Geprüfte Verpackungen für Kosmetika
#3012
08.07.2005 12:25
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Lars Paterok
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Hallo zusammen,
wir sind Hersteller von Kosmetikprodukten und haben bislang immer
UN-Verpackungen benutzt, die allerdings nicht mit unseren Produkten
geprüft wurden.
Bisher gab es in der Hinsicht auch kein Problem aber wir wollen nun
doch vorsorgen und unsere Kartonagen mit unseren Produkten prüfen
lassen.
Vorab habe ich allerdings noch einige Fragen und würde gerne wissen ob
von Euch schon jemand Erfahrungen damit gemacht hat!
1. Da wir ein breites Produktsortiment haben, welches unterschiedliche
Gefahrgutklassen und Verpackungsgruppen enthält, aber auch div.
Innenverpackungen (Kunststoffflaschen, Glasgefäße, Aerosoldosen,...)
würde mich interessieren ob die Kartons mit jedem unterschiedlichen
Produkt getestet werden müssen?
2. Müssen diesen Prüfungen bei der BAM durchgeführt werden oder gibt es
da Alternativen auch bzgl. der damit verbundenen Kosten?
3. Ich habe mal etwas von einem 4GV-Karton gehört, der auch für "ähnliche"
Produkte verwendet werden darf! Ist jemandem etwas darüber bekannt?
4. Gibt es evtl. eine Ausnahmeregelung für Produkte die als "mindergefählich"
gelten und für die keine produktspezifischen Kartonagen verwendet werden
müssen?
5. Gibt es eine Art "Standardkartons" die für gewisse Produktgruppen (z.B.
Kosmetika, Farben, ...) eingesetzt werden können?
Ich hoffe daß ihr mir hier weiter helfen könnt!
Gruß
Lars Paterok
Zuletzt bearbeitet von Lars Paterok; 08.07.2005 14:49.
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Re: Geprüfte Verpackungen für Kosmetika
[Re: Lars Paterok]
#3013
11.07.2005 08:44
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Winklhofer
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Guten Morgen Herr Paterok, es ist in der Tat so, dass mit dem Buchstaben "V" (z. B. 4GV) für Innenverpackungen jeden Typs verwendet werden können, ohne weitere Prüfungen der Außenverpackung veranlassen zu müssen. Allerdings sind die Bedingungen nach Absatz 6.1.5.1.7 ADR einzuhalten. Ihre Frage zu "mindergefährlich" lässt sich vielleicht deutlicher aussagen. Sie dürften für eine Vielzahl Ihrer Produkte die Vorschriften für begrenzte Mengen nach Kapitel 3.4 ADR anwenden können. Soweit Sie die dortigen Bedingungen einhalten können, sind auch keine geprüften zusammengesetzten Verpackungen erforderlich.
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Re: Geprüfte Verpackungen für Kosmetika
[Re: Winklhofer]
#3014
11.07.2005 10:20
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Lars Paterok
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Vielen Dank für die Info, Herr Winklhofer!
Mich würde allerdings noch interessieren, ob ich die "V"-Verpackungen auch im Luftverkehr verwenden darf, sofern sie die Anforderungen lt. ADR erfüllen!?
Auf den Versand als "LTD QTY" verzichten wir allerdings, da einige Airlines keine Begrenzten Mengen befördern. Abgesehen davon dürfen bei einer unserer UN-Nummern nur sehr geringe Mengen pro Packstück befördert werden, so daß sich die Packstückanzahl erheblich erhöhen würde und somit auch die Transportkosten.
Aber die Verwendung dieser "V"-Verpackungen könnte eine interessante Alternative für uns sein, vorausgesetzt sie ist auch im Luftverkehr gestattet.
Vielen Dank!
Gruß Lars Paterok
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Re: Geprüfte Verpackungen für Kosmetika
[Re: Lars Paterok]
#3015
11.07.2005 13:34
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G. Homann
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Hallo Herr Paterok,
die Spezifikationen der "V"- Verpackungen sind in den IATA-DGR unter 6.3.1.3 zu finden (Verweis aus 6.0.3.6.1). Im ADR findet man alles unter 6.1.5.1.7 (Verweis aus 6.1.2.4). Beim ersten Vergleich der beiden Unterabschnitte habe ich keine Unterschiede feststellen können -> d.h. die Verpackungen müssten für Luft und Straße verwendbar sein!
Gruß Günther Homann
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Re: Geprüfte Verpackungen für Kosmetika
[Re: G. Homann]
#3016
11.07.2005 14:26
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Lars Paterok
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Vielen Dank auch Ihnen, Herr Homann!
Sie haben mir damit schon sehr viel weiter geholfen!
Gruß Lars Paterok
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Re: Geprüfte Verpackungen für Kosmetika
[Re: Lars Paterok]
#3017
12.07.2005 09:11
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Winklhofer
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Hallo Herr Paterok, eine wirklich konkrete Aussage zur Verwendungsungsmöglichkeit im Luftverkehr können Sie nur dem Zulassungsschein entnehmen, da es ja sein könnte, dass der Hersteller einer solchen 4GV-Verpackung die Zulassungsprüfung für den Luftverkehr gar nicht beantragt hat.
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Re: Geprüfte Verpackungen für Kosmetika
[Re: Lars Paterok]
#3018
12.07.2005 11:44
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Anderl
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Hallo Lars,
wir haben z.T. auch 4GVs im Einsatz, allerdings nur für spezielle Fälle. Bisweilen werden 4GVs auch explizit gefordert, z.B. FedEx für toxische Stoffe (FX-02).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass häufig die Kosten für 4GVs höher liegen und wenn alle Vorgaben aus Zulassungsschein und Verpackungsanleitung beachtet werden, neben Aufsaug- und Polstermaterial kaum mehr Platz für den eigentlichen Inhalt ist. Abgesehen davon ist meist das Verpacken noch etwas aufwendiger.
Auf Dauer wäre es m.E. günstiger, ein Standardsortiment mit verschiedenen Innenverpackungen zu prüfen. Dann können diese nach 6.3.1.2 IATA-DGR zusammengebaut werden. Am besten an den Verpackungslieferanten/Hersteller wenden.
Freundliche Grüße Josef Anderl
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