RID Frage zu UN1361
#29635
01.10.2020 09:16
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microca
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Guten Morgen. Ich bräuchte mal einen RID Experten. Wir befüllen Kesselwagen mit UN 1361 Kohle. Meines Wissens nach sollte im Beförderungspapier die Bezeichnung - UN 1361 KOHLE, 4.2, VGIII - richtig sein.
Im der Nachweisung / Wagenliste zum Frachtbrief wird - UN 1361 Kohle, 4.2, (4) S2, VGIII - angegeben.
Frage 1: Was bedeutet die (4) und muss diese im Beförderungspapier stehen? (Irgendwie finde ich dazu nichts) Frage 2: S2 bedeutet organische feste Stoffe, diese Nummer muss aber nicht im Beförderungspapier angegeben werden. Liege ich damit richtig?
Vielen Dank in voraus.
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Re: RID Frage zu UN1361
[Re: microca]
#29636
01.10.2020 10:20
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Michael
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Kohle im Kesselwagen?
Wenn es als Schüttgut transportiert werden sollte, dann müsste die Sondervorschrift 665 anwendbar sein.
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Re: RID Frage zu UN1361
[Re: Michael]
#29637
01.10.2020 10:29
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microca
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Sorry, falsch ausgedrückt. Im RID Tank SGAV wird befüllt.
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Re: RID Frage zu UN1361
[Re: microca]
#29639
01.10.2020 11:49
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DJSMP
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Guten Morgen. Ich bräuchte mal einen RID Experten. Wir befüllen Kesselwagen mit UN 1361 Kohle. Meines Wissens nach sollte im Beförderungspapier die Bezeichnung - UN 1361 KOHLE, 4.2, VGIII - richtig sein.
Im der Nachweisung / Wagenliste zum Frachtbrief wird - UN 1361 Kohle, 4.2, (4) S2, VGIII - angegeben.
Frage 1: Was bedeutet die (4) und muss diese im Beförderungspapier stehen? (Irgendwie finde ich dazu nichts) Frage 2: S2 bedeutet organische feste Stoffe, diese Nummer muss aber nicht im Beförderungspapier angegeben werden. Liege ich damit richtig?
Vielen Dank in voraus. Ohne dass ich ein ausgewiesener RID Experte bin, denke ich dass die (4) und die S2 an dieser Stelle nichts verloren haben, da die UN-Sequenz auch im RID nicht unterbrochen werden darf (siehe Erläuterung der Reihenfolge hinter Buchstabe k). Ferner sehe ich dass so, dass die UN 1361 in Spalte 20 eine Nummer 40 zur Kennzeichnung der Gefahr hat und die Beförderung im Tank eine orangefarbene Kennzeichnung mit Ziffernwarntafeln nach 5.3.2.1 bedingt. Demnach fehlt mir vor der UN-Nummer noch die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (siehe Buchstabe j und Erläuterung der Reihenfolge hinter Buchstabe k). Für mich heisst der korrekte Eintrag: 40, UN 1361 KOHLE, 4.2, III Mit der Sondervorschrift 665 RID wäre ich dann sehr vorsichtig. Offensichtlich wird die ja bisher auf Grund der (nicht richtigen) Gefahrgutangaben auch nicht genutzt
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Re: RID Frage zu UN1361
[Re: DJSMP]
#29642
01.10.2020 12:17
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Ich stimme Dir voll und ganz zu.
Die SV 665 darf -so wie ich sie lese- auch nur bei offenen Waggons oder Containern genutzt werden, würde hier im Tank also auch wegfallen...
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Re: RID Frage zu UN1361
[Re: Michael]
#29643
01.10.2020 12:31
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Danke für die Antworten. Die SV 665 wird bei uns beim Transportträger Schiene nicht genutzt.
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Re: RID Frage zu UN1361
[Re: microca]
#29644
01.10.2020 12:33
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Und jetzt noch die Frage: Warum soll vorne die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr mit ins Beförderungspapier eingetragen werden? (Hier die 40) Ist das bei RID so? Meiner Kenntnis nach brauche ich es beim ADR auch nicht eintragen.
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Re: RID Frage zu UN1361
[Re: microca]
#29645
01.10.2020 12:35
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Nein, ich halte das auch für falsch.
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Re: RID Frage zu UN1361
[Re: DJSMP]
#29646
01.10.2020 14:27
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Abschließend: Habe gerade entdeckt, dass die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr in diesem Fall wohl doch eingetragen werden muss. DjSMP hatte Recht. Ist wohl seit 2019 so. Vielen Dank für die Hilfe.
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Re: RID Frage zu UN1361
[Re: microca]
#29647
01.10.2020 14:40
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OK, wieder etwas dazu gelernt. Hab das RID mal wieder geöffnet...
Dann musst Du das aber in einer anderen Reihenfolge schreiben, da die Kennzeichnung der Gefahr voran stehen muss. (5.4.1.1.1):
40, UN 1361 Kohle, 4.2, VGIII
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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