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Neutraler Transport mit ADR #28178 28.01.2020 10:29
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WeissB Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe nun eine Konstellation, die ich noch nie erlebt habe.
Mein Kunde möchte eine echte ADR-Sendung als neutralen Transport durchführen, also mit anderem Absender laut Papier.

Aus meiner Sicht ist das nicht zulässig mit ADR.

Grüße,
WeissB

Re: Neutraler Transport mit ADR [Re: WeissB] #28180 28.01.2020 10:44
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Stefan82 Offline
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Hallo WeissB,
wie wäre es denn damit, den korrekten Absender lediglich auf dem Beförderungspapier erscheinen zu lassen. Dies muss dem Empfänger nicht übergeben werden.
Somit kann der Lieferschein die gewünschten Informationen aufweisen ohne das Gefahrgutregeln gebrochen werden.

Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 28.01.2020 10:48.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Neutraler Transport mit ADR [Re: WeissB] #28182 28.01.2020 11:31
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In Deutschland sehe ich da überhaupt kein Problem. Nach GGVSEB "Absender ist das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender nach diesem Vertrag.". Wenn er die Absenderpflicht übernehmen möchte, warum nicht? Das ist gängige Praxis. Es wäre bei uns sowieso zu klären, wer Absender ist und wer welchen Vertrag im Sinne des HGB geschlossen hat. In vielen Fällen ist bei uns der Spediteur der Absender. Der Verlader ist in wenigen Fällen auch der Absender.

Nun habe ich mir mal wieder das österreichische GGBG hergenommen und bin über §3 (2) Nr. 2 gestolpert:
"(2) Für Beteiligte im Sinn dieses Bundesgesetzes gelten folgende Begriffsbestimmungen:
[...]
2. Absender ist das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender gemäß diesem Vertrag."

Also überhaupt kein Thema! Ich würde es aber vertraglich sauber regeln!


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