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Wasserstoffbetriebene Zugmaschine #31724 08.11.2021 17:22
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Finnigan Offline OP
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Hallo Zusammen,

ich recherchiere aus aktuellem Projektanlass zu Thema Transport von Wasserstoff UN1049 auf der Straße mit LKW der selbst mit Wasserstoff angetrieben werden soll.

Primär geht es mir um die Frage der Zulässigkeit der Antriebsart der Zugmaschine.

Spricht da etwas gegen?

Danke vorab

Re: Wasserstoffbetriebene Zugmaschine [Re: Finnigan] #31726 08.11.2021 18:52
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Claudi Offline
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Meiner Ansicht nach nicht außer ggf. bei speziellen Gefahrgut-Fahrzeugtypen (v.a. FL, EXII/ EXIII) - dazu dürfte sich etwas im ADR Teil 9 finden lassen.

Re: Wasserstoffbetriebene Zugmaschine [Re: Finnigan] #31727 08.11.2021 19:05
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Gerald Offline
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Hallo,
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ich recherchiere aus aktuellem Projektanlass zu Thema Transport von Wasserstoff UN1049 auf der Straße mit LKW der selbst mit Wasserstoff angetrieben werden soll.


Das ist gemäß ADR zuzeit noch nicht vorgesehen, siehe ADR Unterabschnitt 1.1.3.2 a) bzw. in Unterabschnitt 9.2.4.3 und 9.2.4.4!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Wasserstoffbetriebene Zugmaschine [Re: Finnigan] #31728 08.11.2021 21:14
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Ursprünglich geschrieben von: Finnigan
Hallo Zusammen,

ich recherchiere aus aktuellem Projektanlass zu Thema Transport von Wasserstoff UN1049 auf der Straße mit LKW der selbst mit Wasserstoff angetrieben werden soll.

Primär geht es mir um die Frage der Zulässigkeit der Antriebsart der Zugmaschine.

Spricht da etwas gegen?

Danke vorab

Hallo, was sind denn Ihre bisherigen Recherche-Ergebnisse?
Gruß
M.A.T.

Re: Wasserstoffbetriebene Zugmaschine [Re: Claudi] #31732 09.11.2021 09:50
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Finnigan Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Meiner Ansicht nach nicht außer ggf. bei speziellen Gefahrgut-Fahrzeugtypen (v.a. FL, EXII/ EXIII) - dazu dürfte sich etwas im ADR Teil 9 finden lassen.


Vielen Dank für die rasche Antwort.

Im Teil 9 bin ich ebenfalls auf die 9.2.4.4 gestoßen.

Demnach spräche, unter Berücksichtigung Dieses sowie dem Unterkapitel 9.2.2, nichts gegen die Antriebsart.

Lieben Gruß

Finnigan


Gruß

Finnigan
Re: Wasserstoffbetriebene Zugmaschine [Re: Gerald] #31734 09.11.2021 10:05
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Finnigan Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo,
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ich recherchiere aus aktuellem Projektanlass zu Thema Transport von Wasserstoff UN1049 auf der Straße mit LKW der selbst mit Wasserstoff angetrieben werden soll.


Das ist gemäß ADR zuzeit noch nicht vorgesehen, siehe ADR Unterabschnitt 1.1.3.2 a) bzw. in Unterabschnitt 9.2.4.3 und 9.2.4.4!


Danke für die rasche Antwort.

Ich hätte noch hinzufügen müssen, dass es sich um den Transport einer mobilen Wasserstofftanktstelle handeln soll. Das Fahrzeug (die Zugmaschine) würde nicht direkt von der Transporteinheit mit Wasserstoff versorgt werden, sondern hätte ihr eigenes geschlossenes Antriebssystem. Daher denke ich, dass 1.1.3.2 a) sowie 9.2.4.3 rausfallen.

Ich habe derzeit keine Typenspezifikationen der Zugmaschine, da noch nicht feststeht um welchen Hersteller usw. es sich handeln wird. Aber so wie ich es verstanden habe, muss der Hersteller die Vorgaben in 9.2.2 berücksichtigen. Anschließend muss dies dann durch eine zuständige Behörde einer ADR Vertragspartei (wäre das bspw. TÜV/GTÜ ?) überprüft werden.


Gruß

Finnigan
Re: Wasserstoffbetriebene Zugmaschine [Re: Finnigan] #31735 09.11.2021 13:35
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Ich hätte noch hinzufügen müssen, dass es sich um den Transport einer mobilen Wasserstofftanktstelle handeln soll.


Bei Deiner Fragestellung bin ich davon ausgegeangen, das die Zugmaschine mit Wasserstoff angetrieben werden soll. Bei Dir handelt es sich aber um einen ganz normalen Beförderungsvorgang nach ADR. Und da es seit ADR 2019 den Abschnitt 2.1.5 und zwölf neue UN-Nummern gibt. Dann könntest Du die UN 3537 für die Mobile Tankstelle nutzen, aber Du musst natürlich die Auflagen in den entsprechenden Spalten im Kapitel 3.2 einhalten. Es geht ja nicht um den Antrieb der Zugmaschine.

