Grillkohle ADR?
#28023
19.12.2019 17:08
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jensjens
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Spezi
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OP
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Hallo zusammen!
Fällt normale Grillkohle (Holzkohle) unter das ADR? Leider liegt mir kein Sicherheitsdatenblatt vor.
Grüße Jens
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Re: Grillkohle ADR?
[Re: jensjens]
#28024
19.12.2019 18:24
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Gerald
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Hallo, Fällt normale Grillkohle (Holzkohle) unter das ADR? Nein, z.B. gemäß Sicherheitsdatenblatt! Aber es gibt auch Kohle, aktiviert welche unter UN 1362 oder Holzkohle, gepulvert SDB welche unter UN 1361 im ADR steht.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Grillkohle ADR?
[Re: Gerald]
#30439
21.02.2021 14:16
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HaraldB
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Hallo,
was ist "aktivierte Kohle" oder "gepulvert" wo kommt diese zum Einsatz.
Gruß
Harald
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Re: Grillkohle ADR?
[Re: HaraldB]
#30440
21.02.2021 16:31
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Gerald
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Hallo Harald, was ist "aktivierte Kohle" oder "gepulvert" wo kommt diese zum Einsatz. Der Einsatz ist sehr umfangreich, sie wird zur Reinigung von Wasser, der Luft (in Filtern von Atemschutzmasken, Dunstabzugshauben, Abzugsanlagen in der Industrie u.ä.), in der Medizin, im Aquarium zur Reinigung des Wasser u.ä. verwendet. Für die Herstellung von aktiviete Kohle gibt es zwei Verfahen, entweder die Gasaktivierung oder die chemische Aktivierung. Gepulverte Kohle wird durch mahlen z.b. von Holzkohle gewonnen. Ob jetzt aktivierte Kohle oder gepulverte Kohle eingesetzt wird, ist abhängig für was sie verwendet wird und welche Körnung am optimalsten ist.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Grillkohle ADR?
[Re: Gerald]
#30465
23.02.2021 15:06
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Wolfgang
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Hallo Gefahrgutgemeinde,
abgesehen von allgemein vorliegenden EG- Sicherheitsdatenblättern kommt es immer auf das spezifische Produkt an. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem Ruß, der in einem IBC auf einem Betriebsgelände stand, sich (wahrscheinlich infolge verstärkter Sonneneinwirkung) entzündete. Laut mehreren Produktinformationen (Datenblättern etc) des Ausgangsproduktes bestand keine Möglichkeit der Selbstentzündung. Nur hatte das Ausgangsprodukt eine andere (größere) Körnung, als der Ruß im IBC. Der Ruß im IBC wurde nämlich zu Testzwecken "verfeinert" und damit verändert. Ich will damit ausdrücken, dass es nicht nur auf das Produkt ankommt, sondern auch auf den Zustand, ob ein Gut gefährlich sein kann oder nicht.
Freundliche Grüße Wolfgang
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Re: Grillkohle ADR?
[Re: jensjens]
#30486
25.02.2021 12:14
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Phi_l
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Hallo Jens,
wenn keine Daten zur Einstufung vorliegen ist diese Frage nicht zu beantworten. Auch unvermahlene Kohle ist der UN Nummer 1361 zugeordnet, sofern sie die Kriterien der Klasse 4.2 erfüllt. Und das kann eben nur mit entsprechenden Daten beurteilt werden. Explizit ausgenommen ist davon nach Sondervorschrift 665 lediglich unvermahlene Steinkohle, Koks oder Anthrazitkohle, diese würden gemäß dieser Sondervorschrift dem ADR nicht unterliegen. Für Holzkohle kann diese Freistellung also nicht verwendet werden und es müssen die Einstufungskriterien zur Klasse 4.2 geprüft werden, bzw. entsprechende Daten vorliegen.
Beim Transport dieser Holzkohle wäre dann, vorausgesetzt sie fällt in die VG III, allerdings unabhängig von der Menge grundsätzlich die Erleichterungen der 1000-Punkte-Regel möglich, da der UN 1361 VG III die Beförderungskategorie 4 zugeordnet ist.
LG Phil
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Re: Grillkohle ADR?
[Re: jensjens]
#30497
26.02.2021 12:29
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DJSMP
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Hallo zusammen!
Fällt normale Grillkohle (Holzkohle) unter das ADR? Leider liegt mir kein Sicherheitsdatenblatt vor.
Grüße Jens Vielleicht könnte Jens ja noch ein paar Daten nachreichen bzw. noch beschreiben, in welchem Zusammenhang und von welchen Mengen wir über diese Anfrage sprechen. Bist du z.B. bei einer Spedition beschäfftigt, die die Grillkohle in Säcken auf Paletten verteilen darf? Importierst du den Kram? Bist du Gefahrgutbeauftragter? Was ist deine Mission? Mir würden auf jeden Fall die Mundwinkel rhythmisch nach oben zucken, wenn Jens jetzt seine 5 Säcke Grillkohle ("Sommerhit" oder wahtever) aus Baumarkt, Tankstelle oder Supermarkt im Sommer 2021 nach dem Lockdown als Gefahrgut einstuft. 
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Re: Grillkohle ADR?
[Re: DJSMP]
#30498
26.02.2021 13:05
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Claudi
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Re: Grillkohle ADR?
[Re: Claudi]
#30499
27.02.2021 12:02
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HaraldB
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Noch mal eine Frage zum Verständnis:
"UN 1361 Kohle, tierischen oder pflanzilichen Ursprungs" Welche Art Kohle ist so klassifiziert. Die normale Grillkohle ist es ja nicht, hab mir mal ein Sicherheitsdatenblatt angeschaut. Selbsteintzündungstemperatur: >230 somit fällt diese wenn ich die Zuordnungskritieren (2.2.42.1.5) anschaue ja raus.
Wann und welche Kohle/Holzkohle muss so klassifiziert werden? Betrifft dies Hauptsächlich Transporte in großen Mengen aus "Übersee" wie in dem Artikel beschrieben?
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Re: Grillkohle ADR?
[Re: HaraldB]
#30500
01.03.2021 12:48
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Claudi
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Erstmal jede Kohle, den nach meinem Verständnis (und dem, was Wikipedia zur Entstehung von Kohle sagt) entstammt jede Kohle v.a. Pflanzen (und ggf. auch tierischem Material - je nachdem, was damals alles so im Sumpf versunken ist).
Und auch Holzkohle entsteht aus Pflanzen, wenn auch in einem anderen Prozess als Braun- und Steinkohle.
Über die Nichterfüllung der Eigenschaften/ Zuordnungskriterien für 4.2 via 2.2.42.1.7 ADR kann dann aus der Klasse 4.2 ausklassifiziert werden.
Aus der Praxis ist mir die UN1361 bekannt als Kohlestaub/ Pulver, wird meistens in Tanks (ja, ich meine Tanks, UN1361 VG II darf nicht in loser Schüttung gefahren werden, in VG III auch in loser Schüttung möglich) gefahren. Sieht man um Köln herum sehr oft, weil hier von RWE (oder wie die gerade heißen) Kohlestaub z. B. für Stahlwerke geliefert wird.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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