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LQ-Land See Transport nach 1.1.4.2 ADR #31384 27.08.2021 07:47
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Hallo Zusammen

wir haben einen LQ- Gefahrguttransport Land und dann See ( 1.1.4.2 ADR ) größer 1000 Punkte. Nach meinem Wissenstand gilt die 1000 Punkte Regel bei einem LQ-Transport nicht. Das Kapitel 1.1.3.6 ADR gilt nicht. Das heißt auch, dass der Fahrer keine ADR-Schein haben muss und auch die Ausrüstung des LKW nicht nach Kapitel 8 erfolgen muss. Die Menge sind 1.2 t. Liege ich richtig ?
Beim anschließenden Seetransport ist das nach meinem Kenntnisstand auch so. Dort gibt es ja keine 1000 P Regel. Nur der LKW muss mit dem Placard LQ auf allen vier Seiten bezettelt werden. Müssen es wirklich alle 4 Seiten sein oder reicht rechts, link und hinten ? Die IMO-Erklärung muss sein. Beförderungspapiere geben wir immer mit.

Viele Grüße WBOA 2

Re: LQ-Land See Transport nach 1.1.4.2 ADR [Re: WBOA2] #31386 27.08.2021 07:52
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Jacob Madsen Offline
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Moin WBOA2,

der Transport richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften für begrenzte Mengen nach den Kapiteln 3.4 ADR und 3.4 IMDG-Code.
Geht die Ware per Container über See ?


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: LQ-Land See Transport nach 1.1.4.2 ADR [Re: Jacob Madsen] #31388 27.08.2021 08:16
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Moin Jacob,

ja der Transport geht aussschliesslich nach 3.4 ADR und IMDG code. Das noch als Ergänzung zur ADR Forum Antwort.

Viele Grüße WBOA 2

Re: LQ-Land See Transport nach 1.1.4.2 ADR [Re: WBOA2] #31389 27.08.2021 10:27
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Jacob Madsen Offline
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Hallo WBOA 2,

Kap. 3.4 soweit so gut, das war klar.
Aber in welcher Form erfolgt der Seeversand ? Als Stückgut (d.h. wird der Lkw bei einem Packbetrieb entladen) oder wird die Ware gleich bei Euch in einen Container verladen ?
Davon hängt die Kennzeichnung (oder auch Nichtkennzeichnung) im Zulauf ab.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: LQ-Land See Transport nach 1.1.4.2 ADR [Re: Jacob Madsen] #31391 27.08.2021 12:24
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Hallo Jacob,

der LKW wird bei uns beladen. Ich geben dem Fahrer dann immer 4 Placards LQ mit und weise Ihn an den LKW zu bezetteln, wenn er auf das Schiff fährt. Die Menge ist 1,2. Tonnen. Die Frage war eigentlich hinsichtlich der 1000 Punkte Regel ob ich richtig liege, dass auch hier keine Vorgaben sind. Nach Kapitel 3.4 ADR oder IMDG Code nicht (ADR-schein Fahre oder orange Platten nicht nötig).

Viele Grüße

WBOA2

Re: LQ-Land See Transport nach 1.1.4.2 ADR [Re: WBOA2] #31392 27.08.2021 12:30
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DJSMP Offline
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Hier haben wir ja die Frage nochmal... wink

Wie schon festgestellt wurde, hat LQ nichts mit 1.1.3.6 ADR zu tun. Den Beiträgen entnehme ich nun, dass ausschließlich begrenzte Mengen (LQ) nach 3.4 ADR/IMDG-Code und kein anderes Gefahrgut befördert wird.

Unstrittig ist also schon einmal folgendes:
Es wird im Seeverkehr ein Beförderungspapier (IMO-Erklärung) mit allen Angaben + dem LQ Eintrag benötigt. Im Straßenvorlauf muss der Beförderer nachweisbar über die Bruttomasse informiert werden. Hier wäre zu klären, ob der Beförderer/Fahrzeugführer auch die IMO-Erklärung bekommt. Ansonsten ist ein separates Dokument mit der Bruttomasse anzuraten.

Unstrittig ist auch, dass im Straßenverkehr keine ADR-Bescheinigung oder Ausrüstung benötigt wird.

Bezüglich der Kennzeichnung und der Erstellung des Packzertifikats werden noch ein paar Informationen benötigt:
1. Von welcher Art von Güterbeförderungseinheit sprechen wir? Container? LKW? Sattelzug?

2. Wird die Güterbeförderungseinheit für den Seeverkehr bei euch verladen und geht dann unverändert auf das Schiff oder beladet ihr nur einen Nahverkehrs-LKW, der dann irgendwo nochmal umgeladen wird und eine andere Beförderungseinheit geht aufs Schiff?

Re: LQ-Land See Transport nach 1.1.4.2 ADR [Re: DJSMP] #31393 27.08.2021 12:40
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Es handelt sich um einen LKW, der bei uns beladen wird und auch so auf das Schiff fährt, also kein Umladen mehr. Konkret 200 Pappkartons mit jeweils 2 x 4.5 Kg UN 3082 und 2 x 1.5 Kg UN 2735. Die Pappkartons sind mit LQ gekennzeichnet.
Die Bruttomasse ist auch bekannt und wird auch immer auf der IMO-Erklärung mit angegeben. Ich gebe dem Fahrer immer vier Placards LQ mit, bin aber unsicher ob vier wirklich nötig sind. Der IMDG-Code ist da nicht eindeutig finde ich. Eigentlich reichen auch drei, für beide Seiten und Hinten.

Viele Grüße

WBOA 2

Re: LQ-Land See Transport nach 1.1.4.2 ADR [Re: WBOA2] #31407 30.08.2021 13:06
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rtjum Offline
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wenn ich 5.3.1.1.4.1 durchlese finde ich das recht eindeutig, da ist. z.B. unter .1 der Sattelanhänger explizit genannt und ich denke meist sind es Sattelanhänger die man auf Schiffen sieht.

Re: LQ-Land See Transport nach 1.1.4.2 ADR [Re: rtjum] #31408 30.08.2021 13:15
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Michael Online
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Hallo,

ich will nicht noch mehr Verwirrung hinein bringen und würde auch an allen 4 Seiten laben....

Aber welche Route fährt der LKW denn, es gäbe ja noch das MoU....

Re: LQ-Land See Transport nach 1.1.4.2 ADR [Re: WBOA2] #31414 30.08.2021 16:03
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: WBOA2
Es handelt sich um einen LKW, der bei uns beladen wird und auch so auf das Schiff fährt, also kein Umladen mehr. Konkret 200 Pappkartons mit jeweils 2 x 4.5 Kg UN 3082 und 2 x 1.5 Kg UN 2735. Die Pappkartons sind mit LQ gekennzeichnet.
Die Bruttomasse ist auch bekannt und wird auch immer auf der IMO-Erklärung mit angegeben. Ich gebe dem Fahrer immer vier Placards LQ mit, bin aber unsicher ob vier wirklich nötig sind. Der IMDG-Code ist da nicht eindeutig finde ich. Eigentlich reichen auch drei, für beide Seiten und Hinten.

Viele Grüße

WBOA 2


Bei LQ spielt die Bruttomasse im Seeverkehr keine Rolle beim Plakatieren. Dementsprechend:

LKW (fährt sowas auf die Fähre?): 3 Placards, d.h. an beiden Längsseiten und hinten
Sattelanhänger an Zugmaschine: 4 Placards, d.h. an allen 4 Seiten (auch hinter der Zugmaschine); ich kann im IMDG Code keine Erleichterung für einen angekoppelten Sattelanhänger finden...


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