Desinfektionsmittel UN 1170
#29125
03.07.2020 08:50
|
Registriert: Dec 2019
Beiträge: 4
MRE
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Dec 2019
Beiträge: 4 |
Hallo, ich bin noch relativ neu in der Gefahrgutbranche, also steinigt mich bitte nicht gleich. Wir versenden zu unseren Kunden Desinfektionsmittel (UN 1170) im 48er Tray zu je 100ml. Was ist jetzt richtig? LQ aufkleber? LQ und Gefahrzettel 3? Greift die SV 601? Die Produkte sind ja gebrauchsfertig, aber werden erst von unseren Kunden als Werbegeschenke an deren Kunden verteilt. Geht das ganze im Standardversand via UPS wenn nur der LQ aufkleber benötigt wird oder brauchen wir dafür einen Gefahrgutvertrag? Beste Grüße Maik
|
|
Re: Desinfektionsmittel UN 1170
[Re: MRE]
#29127
03.07.2020 13:32
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,938
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,938 |
Hallo Maik, Was ist jetzt richtig? LQ aufkleber? Wenn Du Kapitel 3.4 nutzt, dann nur die LQ-Kennzeichnung nach 3.4.7.1 und natürlich ist der Abschnitt 3.4.1 zu beachten. Nein, denn in der Sondervorschrift 601 steht: "Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID." Da als Werbegeschenke für Kunden gedacht, aber erst nach der Zustellung!!! Geht das ganze im Standardversand via UPS Da musst Du schon in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von UPS sehen!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Desinfektionsmittel UN 1170
[Re: Gerald]
#29138
06.07.2020 12:42
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,729
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,729 |
Nein, denn in der Sondervorschrift 601 steht: "Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID." Da als Werbegeschenke für Kunden gedacht, aber erst nach der Zustellung!!!
Hierbei geht es aber doch nicht darum, ob der aktuelle Transportweg zum häuslichen/ persönlichen Verbraucher geht, sondern sobald das Produkt in derartigen Einheiten/ einzelhandelsgerecht verpackt (SV601: für den Einzelhandel oder Vertrieb für den persönlichen Gebrauch hergestellt und abgepackt) abgefüllt wird, kann die SV 601 angewendet werden. Wenn also Hersteller X Desinfektionsmittel in kleine Flaschen für Einzelhandel oder persönl. Gebrauch ("Taschenflaschen") herstellt und abfüllt, kann der komplette ADR-Beförderungsweg nach SV601 freigestellt erfolgen, auch wenn zw. Einzelhandel/ Privatperson noch Lagerhalter/ Großhandel oder wie hier Vertriebspartner/ Niederlassungen/ Außendienstler liegen. Die Flaschen sind von Anfang an für definierte Zwecke herstellt/ abgepackt, daher Freistellung nach SV601. Anders sähe es aus, wenn große Kanister bis zum Außendienstler befördert würden (diese wären nicht SV601) und dieser erst kleine Taschenflaschen abfüllt. Das Produkt an sich wäre zwar schon immer für den häuslichen Gebrauch hergestellt, aber nicht entsprechend abgepackt. Hier würde die SV601 erst ab dem Außendienstler greifen, der die Versendung/ Verteilung der kleinen Flaschen vornimmt.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 06.07.2020 12:45.
|
|
Re: Desinfektionsmittel UN 1170
[Re: Claudi]
#29139
06.07.2020 14:35
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,938
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,938 |
Hallo Claudi, ja, da muss ich Dir Recht geben. Ich bin über "Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte ( Medikamente)," gestolpert, da für mich Desinfektionsmittel keine Medikamente sind. Aber in dem Beitrag und hier besonders der Beitrag von Günther Homann mit der Begründung zur Einführung der Sondervorschrift 601 bei UN 1170 im ADR 2007. Ja, wieder was dazu gelernt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Desinfektionsmittel UN 1170
[Re: Gerald]
#29141
06.07.2020 15:42
|
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 306
Michael
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 306 |
Moin,
ich mag über diese Brücke noch nicht so recht gehen.
UN1170 kann für mich sein:
- ein hochprozentiges Medikament mit dem Alkohol als Träger oder - ein Desinfektionsmittel für die Hände
Letzteres würde ich nicht als pharmazeutischen Artikel bezeichnen, meiner Meinung nach müssten dafür entsprechende Zulassungen (Medizinproduktegesetz, etc.) laufen. Grade bei Corona haben doch nun sogar die verschiedensten Brauereien und Brennereien Desinfektionsmittel hergestellt, sollen die jetzt alle eine Zulassung haben?
Die selbe Diskussion ergibt sich ja auch in der Lagerung.
