UN3090 und UN3091 SV188
#27757
14.11.2019 10:54
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Kaspie
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Lithiumbatterien, die unter SV188 im Standartverkehr (Land und See) versendet werden müssen. Müssen solche Sendungen beim Spediteur oder KEP Dienst angemeldet werden? Im ADR und IMDG Code kann ich darüber nichts finden. Wo kann ich darüber etwas nachlesen?
IATA ist da, wenn auch schwieriger zu lesen und zu interpretieren, (einigermaßen) eindeutig.
LG Kaspie
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Re: UN3090 und UN3091 SV188
[Re: Kaspie]
#27758
14.11.2019 11:08
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M.A.T.
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Hallo, ergibt sich im Zweifelsfall aus den AGB des Spediteurs/Beförderers. Außerdem sind alle Bedingungen aller der jeweiligen UNNR zugewiesenen und zutreffenden SV einzuhalten, siehe zB SV 310. Da Gefahrgut generell anmeldepflichtig ist, auch nach HGB (§ 410), dürfte zumindest die vorherige Anfrage sinnvoll sein. Gruß M.A.T.
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Re: UN3090 und UN3091 SV188
[Re: M.A.T.]
#27759
14.11.2019 12:08
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Skypainter
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Hallo, ich würde sagen, man muss es auf jeden Fall mitteilen, was sich aufgrund gewisser Vorschriften einfach ergibt, auch wenn es nicht explizit geschrieben steht.
1. Die Batterieverpackungen müssen mit dem Kennzeichen nach ADR 5.2.1.9.2 gekennzeichnet sein. ( Achtung: Telefonnummer nicht vergessen)
2. daraus erfolgt für den Beförderer zwangsweise die Kontrolle, ob die Batterien überhaupt transportiert werden dürfen (2.2.9.2 Lithiumbatterien, die den Bedingungen des Kapitels 3.3 Sondervorschrift 188, 230, 310, 636 oder 670 nicht entsprechen, sind zur Beförderung nicht zugelassen) Thema Prüfzusammenfassung
Um da Verzögerungen zu vermeiden, würde ich es auf jeden Fall angeben.
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: UN3090 und UN3091 SV188
[Re: Kaspie]
#27760
14.11.2019 12:33
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gefahrgutbaer
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Moin zusammen, des Weiteren ergeben sich für den Absender Pflichen aus dem §410 HGB in Bezug auf die Übergabe von Gefahrgütern an den Beförderer. https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__410.htmlHandelsgesetzbuch § 410 Gefährliches Gut (1) Soll gefährliches Gut befördert werden, so hat der Absender dem Frachtführer rechtzeitig in Textform die genaue Art der Gefahr und, soweit erforderlich, zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. (2) Der Frachtführer kann, sofern ihm nicht bei Übernahme des Gutes die Art der Gefahr bekannt war oder jedenfalls mitgeteilt worden ist,
1. gefährliches Gut ausladen, einlagern, zurückbefördern oder, soweit erforderlich, vernichten oder unschädlich machen, ohne dem Absender deshalb ersatzpflichtig zu werden, und 2.vom Absender wegen dieser Maßnahmen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.Gruß Markus
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Re: UN3090 und UN3091 SV188
[Re: gefahrgutbaer]
#27761
14.11.2019 12:52
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DJSMP
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Unsere Kunden haben im Speditionsauftrag eine entsprechende Formulierung ähnlich dieser hinterlegt:
"Versandstücke enthalten Lithium-Metall-Batterien (UN 3090/UN 3091). Erleichterter Versand nach SV 188 ADR Anzahl der Versandstücke:..."
Manche Spedi-Software stösst jedoch an ihre Grenze, da Erleichterungen nach Sondervorschriften i.d.R. nicht verarbeitet werden können. Meist kennt die Software als einzige Außnahme LQ nach 3.4 ADR.
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Re: UN3090 und UN3091 SV188
[Re: DJSMP]
#27762
14.11.2019 16:06
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Spedi
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Guten Tag zusammen,
ich denke die meisten Unternehmen werden kleine Batterien nach SV 188 nicht anmelden, da die Gefahrgutvorschriften a) keinen Eintrag im Beförderungspapier oder einen sonstigen Hinweis wie bei den begrenzten oder freigestellten Mengen fordern, b) das Begleitdokument im Zuge des neuen Kennzeichens abgeschafft wurde und c) 2.2.9.1.7 sagt: "Lithiumbatterien unterliegen den Vorschriften des ADR/RID nicht, wenn sie den Anforderungen des Kapitels 3.3 Sondervorschrift 188 entsprechen."
