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Aufgeblähte Akkus per Straße #29483 27.08.2020 12:32
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Nico Offline OP
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Ich habe heute eine tolle Anfrage bekommen:

Antwort auf
Ich würde Sie um Unterstützung für folgende Sachlage bitten:

Wir müssen „demnächst“ wieder eine Charge Notebooks (geplant derzeit ca. 80 Stk. Leasinggeräte die termingerecht an den Hersteller/Leasingpartner zurück gehen müssen) vermutlich nach Deutschland transportieren. Dies sollte mit DHL auf Paletten mit Straßendienst kein Problem sein, zumindest habe ich letztes Jahr im Juli so einen Transport beauftragen können.
Darunter sind allerdings auch Notebooks mit aufgeblähtem Akku.
Transporteur hat mir, wie ich vorher sowieso vermutet habe, bereits bestätigt, dass sie keine „defekten“ Akkus transportieren.
Die Kollegen aus der IT haben (angeblich) eine offizielle Stellungnahme vom Hersteller HP, dass von aufgeblähten Akkus keine Gefahr ausgeht und meinen, ich soll mich darum kümmern, dass diese Geräte retourniert werden.…..Ich habe nun um diese Bestätigung von HP gebeten.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, die betroffenen Notebooks zu transportieren?


Das mit diesen Stellungnahmen von Herstellern, dass von Ihren Akkus keine Gefahr ausgeht habe ich jetzt schon 2-3 mal von Kunden gehört, wirklich gesehen habe ich bisher noch keine.
Für mich wäre das lediglich maximal eine Bestätigung, dass von diesen Defekten Akkus voraussichtlich keine Gefahr besteht und daher die P908 anzuwenden ist. Aber dass HP Ihren Kunden scheinbar sagt, sie sollen die Notebooks auch mit aufgeblähten Akkus, da ja unbedenklich, retour schicken, kann doch wohl nicht sein?
Hat jemand schon mal so eine offizielle Information von HP oder einem anderen Hersteller gesehen?

lg
Nico
ps: ich bin ja schon froh, dass die Kundin nicht getan hat, was ihre Kollegen aus der IT verlangt haben sondern nachgefragt hat....


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Aufgeblähte Akkus per Straße [Re: Nico] #29485 27.08.2020 13:53
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DJSMP Offline
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Hallo Nico,

die meisten IT'ler sind einfach nur.... Die machen mir nahezu in jedem Unternehmen das Leben schwer. Es freut mich, dass nicht nur ich mich mit dieser Berufsgruppe rum ärgern muss. Ist ne ähnliche Gruppe wie "Projektingenieure"! wink

Ich habe noch keine solche schriftliche Bestätigung bekommen und kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Notebook-Hersteller blanco ein Dokument erstellen wird, in dem er für seine Batterien schriftlich bestätigt, dass von denen selbst bei aufgeblähten Zustand keine Gefahr ausgeht. Das käme ja hinsichtlich Haftung praktisch einem Todesurteil für den Unterzeichner gleich, wenn dann doch etwas passiert. Da bin ich mir unsicher, ob wir da bei der Straftat noch von "fahrlässig" sprechen.

Ich lese die Anfrage so, dass die Akkus eingebaut/eingeklickt sind. Kann man denn die Akkus auf der Rückseite des Notebooks sehen oder wie erkennt man, dass die aufgebläht sind? Bei einer Aufblähung sehe ich auf jeden Fall das in SV 376 beispielhaft aufgeführte Kriterium "Zellen oder Batterien, die eine äußerliche oder mechanische Beschädigung erlitten haben." als gegeben an. Dem ursprünglich UN 38.3 geprüften Typ entspricht das nicht mehr. Insofern kann die Einstufung nach meinem Dafürhalten nur "beschädigt" sein, egal was der ahnungslose Support-Mitarbeiter des Notebook Herstellers in seiner grenzenlosen D***heit vielleicht dem Kunden am Telefon erzählt hat. Und wenns ums Geld geht, dann raten die Support-Mitarbeiter bei allen Notebook-Herstellern die Vertuschung! Ich hatte Ihnen ja im Frühjahr selbst berichtet. Nun stellt sich aber noch die Frage, ob man die aufgeblähten Akkus nach der SV 376 als "unkritisch beschädigt" (P908) oder "kritisch beschädigt" (P911) einstuft. Ob man da wirklich auf den Hersteller vertrauen sollte? Ich weiß es nicht...

Ich verstehe die Anfrage so, dass bei den zu retournierenden Notebooks sowohl solche mit äußerlich unbeschädigten Akkus, als auch solche aufgeblähte Akkus dabei sind. Die müssten also vorher sortiert werden. Die mit äußerlich unbeschädigten Akkus (das andere bekommt man eh nicht überprüft) könnten ja im Rahmen der SV188 mit DHL befördert werden. Aber für die beschädigten ist SV 188 tabu und es wird ein Regelversand entweder in P908 oder P911 Verpackung. Damit ist DHL raus.

