Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Kennzeichnung 5.2.1.8.3 Begrenzungslinie #28205 29.01.2020 18:02
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 25
U
Uwe Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
U
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 25
Guten Abend,

heute diskutierten wir über folgende Frage: Wenn die Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe auf einem schwarzen Versandstück angebracht wird, muss dann, um die Begrenzungslinie sichtbar zu machen, ein weißer Hintergrund geschaffen werden?
Ich denke nein, da das Kennzeichen trotzdem deutlich sichtbar bleibt. Die Frage kam auf, weil ein Hersteller solche Variante mit weißer Umrandung anbietet.

Vielen Dank für die Antworten

Re: Kennzeichnung 5.2.1.8.3 Begrenzungslinie [Re: Uwe] #28207 29.01.2020 19:18
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,275
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,275
Hallo,
die Rn. 5.2.1.8.3 des ADR läßt, soweit ich sie verstehe, eine andere Farbe als Schwarz für die Symbole nicht zu. Für die Umrandung wird solches nicht gefordert, also denke ich, daß für die Begrenzungslinie - und damit die Außenabmessung des Kennzeichens, eine kontrastierender Hintergrund oder eine andere Umrandungsfarbe möglich sind.
Gruß
M.A.T.

Re: Kennzeichnung 5.2.1.8.3 Begrenzungslinie [Re: Uwe] #28208 29.01.2020 19:30
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Nico Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Hallo!
Ohne sichtbarer Begrenzungslinie, wie wird dann die Außenabmessung von 100 x 100 mm überprüft?
Eine Äußere Begrenzungslinie von 2mm ist auch schwer prüfbar, wenn ich sie nicht sehen kann? (5.2.1.8.3) Ich denke daher schon dass es nötig ist einen kontrast zu schaffen um nachweisen zu können, dass die Vorgaben erfüllt werden.
Ist eine ähnliche Thematik wie zb das anbringen von Gefahrzettel 9 auf weißen versandstücken: "Die Gefahrzettel müssen auf einem farblich kontrastierenden Hintergrund angebracht werden oder müssen entweder eine gestrichelte oder eine durchgehende äussere Begrenzungslinie aufweisen." wenn ich bei einem Gefahrzettel der Klasse 9 keine äußere Begrenzungslinie habe und diese auf einem weißen Karton anbringe, dann fehlt mir die Linie um die größe zu kontrollioeren. Die innere Begrenzungslinie ist ca 5mm vom äußeren rand entfernt. Nehme ich diese LInie, ist die Kennzeichnung nicht mehr entsprechend der vorschriften (es fehlt eine optische 2. Linie) und zu klein. Was bei einer Polizeikontrolle zu einer Straße führt (schon erlebt)

lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Kennzeichnung 5.2.1.8.3 Begrenzungslinie [Re: M.A.T.] #28211 30.01.2020 10:07
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 25
U
Uwe Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
U
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 25
Guten Morgen M.A.T,

diese Begründung finde ich einleuchtend.
Vielen Dank!

Re: Kennzeichnung 5.2.1.8.3 Begrenzungslinie [Re: Nico] #28212 30.01.2020 10:12
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 25
U
Uwe Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
U
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 25
Guten Morgen Nico,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Grüße aus Berlin

Re: Kennzeichnung 5.2.1.8.3 Begrenzungslinie [Re: Uwe] #28221 30.01.2020 14:46
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 237
Bergmannsheil Offline
Methusalem
Offline
Methusalem
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 237
Mahlzeit,

5.2.1.8.3 ADR fordert, dass das Kennzeichen der Abbildung 5.2.1.8.3 entsprechen muss. Dort ist das Kennzeichen angebildet mit dem Symbol Fisch/Baum und der Linie. (Nur) das Symbol muss schwarz sein, wie beschrieben, und auf einem weißen oder kontrastierenden Untergrund erscheinen.
Sollte das Kennzeichen aber auf einer schwarzen Verpackung aufgeklebt sein ohne einen weißen oder kontrastierenden Untergrund auch unter der Linie, wäre diese nicht zu sehen. Das zu sehende Kennzeichen würde also nicht dem Kennzeichen der Abbildung 5.2.1.8.3 entsprechen.
Daher folgt, dass auch unter der Linie ein Kennzeichen der Abbildung 5.2.1.8.3 vorhanden sien muss.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Kennzeichnung 5.2.1.8.3 Begrenzungslinie [Re: Bergmannsheil] #28237 02.02.2020 10:17
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 25
U
Uwe Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
U
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 25
Hallo Bergmannsheil,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Herzliche Grüße

Re: Kennzeichnung 5.2.1.8.3 Begrenzungslinie [Re: Uwe] #28244 03.02.2020 12:57
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 134
P
Phi_l Offline
Profi
Offline
Profi
P
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 134
Hallo Uwe,

zu den Anforderungen wurde bereits alles gesagt, aufgrund der Aussage:
Antwort auf
Die Frage kam auf, weil ein Hersteller solche Variante mit weißer Umrandung anbietet.

wollte ich sicherheitshalber noch anmerken, dass es Hersteller gibt, die diese Variante analog zu den Gefahrzetteln herstellen (100mm, 5mm Abstand zwischen Rand und Begrenzungslinie) und daher die Mindestabmessungen für dieses Kennzeichen (100mm, kein Abstand zwischen Rand und Begrenzungslinie) nicht einhalten.

LG Phil

Re: Kennzeichnung 5.2.1.8.3 Begrenzungslinie [Re: Phi_l] #28369 17.02.2020 19:36
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 25
U
Uwe Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
U
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 25
Hallo Phi_I ,

Danke für den Hinweis.

Herzliche Grüße


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Pk1 und PK2
von fireman - 18.04.2024 08:52
UN3257 im Tankcontainer
von Gerald - 16.04.2024 21:01
ERG 2024 elektronisch erhaeltlich
von M.A.T. - 16.04.2024 08:17
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3