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Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen #30633 15.03.2021 15:06
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Hallo,
Ich beabsichtige Mineralöl (Hydrauliköl)
In kleinere Gebinde (100ml) umzufüllen und für ein Wartungskit meinen Kunden beizustellen.
Wie sieht es nun mit der Kennzeichnungspflicht GHS/CLP aus, muss ich auf den 100ml etwas anbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael

Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Chefkoch] #30634 16.03.2021 07:21
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Bergmannsheil Offline
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Guten Morgen Chefkoch (da gibt es doch eine Webseite....),

hat denn das Originalprodukt selbst eine GHS-Kennezichnung oder gibt das SDB etwas an?


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Bergmannsheil] #30637 16.03.2021 14:30
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Hallo, auf dem Original Gebinde 20 Liter ist nur ein Piktogramm.
Stimmt es, dass man bis 120ml keine Kennzeichnung benötig ?


Mit freundlichen Grüßen Maik

Zuletzt bearbeitet von Chefkoch; 16.03.2021 15:32.
Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Chefkoch] #30638 16.03.2021 22:24
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Claudi Offline
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Wie so oft: das kommt darauf an...

nämlich auf die Eigenschaften. Bei manchen Gefahrstoffen kann man manches weglassen. Steht in der CLP-Verordnung:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008R1272&from=DE

1.5.2.1. Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml (am besten via Strg+F nach 125 ml suchen)

Da kannst du je nach dem, was nach 1.5.2.1.1., 1.5.2.1.2. oder 1.5.2.1.3. (3 eher nicht) zutrifft H- und P-Sätze (1.), P-Sätze (2) oder Piktogramm, H- und P-Sätze (3.) weglassen.

Komplett auf die Gefahrstoffkennzeichnung verzichtet darf man nicht.

Die sonstigen Elemente eines Gefahrstoffetiketts mit entsprechenden Größen müssen angebracht sein.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 16.03.2021 22:25.
Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Claudi] #30640 17.03.2021 07:39
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Michael Offline
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... und ggfs. dürfte auch noch das SDB bereit gestellt werden müssen.

Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Michael] #30641 17.03.2021 23:56
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Hier ein Auszug aus dem SDB

Anhänge IMG_2667.jpg
Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Chefkoch] #30642 17.03.2021 23:57
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Mir erschließt sich das nicht zu 100% da ich immer wieder auf Angebote bei Ebay oder Amazon stoße, die Öle in Kleinmengen ohne jeglichen Gefahrenhinweis gewerblich verkaufen. Ein einfaches -Nicht Trinken- auf der Flasche wird da doch nicht ausreichen.
Wobei allzu viel Platz für die H und P Sätze auf einer 100ml Flasche auch nicht gerade ist.
Mit freundlichen Grüßen
Maik

Anhänge IMG_2668.jpg
Zuletzt bearbeitet von Chefkoch; 18.03.2021 00:18.
Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Chefkoch] #30644 18.03.2021 09:41
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Claudi Offline
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Hallo,

das zweite Bild ist nicht relevant (mich wundert, dass oft nicht klar ist, wie man SDB liest). Die H-/ P-Sätze in Punkt 16 sind nicht die H-/P-Sätze, die das fertige Produkt hat sondern eine Art Legende, Erklärung aller H-Sätze, die in dem Dokument vorkommen, also z. B. bei den Komponenten (Zusammensetzung Punkt 3) erwähnt werden.

Relevant für das Produkt sind die Angaben in Punkt 2. Es ist also 1 H-Satz zugeordnet.

Meiner Ansicht nach darf hier nicht auf Kennzeichnungselemente verzichtet werden. In "1.5. Ausnahmen von den Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften" gibt es unter 1.5.1 Optionen, wie man das Etikett ausführen darf, wenn alles recht klein ist. Außerdem gibt es Größenvorgaben zu dem Piktogramm (hier nur GHS08 erforderlich), dem Etikett etc. - alles in der CLP-Verordnung oder in vielen Erklärungen online dargestellt (z. B. auch von der ECHA: Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung).

Es gehören ja noch mehr Angaben auf ein Gefahrstoffetikett als nur das Piktogramm, H- und P-Sätze...

