Hallo, ich hatte in meinem Beitrag vom 22.03.2020 14:16 unter Multilateralen Sondervereinbarung M324 im Anhang eine Datei mit den Übergangsreglungen im Bezug des Coronavirus Stand 23.03.2020 angehangen.
Nun gibt ja jetzt im Bezug von dem Coronavirus Änderung im Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigungen bzw. Schulungsnachweisen für Gefahrgutbeauftragte ADR die neue Multilateralen Sondervereinbarungen 330, welche von Irland am 23.10 .2020 eröffnet wurde und von Deutschland am 02.11.2020 ebenfalls gezeichnet wurde und somit zur Anwendung kommt.
Dafür hänge ich Euch eine Datei an, in welcher ich die M 330 berücksichtigt habe.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Übergangsreglungen ADR, ADN und RID
[Re: Gerald]
#2984002.11.202019:44
gibt es die M330 in der deutschen Fassung irgendwo zu lesen?
Leider NEIN, auf der Seite der UNECE habe ich nur die Eröffnung von Irland gefunden, aber ich habe sie mir mal übersetzen lassen. Vielleicht hilft Dir das weiter, ist als Datei beigefügt. (Dafür übernehme ich aber keine Garantie)
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Übergangsreglungen ADR, ADN und RID
[Re: Gerald]
#2984203.11.202009:43
Hallo, in den letzten Tagen sind einige Übergangsreglungen für die einzelnen Verkehrsträger im Bezug des Coronavirus abgelaufen, dafür sind aber auch neue dazu gekommen.
Leider hat Deutschland die Multilaterale Sondervereinbarung RID 08/2020 über die wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 noch nicht gezeichnet.
Ich füge mal eine Datei an, in welcher ich die Übergangsreglungen für die einzelnen Verkehrsträger zusammengefasst habe.
Nachtrag:
Deutschland hat die Multilaterale Sondervereinbarung RID 08/2020 jetzt gezeichnet!!
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 01.12.202017:37. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Übergangsreglungen ADR, ADN und RID
[Re: Gerald]
#3024720.01.202112:20
ich habe gestern bei der IHK Duisburg meine Verlängerungsprüfung für die Verkehrsträger Straße und Binnenschiff abgelegt und bestanden.
Dabei erfuhr ich dass eine Verlängerung der multilateralen Vereinbarung M330 beantragt ist und sehr wahrscheinlich auch kommen wird, möglicherweise auch als neue Vereinbarung. Genauere Daten sind noch nicht bekannt. Nur mal so als Hinweis...
Hallo Peter, herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Gb-Prüfung.
Antwort auf
eine Verlängerung der multilateralen Vereinbarung M330 beantragt ist
Stimmt nach ADR Absatz 8.2.2.8.2 kommt die M333 (vormals M330) und nach Unterabschnitt 1.8.3.7 wird es die M334 (vormal M330), diese Ziffern wurden duch Deutschland heute reserviert, nun warten wir noch auf den Text.
Dann werde ich auch meine Übersicht anpassen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Übergangsreglungen ADR, ADN und RID
[Re: Gerald]
#3026124.01.202112:30
ich weiß nicht ganz Thema hier, aber wie sieht es in DE derzeit mit Luft aus? In Österreich endet die Übergangsregelung mit Ende Februar. Bisher gibt es auch auf Nachfrage noch keine Auskunft ob eine weitere Verlängerung vorgesehen ist.
lg Nicole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Übergangsreglungen ADR, ADN und RID
[Re: Nico]
#3027025.01.202113:11
ich weiß nicht ganz Thema hier, aber wie sieht es in DE derzeit mit Luft aus? In Österreich endet die Übergangsregelung mit Ende Februar. Bisher gibt es auch auf Nachfrage noch keine Auskunft ob eine weitere Verlängerung vorgesehen ist.
lg Nicole
Es wird in Deutschland (und ich denke auch in Österreich) keine Verlängerung der Überziehungsmöglichkeiten geben. Alle Schulungsteilnehmer mit Gültigkeit Dezember 2020 oder später müssen wieder "pünktlich" zur Wiederholungsschulung kommen. Letztmalig war es Schulungsteilnehmern mit Gültigkeit "November 2020" gestattet, ihre Widerholungsschulung um bis zu 4 Monate (also bis Ende Februar 2021) zu überziehen.