Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 7 von 11 1 2 5 6 7 8 9 10 11
Re: Interpretationen Feb 2021 [Re: M.A.T.] #30433 18.02.2021 17:43
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
M.A.T. Online OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
Guten Abend
1. Für wässerige Lösungen von Alkohol als Gel zur Körperpflege kann die Freistellung nach § 173.150(e) genutzt werden, falls der Alkoholgehalt keine Gefahr nach § 171.8 darstellt. Dabei sind geringfüge Beimengungen nichtgefährlicher Komponenten vernachlässigbar.
2, Generell wird betont, daß eingetrocknete Blutproben auf absorbierendem Filterpapier nach § 173.134(b)(9) kein Gefahrgut sind.
Gruß und Gesundheit
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 18.02.2021 17:58.
Re: Interpretationen März 2021 [Re: M.A.T.] #30705 01.04.2021 18:23
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
M.A.T. Online OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
Guten Abend,
1. Mit 20-0040 werden mehrere Fragen zur Beimengung von Ethylmerkaptan als Odoriermittel in einen Tank / o.T. mit Propan. Betroffen sind Abschnitt 173.315(b)(2) und die Aspekte Messung, Mengenzumessung bei Teilentladungen und Verantwortlichkeit.
2. Der Versand von Proben mit Covid-19-Verdacht wird in 20-0062 behandelt. Die Freistellung gemäß 173.134(b)(10) wird bestätigt und gesagt, daß dadurch niemand davon abgehalten wird, es dennoch als Kategorie-B Versendung einzustufen.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 01.04.2021 18:27.
Interpretationen März 2021 [Re: M.A.T.] #30706 04.04.2021 09:46
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
M.A.T. Online OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
Guten Tag

1. Weiter zu Kl. 6.2-Beförderungen. Mit 20-0064 hat die zuständige Behörde sich in bewundernswerter Detaillierheit mit praktischen Fragen zu Patientenproben der Kategorie B befaßt. Diese dürfen gemäß § 173.134(b)(10) in Privatfahrzeugen befördert werden, der Fahrer benötigt keine entsprechende Schulung/Unterweisung; es dürfen jedoch nicht gleichzeitig andere Güter befördert werden (exclusive use). Inwieweit die dortige Handwerkerregelung (materials of trade) greift sei im Einzelfall anhand der vertraglichen Konstellation zwischen Absender und Beförderer zu klären.
Zur Frage, ob ein privater Kraftwagenbeförderer (also kein Lohnfuhrunternehmer) ein Taxi oder dgl. sein kann, wird auf die Zuständigkeit der Federal Motor Carrier Safety Administration verwiesen.
Die rein private nichtgewerbliche Beförderung von Gefahrgut unterliegt nicht den GG-Vorschriften (HMR).

2. Die komplexere Situation eines Hafenbetreibers, der GG-Dienstleistungen von Drittfirmen kontraktiert, wird in 20-0055 diskutiert. Im Ergebnis sind Hafenbetreiber immer auch nach 33 CFR § 126.27 GG-Verantwortliche; die einzelnen Dienstleistungen jedoch sind von den Drittfirmen als Gefahrgut-Arbeitgeber gemäß § 172.704 zu verantworten, mit allen sich daraus ergebenden Pflichten.

Frohes, gesundes Osterfest allen hier.
M.A.T.

Re: Interpretationen April 2021 [Re: M.A.T.] #30851 05.05.2021 12:52
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
M.A.T. Online OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
Guten Tag,
1. Mit Nr. 20-0081 wird über die Frage der Verwendbarkeit ausländischer UN 50AT metallischer Großverpackungen als Bergungsverpackung für UN 1993 entschieden.
2. Liba in einer Hörhilfe ist das Thema von 20-0078; dabei kommt UN 3480 und nicht 3481 zur Anwendung.
3. Zu Kältemaschinen und ihren Bestandteilen gibt die Nr. 21-0011 Auskunft.
Auch mal wieder Kl. 7
4. Beförderungspapiereinträge zu Radionukliden. Betroffen ist § 172.203(d)(1) des 49 CFR.
Schließlich eine hochinteressante Antwort zur Prüfzusammenfassung:
5. Mit Nr. 20-0068 wird deutlich dargelegt, wie die Prüfzusammenfassung auf der Netzpräsenz einer Firma passend zu den Lithiumzellen und -batterien angeboten werden kann, damit die "Verfügbarmachung" erreicht wird.
Gesundheit und passendes Wetter allen.
M.A.T.



Re: Interpretationen Mai 2021 [Re: M.A.T.] #30899 13.05.2021 10:39
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
M.A.T. Online OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
Guten Tag,
1. Für das Beförderungspapier dürfen zwar auch nur Teile der kursiven Stoffbeschreibungen genutzt werden 21-0024, das Amt rät jedoch davon ab, um Mißverständnissen oder Ablehnungen vorzubeugen. Rechtsgrundlage ist § 172.101(c)(2).
2. In 20-0084 wird der Umgang mit kleinen Unterschieden in den Testverfahren für Kl. 4.3 diskutiert, die zwischen den UN-Empfehlungen und den US-Vorschriften bestehen. Im Ergebnis führt für die USA auch eine Freisetzung von nur giftigen, aber nicht entzündbaren, Gasen zur 4.3-Einstufung.
3. In 21-0003 wird die strikte Auslegung von § 177.834(l)(1) bestätigt, daß das Verbot von Ladungsheizanlagen in Kl. 1 auch für UN 0012 gilt.
Gruß an alle Väter
M.A.T.

