Hallo, Herr Winklhofer,
ich habe die GGVSee hier aus vier Gründen nicht herangezogen.
1. weil deren Bestimmung nur die Rückfallposition ist, falls sonst nichts gemacht wurde;
2. weil mancher das vielleicht so interpretiert, daß innerhalb der 5 Jahre nichts zu tun sei. Was ich deswegen für falsch halte, weil dann Änderungen gar nicht bekannt sind. Und Reedereien, die überholte Forderungen stellen, will ja niemand;
3. falls etwas passiert, das zu langen Schulungs-Rhythmus zurückzuführen ist, wird auch eine dt. Kontrollbehörde diese IMDG-Empfehlung heranziehen;
4. schließlich interessiert im ausländischen Hafen ggf. überhaupt niemand, was in der dt. Vorschrift steht, wenn dort Fragen aufgrund neuer Vorschriften gestellt werden.
Schöner Gruß
M.A.T.