ich bin auf der Suche nach einer guten Vorlage für ein Beförderungspapier, welches man bei Bedarf im Betrieb verwendet werden könnte. Aktuell haben wir keine Möglichkeit die Dokumente über das System automatisch anzudrucken, deshalb die manuelle Erfassung. Gut ist, dass es sehr selten vorkommt, dass eine GG Sendung verschickt wird und somit ein Beförderungsdokument erstellt werden muss.
Für welchen Verkehrsträger? Als Beförderungspapier (Straße, Eisenbahn) kann faktisch jede Art von Lieferschein / Frachtbrief verwendet werden, wenn die vorgeschriebenen Angaben nach ADR 5.4 eingetragen sind.
Zuletzt bearbeitet von UBurkhard; 29.04.202007:48.
Für welchen Verkehrsträger? Als Beförderungspapier (Straße, Eisenbahn) kann faktisch jede Art von Lieferschein / Frachtbrief verwendet werden, wenn die vorgeschriebenen Angaben nach ADR 5.4 eingetragen sind.
Stimmt. Das verlinkte Formular könnte jedoch dazu verleiten, die notwendigen Angaben nach beispielsweise 5.4.1.1.1 f) Bem. 1 ADR zu vergessen, da dafür kein offensichtlich geeignetes Feld vorhanden ist. Und die Praxis zeigt, daß Formulare - wie Checklisten - dazu verleiten, nur zu beachten was explizit drinsteht. Ansonsten gibt es im IMDG-Code das Muster nach 5.4.5.1, allerdings ebenfalls ohne ADR/RID-Felder. Das bei den Schweizern verlinkte Formular dagegen scheint gut auf ADR abgestimmt zu sein. Gruß M.A.T.
Das verlinkte Formular könnte jedoch dazu verleiten, die notwendigen Angaben nach beispielsweise 5.4.1.1.1 f) Bem. 1 ADR zu vergessen, da dafür kein offensichtlich geeignetes Feld vorhanden ist. Und die Praxis zeigt, daß Formulare - wie Checklisten - dazu verleiten, nur zu beachten was explizit drinsteht.
Das ist völlig richtig. Nur, hier gilt, wie in vielen anderen Bereichen auch, dass derartige Tätigkeiten, hier das manuelle Ausfüllen von Frachtbriefen bei GG, einer entsprechenden Schulung / Unterweisung bedarf. Dies beinhaltet auch die Kontrolle oder ggf. das Ausfüllen unter Aufsicht, und zwar so lange, bis es sicher beherrscht wird.
Es soll hauptsächlich Straße (ADR) sein. Hier könnte ich natürlich auch schauen, ob die Angaben über das GG im Artikelstamm so gepflegt werden können, dass beim Anlegen einer Bestellung die Daten auf dem bsp. Lieferschein angedruckt werden. Weißt du ob hier eine bestimmte Reihenfolge zwingend beachtet werden muss?
Das Formular sieht schon mal sehr vielversprechend aus danke. Sollte man vielleicht das Formular vorab an einen externen GG Berater schicken um diesen von einem Profi zu überprüfen, bevor man das Dokument aushändigt?
Hallo Alex, ohne eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 bzw. Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (außer eine Befreiung nach §2 GbV kann genutzt werden) kommst Du trotzdem nicht herrum. Für die Befreiungsmöglichkeiten füge ich eine Datei an.
Nein, dies ist auch nicht mein Ziel. Die Unterweisung/Schulung der MA wird definitiv davor erfolgen. Da bin ich aktuell schon dran die Schulung zu organisieren. Gestaltet sich leider nur wegen der Corona Geschichte sehr schwierig.
Hallo UBurkhard, das Bild ist aber falsch... die Klasse und die Verpackungsgruppe haben da nichts drin zu suchen. Der Gefahrgutdatensatz muss lauten
UN1978 Propan, 2.1 (B/D)
@A3A:
Du wirst ohne Beratung durch eine fachkundige Person (ggf. gegen Geld) bzw. eine/n Gefahrgutbeauftragte/n nur mit Hilfe eines Forums schwer ein korrektes Beförderungspapier hinkriegen, weil es viele Sonderfälle und Fettnäpfchen gibt. Mal muss ein Gefahrenauslöser ergänzt werden (bei n.a.g.-Eintragungen wenn Sondervorschrift 274 zugeordnet ist), mal die richtige offizielle Bezeichnung, wenn es entweder oder-Eintragungen sind, mal der Hinweis umweltgefährdend, mal der Zusatz Abfall, Sonderfälle bei Klasse 1, leeren ungereinigten Verpackungen, ...
Und da sind wir nur beim Gefahrgutdatenblock und haben noch nicht weiter über Art, Anzahl der Verpackungen (korrekte Begriffe!), Punkteberechnung/ Angabe Menge/ Punkte bei Freistellung nach 1.1.3.6 ADR besprochen.
Due Unternehmensleitung ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften, wenn etwas schief geht (Fehler im Beförderungspapier: Regelbußgeldsatz 250 €), zahlt jemand (Unternehmer/in). Die verantwortlichen Personen müssen vor Antritt der Tätigkeit geschult werden. Auch dafür ist die UL verantwortlich.