Vielleicht kann man die aufgeblähten Akkus entnehmen. Dann könnte man diese Notebooks zumindest ohne den Akku zurück schicken, wenn die zusätzlich verbaute Knopfzelle i.O. ist. Aber was passiert dann mit diesen Akkus? HP wird die Entsorgung in A wohl eher nicht bezahlen...

Viel Erfolg bei der Beratung! ;-)

Re: Aufgeblähte Akkus per Straße [Re: DJSMP] #29488 27.08.2020 14:11
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Nico Offline OP
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Gut dann sehe nicht nur ich das so, so ähnlich habe ich ihr mal geantwortet. Da ich jetzt schon seit Jahren Applejünger bin, weiß ich gar nicht mehr ob man bei den andren Anbietern akkus noch entnehmen kann? Ich denk aber schon und dann sieht man ja dass die aufgebläht sind.

Das mit dem doppelten Sicherheitssystem und daher ungefährlich habe ich schon mal von einem Handyanbieter offiziell auf Facebook gelesen und mir damals auch gedacht, " na da wagt sich jemand aber ganz schön weit aus dem Fenster " laugh

Ich hab ihr mal gesgt dass sie SV 188 bei den aufgeblähten sich aufmalen kann und warte jetzt ob sie noch was von HP bekommt. Die Defekten max mit Verpackung, Kennzeichnung und Beförderungspapier wenn nicht kritisch defekt.
Bin jetzt ehrlich gespannt wies weiter geht, weils ja Leasinggeräte sind und die müssen zurück damit der Leasingvertrag eingehalten werden kann.
Danke jedenfalls auch für den Tipp, ich hab im ersten Moment gar nicht so daran gedacht, dass man sie ja mal entnehmen kann. Ich frag mich grad sowieso was mit so Leasinglaptops geschieht? Gut den Lapotp kann man vermutlich neu aufsetzen oder zerlegen und die Komponenten nochmal nutzen aber die Akkus?
Ich werd ja wohl den Akku nicht nochmal "verleasen"?

Da ist ja der Coronowahnsinn pipifax dagegen xD


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Aufgeblähte Akkus per Straße [Re: Nico] #29496 28.08.2020 14:28
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Der Schwarzwälder Offline
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Hallo Nicole,

auch ich habe von unserer IT aufgeblähte Batterien von hp auf den Tisch bekommen mit einer Erklärung von hp. Habe mal Bilder von den Akkus und das Statement von hp.

Habe mich diesbezüglich an das BAM gewandt und folgende Antwort erhalten:

"vielen Dank für die Zusendung der interessanten Fotos. Eine Einschätzung des Sicherheitszustands Ihrer Batterie ist jedoch allein anhand der Fotos leider nicht möglich.
Prinzipiell gibt es verschiedene Mechanismen, die zum Aufblähen führen können und zu unterschiedlichen Sicherheitszuständen führen. Aufgeblähte Batterien aus Abuse Tests werden sicherlich als gefährlicher einzustufen sein als Aufblähungen aufgrund von Zyklisierung.
Weiterhin gibt es verschiedene Möglichkeiten für Hersteller, Sicherheitsmechanismen vorzusehen.
Aufgeblähte Lithiumakkus können also ungefährlich sein, müssen es aber nicht.
Von daher können wir auch das Infoblatt nicht bewerten.

Defekte Lithiumbatterien sind im Landverkehr/Seeverkehr nach ADR (bzw. IMDG-Code) SV 376 zu versenden, worin die Unterscheidung nach nur defekt/beschädigt oder gefährlich-defekt zu treffen ist.

Verantwortlich für die Einstufung ist der Versender."

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter

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Re: Aufgeblähte Akkus per Straße [Re: Der Schwarzwälder] #29497 28.08.2020 15:05
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Skypainter Offline
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Klar, die BAM wird hier keine verwertbare Aussage treffen.

Allerdings finde ich das Dokument von HP mit der definitiven Aussage "es sei kein Fehler" schon mehr als gewagt. Ich habe selbst einige Tests mit aufgeblähten Akkus durchgeführt. Das Aufblähen an und für sich ist nicht gefährlich, aber ein sicheres Zeichen, dass etwas mit dem Akku nicht in Ordnung ist.

Von 10 aufgeblähten Akkus (Notebook, Smartphone, Werkzeug) haben 2 gar keine Änderung im Verhalten gezeigt, 4 hatten nur noch eine arg begrenzte Kapazität, 2 sind beim Anschließen eines (passenden) Ladegerätes durchgegangen, 2 nach 100%iger Ladung innerhalb von 48 Stunden.

Bei uns werden keine aufgeblähten Akkus angenommen. Punkt. Die Absender wissen zu 95% nicht, wie Lithium-Akkus verpackt werden müssen und von der P908 hat scheinbar noch niemand etwas gehört.

