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Re: Container Kennzeichnung [Re: TCO] #2840 17.09.2009 13:02
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Hallo Alex,

da haben die Wasserschützer Recht, genmäß 5.3.2.1.1 IMDG muss, wenn nur ein Gefahrgut geladen wurde und das nur einer UN Nummer zugeordnet ist, die UN Nummer zusätzlich angebracht werden. Und da, wie Du schreibst, die 9.Palette kein Gefahrgut war, muss die UN Nummer dran.

Gruß aus Lübeck
Volker Utzenrath


Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise
(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
Re: Container Kennzeichnung [Re: TCO] #2841 21.09.2009 17:40
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Hallo Alex,
die Angabe einer UN - Nummer auf dem Ctr. ist erforderlich, wenn verpackte gefährliche Güter von mehr als 4000 kgs Bruttomasse, denen nur eine UN-Nummer
zugeordnet wurde und die die einzigen gefährlichen Güter in der Beförderungseinheit sind. ( 5.3.2.1.1 IMDG )
Damit hat die WaPo leider Recht, da Sie nur 1 Gefahrgut mit einer UN - Nummer mit mehr als 4000 kgs Brutto in den Ctr. geladen haben.
Gruß
HoKo

Re: Container Kennzeichnung [Re: TCO] #2842 23.09.2009 17:38
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Hallo Alex,
der Container muss mit einer UN - Nummer ( an allen 4 Seiten des Ctr.) versehen werden, wenn sich nur ein Gefahrgut im Container befindet, und dieses mehr als 4000 kgs brutto wiegt.( 5.3.2.1.1 IMDG - Code )
Somit hat die WaPo Recht
Gruß HoKo

Re: Container Kennzeichnung [Re: Hoko1] #30310 29.01.2021 08:28
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Kemal Offline
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Hallo zusammen,

muss die die UN-Nummer angebracht werden, wenn zwei unterschiedliche UN-Nummern mit jeweils 4 t versendet werden?

Re: Container Kennzeichnung [Re: Kemal] #30315 29.01.2021 17:03
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Kemal,

nein, siehe auch die Ausführungen von exag und hoko1.
Wenn mehrere gefährliche Güter in einem Container verladen sind, egal in welcher Menge, gehört keine UN-Nr. an den Container.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: Container Kennzeichnung [Re: Jacob Madsen] #30855 05.05.2021 17:43
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paul Offline
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Und wie sieht es mit dem technischen Namen aus? Muss dieser bei einem Gefahrgut auch auf den Container?

Re: Container Kennzeichnung [Re: paul] #30857 06.05.2021 07:40
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heraldo Offline
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...Hallo,
siehe 5.3.2.01 imdg code
5.3.2.0.1 [Tanks, Schüttgut-Container, Güterbeförderungseinheiten]

Der richtige technische Name des Inhalts muss auf mindestens zwei Seiten der folgenden Einheiten dauerhaft angegeben sein:

.1
Tankgüterbeförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern,
.2
Schüttgut-Container mit gefährlichen Gütern oder
.3
allen anderen Güterbeförderungseinheiten, die nur ein verpacktes gefährliches Gut enthalten, für das kein Placard, keine UN-Nummer oder kein Kennzeichen für Meeresschadstoffe erforderlich ist. Alternativ kann die UN-Nummer angegeben werden.
bleibt gesund

Re: Container Kennzeichnung [Re: heraldo] #30866 07.05.2021 06:47
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paul Offline
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D.h. Wenn alternativ die UN Nr angebracht wird braucht es keinen techn Namen ??

Re: Container Kennzeichnung [Re: paul] #30867 07.05.2021 07:16
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heraldo Offline
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