Es gibt auch Web-Seminare/ Online-Trainings, damit vielleicht zumindest erstmal 1-2 Leute bei euch mehr Ahnung haben.
...GG im Artikelstamm so gepflegt werden können, dass beim Anlegen einer Bestellung die Daten auf dem bsp. Lieferschein angedruckt werden...
Hallo A3A, dazu möchte ich anmerken, daß die EDV-Abbildung von Gefahrgutdaten sehr sorgsam und strukturiert erfolgen muß. Die Daten müssen immer, also für jede einzelne Auslieferung, sorgfältig an die korrekte Klassifizierung angepaßt werden. Dabei sind sowohl uneinheitliche Kodierungen der einzelnen Zellen als auch nicht offensichtliche Sachzusammenhänge zu berücksichtigen. Es ist nicht damit getan, eine Excel-Fassung der Tabelle A einzuspielen. Außerdem sind ITler erfahrungsgemäß nicht auf derselben Wellenlänge wie GGler, hier ist viel Übersetzungsaufwand zu leisten. IT ist schwarz/weiß, Gefahrgut grau/grau. Hier sollten Sie unbedingt qualifizierte Fachleute heranziehen. Viel Erfolg M.A.T.
wie schon mehrfach angemerkt kommst Du, bzw. Euer Unternehmen, nicht um, Euren Aufgaben entsprechende, Unterweisungen herum. Hier der aktuelle Link zu dem von Gerald benannten Excelsheet, dem "Multitool" von Uwe Hildach.
Hallo UBurkhard, das Bild ist aber falsch... die Klasse und die Verpackungsgruppe haben da nichts drin zu suchen. Der Gefahrgutdatensatz muss lauten
UN1978 Propan, 2.1 (B/D)
@A3A:
Du wirst ohne Beratung durch eine fachkundige Person (ggf. gegen Geld) bzw. eine/n Gefahrgutbeauftragte/n nur mit Hilfe eines Forums schwer ein korrektes Beförderungspapier hinkriegen, weil es viele Sonderfälle und Fettnäpfchen gibt. Mal muss ein Gefahrenauslöser ergänzt werden (bei n.a.g.-Eintragungen wenn Sondervorschrift 274 zugeordnet ist), mal die richtige offizielle Bezeichnung, wenn es entweder oder-Eintragungen sind, mal der Hinweis umweltgefährdend, mal der Zusatz Abfall, Sonderfälle bei Klasse 1, leeren ungereinigten Verpackungen, ...
Und da sind wir nur beim Gefahrgutdatenblock und haben noch nicht weiter über Art, Anzahl der Verpackungen (korrekte Begriffe!), Punkteberechnung/ Angabe Menge/ Punkte bei Freistellung nach 1.1.3.6 ADR besprochen.
Due Unternehmensleitung ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften, wenn etwas schief geht (Fehler im Beförderungspapier: Regelbußgeldsatz 250 €), zahlt jemand (Unternehmer/in). Die verantwortlichen Personen müssen vor Antritt der Tätigkeit geschult werden. Auch dafür ist die UL verantwortlich.
Es gibt auch Web-Seminare/ Online-Trainings, damit vielleicht zumindest erstmal 1-2 Leute bei euch mehr Ahnung haben.
Natürlich sind wir dran und werden demnächst auch Schulungen für mehrere MA einplanen. Ich wollte mich nur schon mal vorab erkundigen. Danke
[quote=A3A]...GG im Artikelstamm so gepflegt werden können, dass beim Anlegen einer Bestellung die Daten auf dem bsp. Lieferschein angedruckt werden...
Hallo A3A, dazu möchte ich anmerken, daß die EDV-Abbildung von Gefahrgutdaten sehr sorgsam und strukturiert erfolgen muß. Die Daten müssen immer, also für jede einzelne Auslieferung, sorgfältig an die korrekte Klassifizierung angepaßt werden. Dabei sind sowohl uneinheitliche Kodierungen der einzelnen Zellen als auch nicht offensichtliche Sachzusammenhänge zu berücksichtigen. Es ist nicht damit getan, eine Excel-Fassung der Tabelle A einzuspielen. Außerdem sind ITler erfahrungsgemäß nicht auf derselben Wellenlänge wie GGler, hier ist viel Übersetzungsaufwand zu leisten. IT ist schwarz/weiß, Gefahrgut grau/grau. Hier sollten Sie unbedingt qualifizierte Fachleute heranziehen. Viel Erfolg M.A.T.
Hallo UBurkhard, das Bild ist aber falsch... die Klasse und die Verpackungsgruppe haben da nichts drin zu suchen. Der Gefahrgutdatensatz muss lauten UN1978 Propan, 2.1 (B/D)
Jein ... Die Grafik soll nur zeigen, welche Eintragungen erforderlich sind, der Inhalt ist erstmal zweitrangig. Aber DANKE für den Hinweis, ich werde die Grafik entsprechend ändern.