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Welche Schulung wird benötigt? #28293 09.02.2020 10:44
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Nicolai Offline OP
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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Dienstleister versende ich Mobiltelefone (UN 3481 PI 967) innerhalb von Deutschland.
In der Vergangenheit habe ich 2 Telefone in einer Sendung versendet.

Welche Schulung für Luft- und/oder Straßenfracht benötige ich, wenn ich

1. 3 Telefone pro Packstück versende.
2. 2 Telefone pro Packstück , aber 3 Packstücke pro Sendung versende.

Welchen Unterschied macht es, wenn ich an einen Kunden von mir

1. 2 Sendungen mit 2 Packstücken und 2 Telefone pro Packstück gleichzeizig versende
2. 1 Sendung mit 4 Packstücken und 2 Telefone pro Packstück

Die beiden Sendungen können in 2 unterschiedlichen LKW bzw. Flugzeuge verladen werden.

Ich habe noch keine Schulungen mitgemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai

Re: Welche Schulung wird benötigt? [Re: Nicolai] #28294 09.02.2020 14:55
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Skypainter Offline
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Hallo Nicolai,

grundsätzlich musst du eine Unterweisung nach ADR 1.3 für den Landverkehr haben. Diese Vorschrift gilt auch für Seefracht, Schiene und Binnenschifffahrt.

Für die Luftfracht brauchst du auf jeden Fall einen Kurs PK1 und PK2 (Versender und Packer).

Da gibt es keine Mindestmenge. Als Gewerblicher bist du bei 1 Telefon schon dabei. Also rechne mal grob geschätzt mit einer starken Woche nur für Schulungen, einer entsprechenden Prüfung für Luftfracht und natürlich einen kräftigen Geldbeutel, denn die Luftfrachtkurse gibt es nicht für 50 €, auch nicht für 500 €

Aus deiner Fragestellung lese ich die Falschinterpretation eines Teils der SV 188 bezüglich Kennzeichnung oder Wegfall der Kennzeichnung. Bei deinen Artikeln ist es egal ob du 1, 2 oder 5 in einem Packstück versendest, die Vorschriften sind gleich.

Gruß
Skypainter


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
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30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Welche Schulung wird benötigt? [Re: Nicolai] #28295 09.02.2020 16:02
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Nico Offline
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Hallo,

das hängt ein wenig von der Leistung der Akkus ab. Bei Handys gehe ich von unter 100 Wh aus, denn mir sind bisher noch keine Handys mit Leistungsfähigeren Akkus untergekommen. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Eine PK 1 bzw. PK2 Schulung ist nur vorgeschrieben, wenn wir von Akkus über 100 WH ausgehen. Sonst ist eine Unterweisung gemäß IATA 1.6 ausreichend.

Die Freistellungsmöglichkeiten (2 Handy's pro Versandstück (Akku muss im Gerät sein), maximal 2 solcher Versandstücke pro Sendung) gelten nur für Lithium-Ionen-Akkus mit max 100 Wh und existieren für Straßen (ADR SV188) und Luftverkehr (PI967, Teil II bzw. PI970, Teil II)
Sobald die Sendung jedoch aus 3 solcher Versandstücke besteht oder mehr als 2 im Gerät befindliche Akkus je Versandstück, muss die Sendung markiert werden und in der Luftfracht auch ein entsprechender Wortlaut am Luftfrachtbrief vermerkt werden.
lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Welche Schulung wird benötigt? [Re: Nico] #28296 09.02.2020 19:00
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Skypainter Offline
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Huch,
da war ich am Sonntag etwas voreilig. Den IATA 1.6 habe ich übersehen bzw. ausgeblendet. Ich halte ehrlich gesagt nichts von diesem Passus. Wie schon beschrieben, was ist eine ausreichende Anweisung? Außerdem ist hier wieder die falsche Denke dran. Der Arbeitgeber soll mindestens die aufgeführten Punkte als Anweisung ansehen. Wenn der Arbeitgeber aber niemanden eine Anweisung bereitstellen muss (da Einzelkämpfer) und selbst keine Ahnung hat (erlebe ich zur Zeit tagtäglich). Also mindestens mal einen Kurs für Lithiumbatterien gemäß IATA 1.6 machen....

