Hallo Christine,
Sie können beruhigt sein, die Ausnahme 27 (S) wird auch in der neuen Gefahrgutausnahmeverordnung, befristet bis zum 31. Dezember 2007, enthalten sein. Jedenfalls ist dies im Entwurf der GGAV, die wohl nunmehr im Mai 2005 beschlossen werden soll, so festgelegt. Bis dahin würde ich mal kurz mit der für Sie zuständigen Länderbehörde Kontakt aufnehmen, wie bis zur Veröffentlichung verfahren werden soll.