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Wieviele Lampen braucht der Fahrer? #3159 30.08.2005 17:47
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Vera Hiltmann Offline OP
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Hallo zusammen,

mich beschäftigt folgende Frage:
Ein Fahrer hat ein Warndreick und eine kombinierte Warn-/Arbeitsleuchte.
Bei der Kontrolle wird die fehlende Handlampe moniert. Muss neben der kombinierten Warn-/Arbeitsleuchte (=Handlampe) zusätzlich noch eine Lampe mitgeführt werden? Und wenn ja, wo kann ich das genau nachlesen?

Wer kann mir helfen?

Vera Hiltmann

Re: Wieviele Lampen braucht der Fahrer? [Re: Vera Hiltmann] #3160 31.08.2005 07:04
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G. Homann Offline
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Hallo Vera,
die Antwort findest Du im UA 8.1.5 ADR:

8.1.5 Sonstige Ausrüstungen
Jede Beförderungseinheit mit gefährlichen Gütern muss ausgerüstet sein mit:

a)folgender allgemeiner Sicherheitsausrüstung:

- mindestens einem Unterlegkeil je Fahrzeug, dessen Abmessungen dem Gewicht des Fahrzeugs und dem Durchmesser der Räder angepasst sein müssen;

- zwei selbststehende Warnzeichen (z. B. reflektierende Kegel oder Warndreiecke oder orangefarbene Warnblinkleuchten, die von der elektrischen Ausrüstung des Fahrzeugs unabhängig sind);

- eine geeignete Warnweste oder Warnkleidung (ähnlich z. B. der in der Norm EN 471 beschriebenen) für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung;

- eine Handlampe (siehe auch Abschnitt 8.3.4) für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung;

-> D.h. zwei selbststehende Warnzeichen (Warndreieck(e)oder Kegel und/oder Leuchte(n)) plus Handlampe für jedes Besatzungsmitglied!!

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Wieviele Lampen braucht der Fahrer? [Re: G. Homann] #3161 01.09.2005 00:39
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Markus Ungethüm Offline
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Eine Anmerkung dazu noch - wegen eigener Erfahrungen:

Wenn z.B. zwei dieser kombinierten Warn- und Arbeitsleuchten UND ein Warndreieck im Fahrzeug vorhanden sind, darf natürlich EINE dieser beiden Leuchten als Handlampe Verwendung finden bzw. so bezeichnet werden. Das Problem ist aber: Diese Leuchten haben fast immer so ausklappbare Ständer zum Aufstellen aus Metall, und genau das ist nach 8.3.4 wieder unzulässig...

Grüßle,

Markus

Re: Wieviele Lampen braucht der Fahrer? [Re: Markus Ungethüm] #3162 01.09.2005 08:52
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Vera Hiltmann Offline OP
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Hallo Markus,

diese Vorschrift ist mir bekannt, ich finde aber in dieser Vorschrift nicht, dass die eine kombinierte Handlampe/Warnleuchte nicht beide Zwecke erfüllen kann.

Schließlich reicht dann dein Vorschlag mit zwei dieser kombinierten Warnleuchten und einem Warndreieck auch nicht aus, da jetzt das Warndreieck nach der StVZO fehlen würde.

Grüß Vera Hiltmann

Re: Wieviele Lampen braucht der Fahrer? [Re: Vera Hiltmann] #3163 01.09.2005 10:12
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Udo Leithold Offline
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Hallo Vera,

eigentlich ist es klar. Der Fahrzeugführer muss bei einer Panne die Ausrüstungsgegenstände verwenden können.
Dies heißt, dass zwei Warnzeichen aufgestellt werden müssen und der Fahrzeugführer zusätzlich eine Handlampe zur Verfügung hat.
Wenn eines der Warnzeichen eine Kombination von Warnlampe und Handleuchte ist, kann er diese in einem der möglichen Verwendungsfälle nicht benutzen.
Damit fehlt ein Ausrüstungsgegenstand.
Der Fahrzeugführer hätte in diesem Fall zwei kombinierte Lampen und ein Warndreieck vorweisen müssen.