Ähnliche Beispiele sind Batterien nach SV 598 oder umweltgefährdende Stoffe nach SV 375.
Ich denke die meisten Unternehmen würden freigestellte Transporte nicht in die Abteilung "Gefahrliches Gut" nach HGB einordnen. Hier wäre wohl ein Hinweis in den RSEB hilfreich. Dann können Spediteure eher darauf hoffen, dass die nötigen Informationen bereitgestellt werden...
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Re: UN3090 und UN3091 SV188
[Re: Spedi]
#27763
14.11.2019 16:21
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Nico
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Hallo,
also in den meisten Transportunternehmen die ich kenne, muss es gemeldet werden. Im KEP Bereich brauchst du hier oftmals sogar einen Zusatzvertrag bevor die Batterien zur Beförderung angenommen werden. Durch die Liba Markierung sieht man die Batterien spätestens bei der Anlieferung und dann wird kontrolliert ob die Kundennummer überhaupt für den Versand zugelassen ist,
lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: UN3090 und UN3091 SV188
[Re: Spedi]
#27764
14.11.2019 17:04
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M.A.T.
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Ich denke die meisten Unternehmen würden freigestellte Transporte nicht in die Abteilung "Gefahrliches Gut" nach HGB einordnen. Hier wäre wohl ein Hinweis in den RSEB hilfreich. Hallo, das wäre recht problematisch, weil es sich unverändert um Gefahrgut handelt. Die Freistellung von vielen - aber nicht allen - Bestimmungen macht aus keinem Gut ein nicht-GG. Nur, wenn ein Gut mit "unterliegt nicht dem ADR" oder gleichwertiger Formulierung bedacht ist handelt es sich um ein nicht-GG. Eines RSEB-Hinweises bedarf es da m.E. nicht, da eindeutige Rechtslage. Was an Forderungen auf Absender undeklarierter Gefahrgüter zukommen kann ist anschaulich an dem Fall eines Millionenschadens in einer Verteilanlage dargestellt, den Prof. Müller jüngst beim Gefahrguttag Schwaben in Augsburg vorstellte. Der Streit um die Versicherung geht jetzt schon über Jahre. Gefahrgut war ein Paket mit UN 1950. Gruß M.A.T.
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Re: UN3090 und UN3091 SV188
[Re: Nico]
#27807
21.11.2019 15:23
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Kaspie
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Hallo,
also in den meisten Transportunternehmen die ich kenne, muss es gemeldet werden. Im KEP Bereich brauchst du hier oftmals sogar einen Zusatzvertrag bevor die Batterien zur Beförderung angenommen werden. Durch die Liba Markierung sieht man die Batterien spätestens bei der Anlieferung und dann wird kontrolliert ob die Kundennummer überhaupt für den Versand zugelassen ist,
lg Nico Hallo Nico, das Transportunternehmen bestimmt hier die Regeln. Einen Zusatzvertrag gibt es z.B. bei DHL, der aber ausschließlich für Expressendungen gilt. Expressendungen unterliegen der IATA und werden grundsätzlich gescant. Egal ob DE, EU oder nicht EU. UPS ist es ähnlich, allerdings nur auf spezielle Anfrage. Es wird bei der Anlieferung (im HUP) dan kontrolliert, ob die Sendung IATA Konform abgewickelt wurde. Hier muss der Eintrag in der Inhaltsbeschreibung angegeben werden. Eine Information zum Dienstleister oder Frachtführer ist in automatisierten Großbetrieben schwer, da auch die Frachtpapiererstellung automatisiert wurde und die IT-technische Lösung etwas heikel ist. Keine Information zu geben ( ob jetzt nötig ist oder nicht) finde ich falsch und zu kurz gedacht. Irgendwann wird die 1000 Punkte Regelung eintreffen. Wenn nicht bei uns im Betrieb, denn evtl beim Spediteur? Das Thema ist spannend und ich konnte es platzieren :-)
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Re: UN3090 und UN3091 SV188
[Re: Kaspie]
#27825
22.11.2019 18:57
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Nico
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Hallo Kapsie, ich weiß dass DHL den Zusatzvertrag in Deutschland nur für den Expressbereich (Luftfracht) verlangt. In anderen Ländern und bei andren KEP wird das anders gehandhabt. Bei GLS brauchst du meines Wissen den Zusatzvertrag auch wenn du per Straße verschicken möchtest. Ich habe ich auch schon von einigen Kunden gehört, dass man ihnen gesagt hat, dass die komplette Freistellung nicht genutzt werden soll und einfach immer mit Liba Markierung gekennzeichnet werden soll (wenn die Leistungsgrenzen das erlauben).
lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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