Moin Schwarzwälder,
da hast du den Einleitungssatz der A70 wohl überlesen. ;-)
Verbleibt Kraftstoff, wie z. B. PI 378, mit maximal einem Viertel der Tankkapazität im System Unterliegen Dein Motor, Gerät/e, usw. allen anwendbaren Vorschriften der IATA-DGR. Also Gefahrgut.
Erfüllst Du die Angaben der A70 - kein Gefahrgut.
A70 Verbrennungsmotoren oder Brennstoffzellen-Motoren oder Verbrennungsmaschinen, die entweder separat versendet werden oder in ein Fahrzeug, eine Maschine oder ein anderes Gerät eingebaut sind, und die keine Batterien oder andere gefährliche Güter enthalten, unterliegen nicht diesen Vorschriften, wenn sie als Fracht oder im Gepäck (siehe 2.3.5.12) befördert werden vorausgesetzt, dass:... (a) alle Angaben
Have a nice day
Gruß
Markus