Interpretationen Mai 2021 & Colonial-Pipeline [Re: M.A.T.] #30903 16.05.2021 11:14
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
M.A.T. Online OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
Guten Tag,
1. zur Umsetzung der GG-Tabelle kann ein Satz in der Interpretation 21-0029 helfen. Danach ist beispielsweise die Eignung eines nicht-DOT-TKFz zur Beförderung eines geringgefährlichen Gutes (hier: UN 3264 VG III) auch dann entscheidend, wenn die Beförderung an sich durch einen entsprechenden Eintrag in Spaltengruppe 8 (hier "241", also § 173.241) erlaubt ist. Der Anbieter zur Beförderung hat gem. § 173.24(e) die Verträglichkeit mit der geplanten Ladung zu prüfen. Im Effekt entspricht dies der hiesigen Verpflichtung, unabhängig von der Tankkodierung die Materialverträglichkeit zu prüfen.

Falls jemand die dortige fachkundige Auskunftsmöglichkeit selbst nutzen möchte, so findet er hier die Kontaktdaten.

2. Zum Colonial-Hack gibt es hier eine amtliche Stellungnahme zur vorübergehenden Aussetzung von Sanktionsmaßnahmen, um die Schadenbehebung nicht zu behindern.

Gruß
M.A.T.

Interpretationen Mai 2021 [Re: M.A.T.] #30926 27.05.2021 10:28
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
M.A.T. Online OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
Guten Tag allerseits!
Die zunehmende Bedeutung der ICAO-TI für den Luftverkehr wird an der Interpretation 21-0012 deutlich. Damit wird entschieden, daß eine US-Ausnahmezulassung (hier DOT-SP 10996) die Anforderungen nach 1.1 der TI erfüllt. Betroffen war hier die UN 0351. Interessant auch dieser Satz: In addition, your inquiry also references IATA. Please note that the HMR do not officially recognize the IATA Dangerous Goods Regulations for purposes of transporting hazardous materials. Ein kleiner Lichtblick auf eine Zukunft, in der eine offizielle deutsche Übersetzung der ICAO-TI und eine GGVLuft endlich verfügbar sein werden.
Wer den Wortlaut dieser Zulassung (Abstufung in 1.4C aus 1.3C trotz höherer Treibmittelmasse) selbst nachschlagen will: sie steht hier.
Gruß und Gesundheit
M.A.T.

Re: Interpretationen Mai 2021 [Re: M.A.T.] #30941 31.05.2021 20:18
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 272
F
Floridacargocat Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
F
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 272
In all meinen Kontakten mit dem DOT bzw. PHMSA wurde mir immer wieder erklaert, dass die Bezugnahme auf IATA Regeln bzw. Dokumente nicht akzeptabel ist / war, und ich daher meine Anfrage umformulieren musste. Auch wenn FAA /DOT Gefahrguttransporte unter IATA Regeln akzeptieren, dann nur auch weil IATA Regeln strenger sind als 49 CFR bzw. ICAO-TI.
Der Witz ist, dass DOT/PHMSA/FAA keine hoeheren Standards bei Neuregelungen einfuehren kann als wie in internationale Regelungen ueblich ist, D.h. DOT/FAA/PHMSA muss immer abwarten, bis neue bzw. abgeaenderte z.B. ICAO Regelungen eingefuehrt sind.

Re: Interpretationen Juni 2021 [Re: Floridacargocat] #30999 08.06.2021 20:32
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
M.A.T. Online OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
Guten Abend,
die Frage, wer wann in der Transportkette für die Liba-Prüfzusammenfassung zuständig ist wurde jetzt mit Nummer 20-0087 diskutiert. Danach ist der freight forwarder vor dem Lufttransport erst einmal nicht in der Pflicht, sich eine Prüfzusammenfassung zeigen zu lassen. Ausnahme: er selbst stellt die Beförderungspapiere aus oder hat Grund zur Annahme, etwas sei nicht koscher. Finde ich nachvollziehbar.
Gruß und Gesundheit
M.A.T.

Interpretationen Juni 2021 [Re: M.A.T.] #31021 13.06.2021 10:50
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
M.A.T. Online OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
Guten Tag,
Tanks, die nicht nach DOT sondern nach dem Institute of Makers of Explosives Safety Library Publication No. 23 (IME Standard 23) hergestellt wurden, dürfen prinzipiell für die Beförderung von UN 3375 (als Ausgangsstoff für Explosivstoffe) verwendet werden. Antworten zu einigen Detailfragen sind in Auslegung 21-0031 ebenfalls enthalten.
Gruß
M.A.T.

Seite 7 von 11 1 2 5 6 7 8 9 10 11

Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Claudi - 28.03.2024 10:02
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3