Und laut SV 376 gilt:

Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, bei denen festgestellt wurde, dass sie so beschädigt oder defekt sind, dass sie nicht mehr dem nach den anwendbaren Vorschriften des Handbuchs Prüfungen und Kriterien geprüften Typ entsprechen, müssen den Vorschriften dieser Sondervorschrift entsprechen.

Für Zwecke dieser Sondervorschrift können dazu unter anderem gehören:
– Zellen oder Batterien, die aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert worden sind;
– ausgelaufene oder entgaste Zellen oder Batterien;
Zellen oder Batterien, die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können, oder
Zellen oder Batterien, die eine äußerliche oder mechanische Beschädigung erlitten haben


Ich denke die FETT gekennzeichneten Punkte sind schon ausreichend. Denn wenn sie sich aufblähen, ist das eine äußere Beschädigung und die Batterien können vorher nicht diagnostiziert werden.

Deshalb gilt bei uns diese klare Anweisung

Schönes Wochenende

Skypainter


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Aufgeblähte Akkus per Straße [Re: Skypainter] #29536 03.09.2020 15:56
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DJSMP Offline
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Insegsamt möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir hier eine HP-Präsentatuon vorliegen haben, wo auf einer Seite in einem kleinen Kästchen davon gesprochen wird, dass es kein Safety Problem sei. Das ist nicht das, was ich unter einer "Bestätigung" verstehe.

No Safety Problem [Re: DJSMP] #29537 03.09.2020 17:11
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M.A.T. Offline
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Das sowas nur ironisch gemeint sein kann ergibt sich schon daraus, daß eben jeder Akku einzeln bewertet werden muß. Man kann ja fragen, auf Basis welcher Tests diese Aussage getroffen wurde?
M.A.T.

Re: No Safety Problem [Re: M.A.T.] #29609 25.09.2020 06:38
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tree787 Offline
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Und wie bewertet man nun, ob 908/LP904 oder P911/LP906 zur Anwendung kommen muss? Bei P911/LP906 stelle ich mir Batterien vor, wo man mit bloßem Auge erkennt, dass das Ding jeden Moment hochgeht. Aber hierzu wird es eindeutige Kriterien geben, oder? Die SV376 gibt dazu nur die Folgen der Beschädigung an, aber wo ist die Grenze zwischen defekt und kritisch defekt?

Wir möchten uns eine Kiste anschaffen, welche für Lagerung und Transport defekter Li--Ionen-Batterien zugelassen ist, um dann defekte, insb. aufgeblähte Notebook-Akkus o.ä. zum Wertstoffhof transportieren zu können. P911 würde uns rauswerfen, da wir keine ADR-Cards im Unternehmen haben und Bef. Kat. 0 dadurch nicht geht.

Danke!

Zuletzt bearbeitet von tree787; 25.09.2020 07:08.
Re: No Safety Problem [Re: tree787] #29616 25.09.2020 12:17
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Und wie bewertet man nun, ob 908/LP904 oder P911/LP906 zur Anwendung kommen muss?


Da Ihr mit Li-Ionen- Batterien zu tun habt, kommt Ihr nicht um eine Unterweisung nach Kapitel 1.3, dafür solltet Ihr Euch einen entsprechenden Referenten( der sich mit Li Batterien auskennt) holen! Es wäre auch nicht schlecht, wenn Ihr einen Fahren mit einer ADR-Card Euch ausbildet.

Man könnte natürlich auch mit einen Entsorger Verbindung aufnehmen, wer diese Batterien fachgerecht entsorgt.

Im dem Praxisleitfanden für Lithium-Batterien findest Du Hinweise, welche Dir vielleicht weiter helfen.

Eine andere Quelle wäre noch Lithium Battery Service, wo es auf der Startseite einen Reiter "Entsorgung" gibt.

Verpackungen für Li-Batterien findest Du z.B. unter:

KE-TEC GmbH oder

GelKoh GmbH.



Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: No Safety Problem [Re: Gerald] #29623 28.09.2020 09:19
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DJSMP Offline
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Hallo Gerald,

das grundsätzliche Problem war ja die Einstufung der Batterien als beschädigt ja/nein und wenn beschädigt ja noch die Aussage kritisch oder unkritisch beschädigt.

Da wird man mit einem Referenten, dem Praxisleitfaden des BDE, dem Lithium Battery Service oder den geschulten Fahrzeugführer nicht weiter kommen. Es braucht am Ende des Tages jemanden, der genau diese Einstufung vornimmt.

Und auch ich kann das nicht beantworten. Ich kann zwar ein paar Beispielvorgaben aus der SV 376 ADR geben und auch der Batterieleitfaden fragt in Anhang III leider nur das ab, was auch schon in der Sondervorschrift steht.

Wenn du vor den aufgeblähten Batterien stehst und dir der Leitfaden die Frage stellt "Neigt die Batterie unter normalen Beförderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung?", was will man denn da antworten? Da kann man nur worst case "ja" angeben, bis nicht jemand seinen Namen für "nein" hergibt.

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