Die offizielle Bezeichnung des Stoffes bzw. die Bezeichnung des Gemisches
Identifikationsnummer bzw. Inhaltsstoffe
Gefahrenpiktogramm
Signalwort
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
Sicherheitshinweise (P-Sätze)
Ergänzende Gefahrenmerkmale
Menge
Lieferant (vollständig Adresse)

Etikett: wenn möglich mindestens 52 x 74 mm groß
Das Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der Fläche des harmonisierten Kennzeichnungsetiketts einnehmen und die Mindestfläche muss 1 cm2 betragen.

Ich glaube, es muss auch ein tastbarer Gefahrenhinweis für sehbehinderte Personen drauf (siehe 3.2 CLP-Verordnung).

Warum gibt es auch andere Behältnisse zu kaufen?
Kann verschiedene Gründe haben: ggf. hat das Öl eine andere Zusammensetzung, damit eine andere Einstufung und ist nicht H304 aspirationstoxisch. Oder die Lieferanten machen es falsch, was absolut nicht selten ist. Ich sehe immer wieder falsche Sicherheitsdatenblätter, es gibt völlig unwissende Händler/ Betreiber von online-Shops, die falsch verpacken/ kennzeichnen, falsch bewerben, falsch versenden.

Ich betreue u.a. einen Lohnabfüller, dessen Job es eigentlich nur ist, Dinge in Kundenauftrag abzufüllen - aber der hat auch ahnungslose Kunden und muss die (bzw. ich dann) Kunden beraten bzw. deren Verpflichtungen zur Kennzeichnung.

Online-Shops/ Angebote auf ebay/ amazon etc.: Stichwort Artikel 48 CLP-Verordnung, Werbung (also ein Angebot in einem online-Shop)... "Jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte oder durch Artikel 25 Absatz 6 geregelte Gemische, die es einem privaten Endverbraucher ermöglicht, ohne vorherige Ansicht des Kennzeichnungsetiketts einen Kaufvertrag abzuschließen, muss die auf dem Kennzeichnungsetikett angegebene(n) Gefahreneigenschaft(en) nennen."

Da gab es schon Bußgelder von Behörden, die sowas mal überprüft haben. Auch denkbar: Abmahnungen von Mitbewerbern.

Was jetzt noch gar nicht angesprochen wurde: die Sprache: das Etikett muss in der Sprache verfasst sein, wo das Produkt auf den Markt kommt/ in Verkehr gebracht wird. Kauft es jemand bei ebay Deutschland aber wohnt in Frankreich, muss plötzlich eigentlich alles in französisch sein.
Außerdem: wenn du abfüllst und verkaufst, trittst du doch als Hersteller auf. Schon was etwas von eine UFI-Code gehört? Der muss auch auf das Produkt. Eigenes Sicherheitsdatenblatt für gewerbliche Kunden...

Und wir sind bisher nur im Gefahrstoffbereich. Irgendwelche e-Zeichen für geeichte Füllmenge, Barcodes, Hinweise zu anderen Themen, was weiß ich, müssen ggf. auch noch drauf...

Meine Empfehlung: mach es nicht (selbst) oder schau, ob du ein anderes Hydrauliköl nutzen kannst, welches nicht als Gefahrstoff eingestuft ist (gibt es, ich weiß natürlich nicht, ob das für deine Zwecke taugt).

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 18.03.2021 09:44.
Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Claudi] #30651 18.03.2021 22:26
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Bei Punkt 1.5.2.1.1/2/3 A trifft der Punkt zu das die Verpackung nicht mehr als 125ml enthält.
Müssen bei B alle Punkte zutreffen ? Oder reicht einer ?


Anhänge (EG) Nr. 12722008 - CLP-Verordnung 15. ATP (EU - GHS)  Anhang I - Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefähr.png
Zuletzt bearbeitet von Chefkoch; 18.03.2021 22:27.
Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Chefkoch] #30652 18.03.2021 23:24
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Artikel 17

Anhänge (EG) Nr. 12722008 - CLP-Verordnung 15. ATP (EU - GHS)  Titel III - Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung  Kapitel 1 - Inh.png
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