|
Umverpackung
#2749
04.04.2005 21:25
|
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing
OP
Veteran
|
OP
Veteran
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186 |
Hallo Gefahrgutexperten, während einer Fahrerschulung hat mir ein Teilnehmer (Speditionsleiter einer Spedition) erzählt, dass in Österreich ein Bußgeldbescheid ausgestellt wurde für folgenden Sachverhalt: Auf der Umreifung von Fässern auf einer Palette fehlte die Aufschrift "Umverpackung" Ich kann es kaum glauben, 1. weil wir noch nicht den 01.07.2005 haben und zweitens weil hier ja wohl eine Ladungssicherung und keine Umverpackung vorliegt. Hat jemand diesbezügliche Informationen?
Grüsse aus Wadern
Wilhelm Kassing
|
|
Re: Umverpackung
[Re: Wilhelm Kassing]
#2750
05.04.2005 12:22
|
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382 |
Hallo ! Wenn man den Begriff "UMVERPACKUNG" unter Kapitel 1.2 genau durchliest, dann hat kommt man zum Ergebnis dass eine Palette mit drei Fässern die mit Bändern fest mit der Palette gesichert und verzurrt sind - eine Umverpackung ist. Und folglich muss auf diese Umverpackung nach ADR 2005 auch "Umverpackung" angebracht sein. Die ganze Palette muss dann wieder extra entsprechen 7.5.7 gesichert werden.
Nur..... .... es gilt ja, wie du geschrieben hast, international die Übergangsfrist bis zum 01.07.2005 und in Österreich gilt das ADr 2005 dazu noch überhaupt nicht.
Meines Wissens gilt hier ein Agreement dass zwar nach ADR 2005 befördert aber nicht kontrolliert werden darf.
Ich tippe, dass dies Verfahren zu 99,99% abgewiesen wird....
Gruß Rupert
Have a nice day!
|
|
Re: Umverpackung
[Re: Rupert]
#2751
05.04.2005 16:01
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Winklhofer
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651 |
Hallo Rupert, ich gebe Ihnen zwar recht, dass man hier gemäß der Definition in 1.2.1 ADR von einer Umverpackung sprechen kann, erinnere aber an 5.1.2.1 a) ADR, wonach auch auf diese Kennzeichnung verzichtet werden kann, wenn die repräsentativen Kennzeichnungen und Gefahrzettel sichtbar (in diesem Fall für die Fässer) bleiben. Dies dürfte wohl hier der Fall sein. Somit halte ich diese Beanstandung für völlig abwegig und aberwitzig.
|
|
Re: Umverpackung
[Re: Rupert]
#2752
04.01.2006 16:16
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
Hallo,
ein LKW der bei uns Gefahrgut für Österreich am 1.4.2005 geladen hatte wurde in Österreich überprüft und es wurde beanstandet, daß auf der Umverpackung von 2 Paletten der Gefahrzettel 3 sowie die Aufschrift UN mit der dazugehörigen UN-Nummer fehlte. Die an den angeführten Versandstücken angebrachten Gefahrzettel und Aufschriften waren von außen nicht bzw. nur teilweise sichtbar. Hier wurde bereits ein Bußgeld von € 730 an den Spediteur verhängt.
Bin ich hier richtig informiert, daß es bei der ab 1.1.2005 neuen Kennzeichnungsvorschrift für Umverpackungen noch eine Übergangsfrist bis 1.7.2005 galt? Wo kann man das schwarz auf weiß nachlesen? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße Bello
|
|
Re: Umverpackung
#2753
04.01.2006 18:32
|
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing
OP
Veteran
|
OP
Veteran
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186 |
Hallo Bloges, die Annahme mit der Übergangsfrist bis zum 01.07.05 für das ADR 2005 ist richtig. Allerdings ist die Regelung dass auf einer Umverpackung die UN-Nummer und der entsprechende Gefahrzettel auf der Umverpackung anzubringen ist, wenn diese nicht von aussen zu erkennen sind, bereits in im ADR 2003 enthalten. Lediglich die die zusätzliche Kennzeichnung mit "Umverpackung" war neu im ADR 2005 hinzugekommen. Somit ist tatsächlich ein Verstoß gegen die Gefahrgutvorschriften (ADR 2003 5.1.2.) gegeben.
Grüsse aus Wadern Wilhelm Kassing
|
|
Re: Umverpackung
[Re: Wilhelm Kassing]
#2754
05.01.2006 20:24
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
Vielen Dank für die Hilfe.
B.Loges
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|
|
|