In Deutschland sehe ich da überhaupt kein Problem. Nach GGVSEB "Absender ist das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender nach diesem Vertrag.". Wenn er die Absenderpflicht übernehmen möchte, warum nicht? Das ist gängige Praxis. Es wäre bei uns sowieso zu klären, wer Absender ist und wer welchen Vertrag im Sinne des HGB geschlossen hat. In vielen Fällen ist bei uns der Spediteur der Absender. Der Verlader ist in wenigen Fällen auch der Absender.
Nun habe ich mir mal wieder das österreichische GGBG hergenommen und bin über §3 (2) Nr. 2 gestolpert:
"(2) Für Beteiligte im Sinn dieses Bundesgesetzes gelten folgende Begriffsbestimmungen:
[...]
2. Absender ist das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender gemäß diesem Vertrag."
Also überhaupt kein Thema! Ich würde es aber vertraglich sauber regeln!