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Re: Versand von Lithium-Ionen-Akkus [Re: Nico] #27237 16.08.2019 21:10
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Skypainter Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Nico


Hallo Skypainter, noch wäre ja ein MSDS mit dem besagten Satz nicht gegen die Vorgaben. Verpflichtend ist der Prüfbericht ja erst mit 01.01.2020. Ich finde an dem Beispiel sieht man sehr schön, dass gerade bei Lithiumbatterien Wissen vorhanden sein muss, dass nur durch entsprechend geschultes Personal gewährleistet werden kann.
Wobei ja bei 800 Wh Batterien ja hoffentlich nicht versucht wurde nach SV188 zu verschicken?



Hallo Nico,
da liegst du nicht ganz richtig. (Achtung: Wortklauberei) Ein Prüfbericht ist schon seit Jahren Pflicht. Er mußte nur nicht beim Transport vorgelegt werden, bzw es reichte der Hinweis, dass die tests bestanden wurden. Und viele asiatische Hersteller bestätigten einfach den UN 38.3 Test ohne dass die jeweilige Zelle/Batterie ein Testlabor gesehen hatte. Aus diesem Grund muss ab 01.01.2019 mit einer Übergangsfrist zum 31.12.2019 eine Zusammenfassung des Prüfberichts vorgelegt werden. Ein Blatt, in dem alle wichtigen Angaben aus einem mehrseitigen Testbericht stehen.

Und by the way....das MSDS bezog sich auf die einzelne Zelle (unter 100 Wh) und das Ganze sollte deshalb unter der SV 188 verschickt werden.

Antwort auf


Da ich mich mit dem deutschen Gesetz nicht so auskenne, finde ich aber die hier getätigten Aussagen nun interessant. Wie steht es denn im deutschen Gesetz?


Bei uns in Österreich steht im GGBG, dass kein Gefahrgutbeauftragter nötig ist für: "Diese Verpflichtung gilt nicht für Unternehmen, deren Tätigkeiten sich auf die Beförderung gefährlicher Güter in Mengen erstrecken, die unterhalb der für den jeweiligen Verkehrsträger in 1.8.3.2 lit. a ADR oder ADN oder 1.8.3.2 lit. b RID verwiesenen Grenzwerte liegen. "

In ADR 1.8.3.2 steht ja, dass kein Sicherheitsbeauftragter nötig ist für: Unternehmen deren betroffene Tätigkeiten sich auf begrenzte Mengen je Beförderungseinheit erstrecken, welche die in Unterabschnitt 1.1.3.6, in Unterabschnitt 1.7.1.4 sowie in den Kapiteln 3.3, 3.4 und 3.5 festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.

Da wir ja lt SV 188 kein Beförderungspapier benötigen, daher auch nicht die Mengen nach 1.1.3.6 überschreiten können (wenn ich keine Punkte habe, kann ich die 1000 nicht überschreiten) ist laut diesen Referenzen für mich auch kein Gefahrgutbeauftragter vorgeschrieben.

Lg
Nicole


So in etwa ist es auch bei uns geregelt. Meine Anmerkung hatte einen anderen Hintergrund. Der TE hatte schon mehrfach verschiedene Anfragen gestellt, wann er einen GBA braucht oder nicht. Und immer wurden alle möglichen Ausnahmen hinzugezogen. Wenn ich als Logistikdienstleister Gefahrgut verpacke und versende, dann bin ich in der Bestellungspflicht.

Mein Hinweis auf die Lithiumbatterien war wirklich nur als Hinweis gedacht. Wir hatten auch vor kurzem eine Anfrage, ob wir 10.000 Lithium-Ionen-Akkus einlagern und dann verpacken und versenden könnten. Ich habe dann nach Prüfberichten gefragt (bei der Menge im Lager sollte man schon etwas vorsichtiger sein) und darauf hin hat sich der Kunde nicht mehr gemeldet....Warum wohl?

Gruß
Thomas


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
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25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Versand von Lithium-Ionen-Akkus [Re: Skypainter] #27238 17.08.2019 07:56
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

die Frage von Pandawand war doch eindeutig. Gb-Bestellpflicht ja oder nein? Hier kann es nur eine Antwort für seinen Fall geben: Nein! Freiwillig ist alles zulässig. SV188 ist im ersten Satz schon eindeutig. Damit ist auch 1.8.3 ADR nicht anzuwenden. Die GbV setzt diese Regelung in deutsches Recht um und auch dort in § 2 Nr. 4 wir auf Freistellungen aus dem ADR hingewiesen. Selbstverständlich ist das nicht wirklich zufriedenstellend. Auch ich stelle bei meinen Beratungsterminen immer wieder große Unsicherheit und Unkenntnis fest, aber so sind halt mal die Vorschriften. Wenn allerdings alles im Beratungsgespräch vernünftig erklärt wird, sehen es die Verantwortlichen in den Unternehmen immer ein, Personal speziell für diese Thematik zumindest im Sinne von 1.3 ADR schulen zu lassen.

Besten Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Versand von Lithium-Ionen-Akkus [Re: Skypainter] #27239 17.08.2019 12:30
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Nico Offline
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Hallo Thomas,

da hab ich mich nicht ganz eindeutig ausgedrückt. Natürlich sind die Tests und die Zusammenfassung schon länger vorgeschrieben, aber erst jetzt haben wir sie dezidiert in den Regelwerken stehen, sodass Hersteller und Vertreiber diese auch Aufliegen haben müssen (mit Übergangsfrist eben).Die Übergangsfrist ist aus meiner Erfahrung heraus auch ein Grund dafür ist, dass bisher die meisten Vertreiber auch noch nichts von einem Prüfbericht gehört haben und es sehr mühsam ist, diese neue Anforderung in die Köpfe zu bekommen.

Leider ist es nicht immer nur ein Blatt, ich habe inzwischen schon die unterschiedlichsten Varianten gesehen und leider sind sie nicht immer schön übersichtlich.

lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Versand von Lithium-Ionen-Akkus [Re: Nico] #27240 17.08.2019 16:52
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Skypainter Offline
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Hallo Nicole,

die 2 - 3 Zusammenfassungen waren 1 DIN A4 Seite beidseitig bedruckt.

90 % unserer Kunden meinen, wir haben noch soviel Zeit. Die Schonfrist läuft ja erst im Dezember aus.

Versuch mal einen Termin in einem Testlabor zu finden, viel Spaß

Wie haltet ihr es eigentlich....Testzusammenfassung mit der Ware oder nur mal "zeigen"?

Schönes Wochenende
Thomas

Zuletzt bearbeitet von Skypainter; 17.08.2019 16:54.

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Re: Versand von Lithium-Ionen-Akkus [Re: Skypainter] #27243 19.08.2019 15:30
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Nico Offline
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Hallo Thomas,

Ja leider denken viele so und diejenigen die bereits Anfang des Jahres auf mein anraten bezüglich des Prüfberichts angefragt haben beim Hersteller, haben immer noch nichts erhalten.
Ich sage meinen Kunden dass der Prüfbericht bei Ihnen aufliegen muss und auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden muss. Es ist aber keine Vorgabe ihn mit der Sendung mitzugeben. Ich finde es unnötig bei jeder Sendung eine Flut an Zetteln mitzugeben (ich habe "Prüfzusammenfassungen" mit über 20 Seiten gesehen....)

lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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