Gruß
Udo Leithold

Re: Wieviele Lampen braucht der Fahrer? [Re: Markus Ungethüm] #3164 21.01.2006 16:31
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Zeibig Offline
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Es ist keineswegs verboten, dass die Lampen aus Metall bestehen: Es darf nur keine Oberfläche vorhanden sein, "durch die Funken erzeugt werden könnten"!!!!(8.3.4 ADR)und das liegt bei den mir bekannten Lampen keineswegs vor: Also diese Lampen mit metallenen Bügeln sind sehr wohl zulässig!!!

Re: Wieviele Lampen braucht der Fahrer? [Re: Zeibig] #3165 27.01.2006 23:41
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Markus Ungethüm Offline
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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Zeibig,

da stimme ich Ihnen ja prinzipiell zu, aber - Hand auf´s Herz:

Würden Sie sich tatsächlich darauf einlassen wollen, dieses Thema mit einem österreichischen Gendarmen auf der Straße zu diskutieren, und wenn ja, wie viel Zeit würden Sie dafür einplanen? Als Spediteur mein ich.

(Erfahrungswerte könnte ich liefern ...)

Deswegen: Kein Metall = keine Probleme !

Grüßle,

Markus

Re: Wieviele Lampen braucht der Fahrer? [Re: Markus Ungethüm] #3166 28.01.2006 12:09
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Zeibig Offline
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Beiträge: 11
Sehr geehrter Herr Ungethüm,

ich habe dies nur für den Fall eines Strafverfahrens als Hilfe gemeint.

nach meinen Informationen hat sich das allerdingsbei den Straßenaufsichtsorganen in Österreich schon herumgesprochen.Wenn nicht, dann sollte man sich eben anzeigen lassen und keine Diskussionen mit den Polizisten führen.Wir sind ja ein Rechtsstaat. Die Polizei in Österreich straft ja nicht, sie zeigt nur an. Die Strafbehörde ist die BH oder die Polzeidirektion und diese sind im Bilde.Wenn dann die Behörde der Anzeige nicht Folge leistet, wird dies dem Polzeiorgan mitgeteilt und dieses wird sich in Zukunft hüten, derartig falsche Anzeigen zu erstatten. Nur so kann es gelingen, dass Polizeiorgane auschließlich gestzeskoforme Anzeigen erstatten.Diesen Aufwand sollten wir leisten.
Mit besten Grüßen

Prof Dr E. Zeibig

Re: Wieviele Lampen braucht der Fahrer? [Re: Vera Hiltmann] #3167 03.02.2006 10:36
A
Anonym
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Anonym
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A
Hallo,
Ich hoffe es ist noch nicht zu spät,
hatte gerade meine Weiterbildung. 2 Selbststehende Warnzeichen ( Pylone, Warndreiecke oder Warnlampen) und eine Handlampe je Besatzungsmitglied. Nicht aus Metall. Muß aber keine spezielle ADR- Lampe sein.
Abgesehen von Vorschriften: Ich brauche meine Lampe bei meiner täglichen Kontrolle. Habe mir von meiner Firma eine gute Taschenlampe geben lassen ( Ex- geschützt.) Du weißt nie was kommt bzw. was andere auf Ihren Fahrzeugen haben . Es muß nicht Dein Fahrzeug sein, was Du sicherst oder wo Du die Handlampe einsetzen mußt.
Gruß Daffi22

Re: Wieviele Lampen braucht der Fahrer? #3168 03.02.2006 23:23
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Markus Ungethüm Offline
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Beiträge: 71
Antwort auf
Habe mir von meiner Firma eine gute Taschenlampe geben lassen ( Ex- geschützt.) Du weißt nie was kommt bzw. was andere auf Ihren Fahrzeugen haben . Es muß nicht Dein Fahrzeug sein, was Du sicherst oder wo Du die Handlampe einsetzen mußt.


Hallo Daffi!

Ist ja OK, aber gib den Tip bitte nicht an meine Fahrer weiter, sonst wollen die alle auch noch fünf zusätzliche Feuerlöscher, für den alltäglichen Fall, daß sie mal wieder einen Tankauflieger löschen müssen ... <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Grüßle,

Markus

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