Da ja hier schon ausufern am falschen Platz darüber diskutiert wurde, habe ich an dieser Stelle mal ein neues Thema eröffnet.
Da man folgende Aussage ja bereits auf diversen Homepages von Schulungsanbietern lesen kann, sehe ich auch kein Problem, die Antwort des LBA hier einzustellen:
"Wir sind übereingekommen, dass wir Angesichts der Pandemie-Lage in Deutschland der Verschiebung von Gefahrgutwiederholungsschulungen um bis zu drei Monate zustimmen. Personen die zur Zeit kein gültiges Zertifikat vorweisen können, da keine Gefahrgutschulung angeboten bzw. stattfinden, dürfen weiterhin an der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr beteiligt sein.
Folgendes ist jedoch zu beachten: Das Ablaufdatum an den vorhergehenden Kurs ist anzupassen, d.h. Ablaufdatum April 2020, die Schulung kann Aufgrund der Corona-Krise erst im Juni 2020 stattfinden, so ist das neue Ablaufdatum im Zertifikat auf April 2022 zu datieren. Über diese Verfahrensweise müssen Sie einen Vermerk erstellten, welcher dem Zertifikat beigefügt und beim Arbeitgeber in der Personalakte hinterlegt werden muss."
Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen
[Re: DJSMP]
#2863125.03.202019:38
Und hier nochmal die Österreichische Variante Hallo zusammen,
heute wurde vom österr. BMK (vormals BMVIT) ein entsprechender Erlass veröffentlicht, der alle Schulungszertifikate Luftfracht, deren Ablauf zwischen 01.03.2020 – 01.11.2020 liegt, bis 01.11.2020 verlängert. Die Auffrischung muss bis spätestens 01.11.2020 absolviert werden. Die Zertifikate werden dann mit ursprünglichen Ablaufdatum verlängert. Natürlich wurden auch alle anderen Verkehrsträger angeführt und eine Übergangsfrist erlassen. Der Erlass ist hier zu finden: BMK
Bei uns wird nicht angeführt dass ein entsprechender Vermerk am Zertifikat zu machen ist. Zu beachten ist vielleicht auch, dass der Erlass eigenlicht erst rechtlich gültig wird, wenn er im österr. Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Allerdings steht im erlass, dass die Organe angehalten werden auch vorher schon keine Beanstandungen zu machen.
Lg und bleibt alle Gesund Nicole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen
[Re: Nico]
#2863225.03.202019:48
Folgendes ist jedoch zu beachten: Das Ablaufdatum an den vorhergehenden Kurs ist anzupassen, d.h. Ablaufdatum April 2020, die Schulung kann Aufgrund der Corona-Krise erst im Juni 2020 stattfinden, so ist das neue Ablaufdatum im Zertifikat auf April 2022 zu datieren. Über diese Verfahrensweise müssen Sie einen Vermerk erstellten, welcher dem Zertifikat beigefügt und beim Arbeitgeber in der Personalakte hinterlegt werden muss."
Hier finde ich wiederrum die deutsche Variante etwas eleganter. Ich habe bei der ACG angefragt ob wir ebenfalls einen Vermerk machen müssen, was ja besser wäre, denn wenn ich ein neues Zertifikat ausstelel und Reinschreibe die Auffrischungsschulung hat am 10.August 2020 stattgefunden aber das Zertifikat wird mit 31.03.2020 aufgefrischt auf dern 31.03. 2022 könnte das eventuell für Verwirrung sorgen (vielleicht hat jemand Corona nicht mitbekommen?) Habe folgende Antwort erhalten: Der Wortlaut auf den Schulungszertifikaten ist grundsätzlich dem Aussteller überlassen, solange die Informationen und Daten darauf enthalten sind, die vorgeschrieben sind. Der von Ihnen genannte Zusatz ist sinnvoll und kann als Erklärung der Auffrischung einer scheinbar abgelaufenen Schulung verwendet werden.
Anmerkung, meine Anfrage lautete: Sollen auf den Zertifikaten dann eventuell zusätzlich die Nummer des Erlass oder etwas gleichwertiges angeführt werden, als Bestätigung wieso abgelaufene Schulungen per Wiederholungsschulung aufgefrischt wurden? Etwa „Auffrischung aufgrund BMK Erlass 2020-0.193.236 (SARS-CoV-2/COVID-19)“.
lg Nicole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen
[Re: Nico]
#2864527.03.202017:39
In den USA hat DOT/PHMSA am 25.3.2020 mit einer Veroeffentlichung reagiert (siehe Anhang), der eine Verlaengerung von z.Zt. bis zu 90 Tagen zulaesst. Ein extra Vermerk wird nicht definitv erwaehnt (koennte intern aber zur Klarstellung wirken). Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass das klassische Training nicht die einzige zugelassene Methode ist, sondern dass auch auf Internet-basierenden Methoden zurueckgegriffen werden kann.
Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen
[Re: DJSMP]
#2864727.03.202018:38
Hallo an den kräftigen Gallier, die Geltungsdauer ergibt sich aus dem letzten Satz dieses Durchführungshinweises (Enforcement Policy Notice, entsprechend unserer RSEB): Ausgabedatum plus 90 Tage. Das Datum war 25.03.2020. Ganz wie Floridacargocat geschrieben hat. Gruß M.A.T.
In den USA hat DOT/PHMSA am 25.3.2020 mit einer Veroeffentlichung reagiert (siehe Anhang), der eine Verlaengerung von z.Zt. bis zu 90 Tagen zulaesst. Ein extra Vermerk wird nicht definitv erwaehnt (koennte intern aber zur Klarstellung wirken). Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass das klassische Training nicht die einzige zugelassene Methode ist, sondern dass auch auf Internet-basierenden Methoden zurueckgegriffen werden kann.
also mir würde auf Anfrage mitgeteilt, dass aufgrund der aktuellen Gesetzeslage keine Alternative Trainingsmethoden, solange diese nicht bereits genehmigt sind, angewandt werden dürfen. Es gibt soweit ich weis 1 Anbieter der online Training zugelassen ist. Ich wollte eigentlich per Skype Schulen, aber das ist wie gesagt nicht zulässig. Man hat mir gesagt, dass diese Trainingsmethoden eventuell mit Cbta zulässig wird.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.