Sei mal ehrlich, wieviel Versender von Mobiltelefonen haben so eine Unterweisung hinter sich? Ich weiß, ihr bietet die an, aber....

Gruß aus Freiburg
Skypainter


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Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
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Re: Welche Schulung wird benötigt? [Re: Skypainter] #28301 10.02.2020 08:53
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Nico Offline
Großmeister
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Also meine Unterweisung ist denke ich recht umfangreich und ich nehme das sehr genau mit den Informationen. Hab gestern die Aktualisierung auf 2020 gemacht, mit Prüfbericht und allem drum und dran und es sind ca 140 Präsentationsfolien. smile Also die die es bei mir machen, sind dannach hoffentlich gut unterwiesen und ich stehe ja immer bei Fragen noch zur Verfügung im Nachgang, also ganz so sehe ich das nicht. Die 1.6 ist schon recht praktisch für diese kleineren Sachen. Da fände ich eine volle PK1 mit DGD usw etwas too much.

Also ich kenne auch transporteure die das gar nicht erst annehmen, ohne vorher den Unterweisungsnachweis gesehen zu haben.

lg
Nico
Ursprünglich geschrieben von: Skypainter
Huch,
da war ich am Sonntag etwas voreilig. Den IATA 1.6 habe ich übersehen bzw. ausgeblendet. Ich halte ehrlich gesagt nichts von diesem Passus. Wie schon beschrieben, was ist eine ausreichende Anweisung? Außerdem ist hier wieder die falsche Denke dran. Der Arbeitgeber soll mindestens die aufgeführten Punkte als Anweisung ansehen. Wenn der Arbeitgeber aber niemanden eine Anweisung bereitstellen muss (da Einzelkämpfer) und selbst keine Ahnung hat (erlebe ich zur Zeit tagtäglich). Also mindestens mal einen Kurs für Lithiumbatterien gemäß IATA 1.6 machen....

Sei mal ehrlich, wieviel Versender von Mobiltelefonen haben so eine Unterweisung hinter sich? Ich weiß, ihr bietet die an, aber....

Gruß aus Freiburg
Skypainter


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Welche Schulung wird benötigt? [Re: Nico] #28428 25.02.2020 10:22
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DJSMP Offline
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Ich habe leider nicht verstanden, was mir der Threadersteller genau sagen möchte. Er schreibt von "innerhalb Deutschlands", stellt den Beitrag aber ins Luftforum. Entweder steht er derart tief im Stoff, dass bereits bekannt ist, dass er mit DHL im Nachtsprung fliegt oder ich verstehe die Gesamtproblematik nicht.

Wir nehmen uns für die 1.6 Schulung (allerdings inklusive SV 188 ADR/IMDG-Code) 6 Stunden Zeit. Bei der Problematik des Threaderstellers geht es aber wohl eher um Straßenverkehr und SV 188 ADR. Auch sollte erörtert werden, wie das Unternehmen mit beschädigten bzw. defekten Mobiltelefonen / Akkus umgeht. Es geht auch mal was kaputt. Hier ist ggf. eine "Vollschulung" für den Straßenverkehr nach 1.3 ADR von Nöten, in der auch die Sondervorschriften 376, 377 und 636 ADR mit geschult werden.

Eine volle PK 1 fände ich hier auch deplatziert. Wenn dann wäre eine verkürzte PK 1, eingeschränkt auf Klasse 9 sinnvoll. Aber wie gesagt: Straße inklusive Entsorgung und Defekte nicht vergessen!


Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 25.02.2020 10:24.

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