Jetzt kommt es nur noch darauf an, wieviel Wasserstoff sich in der mobilen Tankstelle befindet und ob es ein IBC (Versandtstück) ist, dann könnte man auch den Unterabschnitt 1.1.3.1 c) nutzen!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Wasserstoffbetriebene Zugmaschine [Re: Gerald] #31736 09.11.2021 16:54
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Finnigan Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo,
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Ich hätte noch hinzufügen müssen, dass es sich um den Transport einer mobilen Wasserstofftanktstelle handeln soll.


Bei Deiner Fragestellung bin ich davon ausgegeangen, das die Zugmaschine mit Wasserstoff angetrieben werden soll. Bei Dir handelt es sich aber um einen ganz normalen Beförderungsvorgang nach ADR. Und da es seit ADR 2019 den Abschnitt 2.1.5 und zwölf neue UN-Nummern gibt. Dann könntest Du die UN 3537 für die Mobile Tankstelle nutzen, aber Du musst natürlich die Auflagen in den entsprechenden Spalten im Kapitel 3.2 einhalten. Es geht ja nicht um den Antrieb der Zugmaschine.

Jetzt kommt es nur noch darauf an, wieviel Wasserstoff sich in der mobilen Tankstelle befindet und ob es ein IBC (Versandtstück) ist, dann könnte man auch den Unterabschnitt 1.1.3.1 c) nutzen!


Entschuldige, wenn ich mich nicht ganz klar ausgedrückt hatte zu Beginn. Nur zur Sicherheit erneut:

Zugmaschine (Antriebsart=Wasserstoff)
+
Ladung: mobile Wasserstofftankstelle, bspw. ein 20' Container mit eingebauten Zylindern (485 Kg H2 bei 15°C) , also kein IBC.


Gruß

Finnigan
Re: Wasserstoffbetriebene Zugmaschine [Re: Finnigan] #31737 09.11.2021 17:59
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Zugmaschine (Antriebsart=Wasserstoff)


Nein, steht eindeutig in Unterabschnitt 9.2.4.4, da ist kein Wasserstoff aufgeführt, nur CNG, LNG und LPG beim Einhalten der entsprechenden auflagen!! Ich hatte in meinen Beiträgen auch nichts von der genehmigten Antriebsart "Wasserstoff" geschrieben.

Antwort auf
Ladung: mobile Wasserstofftankstelle, bspw. ein 20' Container mit eingebauten Zylindern (485 Kg H2 bei 15°C) ,


Als Ladung nach UN 3537 geht, natürlich die Auflagen nach Kapitel 3.2 den entsprechenden Spalten sind zu beachten.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Wasserstoffbetriebene Zugmaschine [Re: Gerald] #31738 09.11.2021 23:26
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Claudi Offline
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Das ist aber alles n bißchen vage - oder wir brauchen mehr Infos.
Bei Zugmaschine denkt man an eine Sattelzugmaschine, nicht an eine "Maschine", die gezogen wird.

Wenn du eine Tankstelle mit Rädern dran baust, vor die eine Zugmaschine gespannt wird, kann das ganz schnell Richtung Tankfahrzeug gehen, dann bräuchten die Gasbehälter spezielle Zulassungen (TPED? Da fragt man am besten Tank- und Drucksachverständige), ebenso der fertige Anhänger - es wäre am Ende ein FL-Tankauflieger oder -anhänger für Wasserstoff. Die Anforderungen an Tankcode, Fahrzeug etc. ergeben sich anhand der UN-Nummer aus Tabelle A in Kapitel 3.2 ADR.

Ist es eher mobiler Natur (so wie mobile Dieseltankstellen für Baustellen), kommt man zwar um das Tankfahrzeug herum, aber dann sind es am Ende Gasflaschen, die irgendwo drin/drauf transportiert werden und es gelten die Anforderungen wie für klassiche Gasflaschen, z. B. geschlossen + Ventilschutz, nicht angeschlossen.

UN3537 halte ich nicht für zutreffend:
2.1.5.1 ADR:
Für Zwecke dieses Abschnitts ist ein «Gegenstand» eine Maschine, ein Gerät oder eine andere Einrichtung,
das/die ein oder mehrere gefährliche Güter (oder Rückstände dieser Güter) enthält, die fester Bestandteil
des Gegenstandes sind, für die Funktion des Gegenstandes notwendig sind und für Beförderungszwecke
nicht entfernt werden können.


Der Wasserstoff ist nicht fester Bestandteil ("notwendiges Übel"), sondern absichtliches Ladegut, nicht fester Bestandteil sondern Füllgut, nicht für die Funktion notwendig und könnte entfernt werden.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 09.11.2021 23:27.
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