Zusätzlich ist die Frage "Für den Einzelhandel oder den häuslichen Gebrauch" abgepackt im Raum stehend. In Frankreich gibt es auch Spiritus in 20l. Kanistern im Supermarkt.
|
|
Re: Desinfektionsmittel UN 1170
[Re: Michael]
#29146
07.07.2020 09:29
|
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 155
tiefflieger
Veteran
|
Veteran
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 155 |
Viele Haut- und Händedesinfektionsmittel haben eine Zulassung als Arzneimittel nach §2 AMG. In der Regel geben die Hersteller das dann auch auf der Verpackung und/oder in den Sicherheitsdatenblättern entsprechend an. Die WHO Rezeptur als Händedesinfektionsmittel hat keine solche Zulassung, sondern ist per Allgemeinverfügung als Biozid für eine begrenzte Zeit zugelassen worden. => kein Arzneimittel, somit können für diese Produkte die Ausnahmen, wie sie für Arzneimittel gelten nicht in Anspruch genommen werden.
|
|
Re: Desinfektionsmittel UN 1170
[Re: Claudi]
#29159
08.07.2020 15:16
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,938
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,938 |
Hallo Claudi, Hierbei geht es aber doch nicht darum, ob der aktuelle Transportweg zum häuslichen/ persönlichen Verbraucher geht, sondern sobald das Produkt in derartigen Einheiten/ einzelhandelsgerecht verpackt (SV601: für den Einzelhandel oder Vertrieb für den persönlichen Gebrauch hergestellt und abgepackt) abgefüllt wird, kann die SV 601 angewendet werden. Nach dem Beitrag von -tiefflieger- habe ich mich mit dem Thema nochmals beschäftigt und bei meiner Recherche im Bezug der Desinfektionsmittel herausgefunden, dass es hier Unklarheiten gibt. Ich habe mich mit der zuständigen Behörde in Verbindung gesetzt, und folgende Antwort erhalten: "Gerne teile ich Ihnen mit, dass Hygieneprodukte wie Desinfektionsmittel keine pharmazeutischen Produkte im Sinne der Freistellung nach Sondervorschrift 601 sind. Dies entspricht auch der Rechtsauffassung des BMVI. Das BMVI hat eine Duldung zur Erleichterung der Versorgung mit Desinfektionsmitteln und medizinischen Produkten mit den obersten Verkehrsbehörden der Länder abgestimmt. Was im Umkehrschluss bedeuten würde, dass die Sondervorschrift 601 nicht genutzt werden kann, sonst hätten wir diese Duldungsreglung nicht gebraucht. Du könntest jetzt sagen, dass es hier um den Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR geht. Aber von Sinn her doch. Tut mir leid, dass ich Dir so eine Antwort geben muss. Aber es ist nun mal so. Wobei man vielleicht diese Erläuterungen in der RSEB 2021 zu der Sondervorschrift 601 vielleicht aufnehmen sollte!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Desinfektionsmittel UN 1170
[Re: Gerald]
#29161
09.07.2020 10:19
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,729
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,729 |
Hallo Gerald,
spannend! Bezieht sich das vermutlich auf die aktuell verbreiteten Desinfektionsmittel von allen möglichen Herstellern, selbst kurzfristig zusammengemischt?
Wenn das Produkte mit PZN sind (hab da bisher nicht nachgeschaut, aber z. B. Sterillium, dieses blaue Zeug, hat eine PZN), dann sind die aber schon freistellbar nach SV601?
|
|
Re: Desinfektionsmittel UN 1170
[Re: Claudi]
#29163
09.07.2020 10:33
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,938
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,938 |
Hallo Claudi, aber z. B. Sterillium, dieses blaue Zeug, hat eine PZN), dann sind die aber schon freistellbar nach SV601? NEIN, auch in diesem Fall kannst Du die Sondervorschrift 601 nicht benutzen. Bei meiner Antfrage habe ich auch auf: - Wenn es sich bei Desinfektionsmittel um ein Arzneimittel handelt, erkennt man das an Kennzeichnung auf der Verpackung mit einer Pharmazentralnummer - Hat es eine Registrierungsnummer der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) dann ist es ein Biozid, welches nach der Biozid-Meldeverordnung registriert ist. Die Registernummer besteht aus dem Buchstaben N und einer 5-stelligen Zahl extra hingewiesen. Diese zwei Definitionen spielen im Bezug der Anwendung der Sondervorschrift 601 keine Rolle! Das hat also mit der derzeitigen Lage nichts zu tun. Du kannst bei UN 1170 Desinfektionsmittel, die Sondervorschrift 601 nicht nutzen. Nach Aussage der zuständigen Behörde wahr das bei der Einführung im ADR 2007 auch so gewollt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Desinfektionsmittel UN 1170
[Re: Gerald]
#29164
09.07.2020 13:43
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,461
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,461 |
Hallo, der Hersteller - Bode - stuft lt. SDB von 2014 die beiden Flüssigkeiten von Sterilium in UN 1987 VG III ein, mit WGK 2. Gruß M.A.T.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|