Hallo zusammen!
Ich bin über folgende Fragestellung gestoßen, zu der ich mich über einen fachkundigen Rat der Forengemeinschaft freue.
Angenommen, ich möchte ein Großpackmittel (IBC 1000 Kombi) mit einem Gefahrgut der Klasse 8 befördern. Selbstverständlich ist das Packmittel auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit Klasse 8-Gefahrzetteln versehen (5.2.1.4), selbstverständlich wird die UN-Nr. entsprechend 5.2.1.1 angebracht. Die Kennzeichnungen erfüllen die Anforderungen von 5.2.1.2. Es wird auf beiden Seiten nun jeweils ein zweiter Klasse 8-Gefahrzettel aus PE angebracht, da dem vorhandenen Gefahrzettel aus Papier keine ausnehmende Langlebigkeit unterstellt wird. Ist die doppelte Anbringung der Klasse 8-Gefahrenzettel statthaft? Es wäre zu befürchten, dass der Papier-Gefahrzettel unter der Beförderung in seiner Wirkung beeinträchtigt wird (5.2.1.2b)
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!