Hallo, ck_chris ich vermute mal, der Wassersprudler paßt noch in die LQ-Regelung mit 120 ml, aber nicht als EQ? Dann wären nur die Teile in 5 anwendbar, die in 3.4.1 e) aufgeführt sind. Also praktisch nur die LQ-Kennzeichnung. Falls die Flasche aber mehr als die 3.4-Grenze enthält (zB 425 g), gilt erst mal die normale Kennzeichung. Gruß M.A.T.
Hallo, bei UN 1013 kannst Du auch die Sondervorschrift 653 nutzen, wo steht: "Die Beförderung dieses Gases unterliegt in Flaschen, deren Produkt aus Prüfdruck und Fassungsraum höchstens 15,2 MPa●Liter (152 bar●Liter) beträgt, nicht den übrigen Vorschriften des ADR/RID, vorausgesetzt, ......jedes Versandstück ist deutlich und dauerhaft mit der Aufschrift .....«UN 1013» für Kohlendioxid, ..... gekennzeichnet; dieses Kennzeichen ist von einer Linie eingefasst, die ein auf die Spitze gestelltes Quadrat mit einer Seitenlänge von mindestens 100 mm x 100 mm bildet."
Interessant ist bei Nutzung der SV 653 die Kennzeichnung!! Hat nichts mit der alten Kennzeichnung nach Kapitel 3.4 zu tun!!
Vielleicht auch die Sondervorschrift 584?
Ist eben von dem Fassungsraum abhängig, welchen Du nicht angegeben hast.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Sodastream und Co. UN1013
[Re: Gerald]
#2749413.09.201906:25
1 x CO2- Kohlensäure Flasche 0,425 kg Aluminium inkl. Füllung / es handelt sich um die standard CO2 Zylinder für die Wassersprudler sowie Aufkleber auf der Verpackung.
1 x CO2- Kohlensäure Flasche 0,425 kg Aluminium inkl. Füllung / es handelt sich um die standard CO2 Zylinder für die Wassersprudler sowie Aufkleber auf der Verpackung.
Moin, Bei 850ml Füllmenge (Gem. Aufkleber) ist LQ nicht möglich, weil mehr als 120ml, SV 584 auch nicht.
Geralds Vorschlag –SV653- wäre eine Möglichkeit: Man multipliziert den Prüfdruck (auf der Flasche mit der Angabe PHxxBAR) mit dem Fassungsraum (L-Angabe auf der Flasche). Der Wert darf 152 nicht überschreiten. Wenn die Flasche 0,9 L Fassungvermögen hat, darf der Prüfdruck nicht mehr als 168 bar betragen.
Wert innerhalb: stabile Verpackung, kein anderes GG, max. 30kg Brutto und die Raute mit der UN-Nummer anbringen. Wert überschritten: UN1013 Regelgefahrgutversand. gruss..aw
Re: Sodastream und Co. UN1013
[Re: aw_]
#2750013.09.201908:33
Also wäre die Kartonauszeichung aus meinem letzten Beitrag so OK.
Wie sieht es aber mit Beförderungspapieren bzw. Dokumenten aus. Nach der SV653 wäre ich ja von den übrigen Vorschriften befreit, wenn die Sendung entsprechend gekennzeichnet ist.
Gruß Chris
EDIT:
Karton wie auf dem Foto, jedoch nur mit einem Zylinder + Wassersprudler. Versehen mit dem Aufdruck (Raute UN1013 und Umverpackung).