Erklären...
Erklären, dass es sich um einen Gegenstand handelt, für Gegenstände gibt es keine MSDS/ SDB (da das Gefahrstoffrecht für Gegenstände nicht gilt), zu Informationszwecken über die Rückstände im Gegenstand das MSDS/SDB für den Kraftstoff schicken.
Ich meine, eigentlich (!) müsstedoch spätestens beim Blick auf die Versandbezeichnung klar werden, dass es eine "Maschine" ist.
Gleiches Probem besteht u.a. auch bei Kältemaschinen - da gibt es natürlich auch nur ein MSDS/SDB für das Kältemittel, andere UN-Nummer, andere Verpackung (klar, ist ja ein Gas) und dann erklärt man wieder, warum die Kältemaschine nicht UN3159 oder sowas ist sondern eben ne Kältemaschine.
Ein Allheilmittel wird es nicht geben - das ist genau so ein Problem wie die Frage nach einer Bauartzulassung von Gasflaschen in der IMO-Erklärung... würden die Leute vernünftig geschult, dann wäre denen einiges klar, aber anscheinend ist da bei vielen Spediteuren und Reedereien noch "Luft nach oben"...
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 16.04.2021 11:27.