Hallo,
Dann bitte die Formulierungen in 5.4.1.1.1 mit berücksichtigen.
Ich gehe mal davon aus, dass Bergmannsheil dies hinbekommt! Aber bei Nutzung der Ausnahme 20 ist
Kapitels 1.10 unter bestimmten Bedingungen einzuhalten.
Was mich ein wenig stört, ist dass Entscheidungen bzw. Empfehlungen des Bund-Länder-Fachausschuss für Gefahrgut
nicht für alle zugänglich sind. Und, wenn die IHK Schwaben, dass in ihren Newsletter nicht veröffentlichen würde, dann bekommt der Anwender das gar nicht mit. Da läuft doch was Falsch!!!