nein, dann wäre ich für einen kurzen Weg in ein Gefahrstofflager der Umgebung (siehe Anhang). Vielleicht kann man ja für diesen relativ kurzen Transport ein paar Augen zu drücken, wenn es nur um geringe Abweichungen geht und die Klärung dann im Gefahrstofflager vornehmen.
Als letzten (!) Ausweg, wenn du das mit deinem Gewissen auch nicht vereinbaren kannst, bleibt ja noch, die Behörde zu kontaktieren.
Hallo, für die Rücksendung, falls der ursprüngliche Absender nicht reagiert, halt die Sendung richtig vorbereiten und losschicken. Für die Zukunft wäre es sicher hilfreich, die Annahmeverfahren zu verbessern. M.A.T.
Selbst wenn man in einem Umschlagslager die Annahmeverfahren verbessern würde und der Entlader die Sendung penibel kontrolliert (was er nach GGVSEB nicht muss), wäre die Sendung doch immer noch falsch am Entladeort angekommen. Und dann? Man kann doch als Umschlagslager die falsche Sendung (die man dann gecheckt hat) nicht ablehnen und wieder auf die Straße lassen. Dann wäre das Umschlagslager Verlader. Und dieser muss bekanntlich eine Kontrolle der Dokumente und eine Sichtprüfung vornehmen und darf bei Mängeln nicht verladen lassen.
Und dann? Man kann doch als Umschlagslager die falsche Sendung (die man dann gecheckt hat) nicht ablehnen und wieder auf die Straße lassen. Ein Teufelskreis...
Hallo, DJSMP darum schrieb ich doch, richtig einstufen und vorbereiten und zurückschicken, und die Kosten dem Lieferanten anlasten. Die Expertise müßte doch verhanden sein, wenn auch sonst GG umgeschlagen wird. Gruß M.A.T.