Hallo Frau Glimsche,
auf S.316 steht bei UN 3542 im Flugzeug komplett verboten. Inwiefern ergibt dann A806 einen Sinn?
VG
Hallo ziesel29,
der Thread behandelt Fehler (Übersetzungsfehler) in der deutschen Ausgabe der IATA-DGR. UN 3542 hat auch in der englischen Ausgabe, wie übrigens alle Eintragungen mit Gegenständen, die A806 zugeordnet. Das ist also nichts, was die Eva im deutschen Buch anders machen könnte. Sie kann ja die Vorschriften nicht verbiegen.
In 1.2.6 bestünde ja die (zumindest theoretische) Möglichkeit für eine "allgemeine" Ausnahmegenehmigung. Ob die dann Staaten erteilen, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Aber das könnte der Sinn sein, warum die A806 auch bei den UN-Nummern 3539, 3542, 3543, 3544 und 3545 aufgenommen wurde, obwohl bei diesen Eintragungen keine "vorgesehene" CAO-Ausnahmegenehmigung nach Sonderbestimmung A2 vorgesehen ist.