Hi, wenn UN3164 verbaut ist, erfolgt auch keine Einstufung als Gefahrgut, siehe Gasfedern oder Stoßdämpfer in verschiedenen Anwendungsbereichen.
Ob es sinnhaftig ist, wegen einem Blasenspeicher (egal wieviel Druck und welches Volumen) in einer größeren Hydraulikanlage, die Anlage mit UN 3538 als Gefahrgut zu deklarieren, weiß ich nicht.
Vielleicht jemand noch eine andere Meinung ?
Gruß
G.Kleeberger