Hallo,
Bisher wurden die Batterien in ihrem pulverbeschichteten Edelstahlgehäuse auf eine Palette gebändert und mit Folie umwickelt und entsprechend gekennzeichnet versendet.
Das geht wirklich nicht, denn das ist ein unverpackter Transport.
P910 (1) ist für euch maßgeblich. Das Gehäuse ist Bestandteil der Batterie, eben deren Gehäuse, keine Verpackung (auch keine Innenverpackung).
Also:
-bauartgeprüfte Verpackung entsprechend der Auswahl in P 910, Y oder X
-jede Batterie einzeln in Innenverpackung packen
-Polstern/ Dämmen/ Bewegungen verhindern
-Nichtbrennbarkeit nach Norm
-Batterien > 30 kg: nur eine Batterie pro Außenverpackung
Die Zellen und Batterien müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.
Der Schutz gegen Kurzschluss umfasst unter anderem:
– den Schutz der einzelnen Batteriepole;
– Innenverpackungen, um einen Kontakt zwischen Zellen und Batterien zu verhindern;
– Batterien mit eingelassenen Polen, die für den Schutz gegen Kurzschluss ausgelegt sind, oder
– die Verwendung nicht elektrisch leitfähigen und nicht brennbaren Polstermaterials, um den Leerraum zwischen den Zellen oder Batterien in der Verpackung aufzufüllen.
Bedenke: es reicht nicht, eine 4G-Kiste von der Stange und einen Sack Vermiculite zu kaufen. Im Zulassungsschein steht immer drin, was in eine bauartgeprüfte Verpackung rein darf, denn die Verpackung muss so verwendet werden, wie geprüft wurde.
Daher solltet ihr gezielt eine Verpackung nach P910 (1) bei einem kompetenten Lieferanten anfragen und dann kriegt ihr im Grunde ein Verpackungssystem, also nicht nur ne Pappkiste sondern das als System geprüfte Paket mit Innenleben, Dämmmaterial (ggf. hat das nämlich großen Anteil an der Nichtbrennbarkeit).