habe eine Frage bezgl. Lithium-Zellen- (< 1 gr. Lithium / Zelle) Versand nach CN per DHL. Es sollen 10 Zellen verschickt werden, alle haben auch den erforderlichen UN38.3 Test.
In die Destinationen BJS, CTU, FOC, HAK benötigt man ein "non-DG certificate" einer offiziellen, behördlichen Prüfstelle aus China. (so steht es zumindest bei DHL)
Hat da jemand Erfahrung damit, (welche Stelle / Behörde da zuständig ist) oder sollte man dem Kunden mitteilen, die "Dinger" direkt vor Ort zu beschaffen? (CR2032, etc. sollte man dort ja auch bekommen)
was heißt "non-DG certificate"? Habe bei der DHL auf die schnelle nichts für Lithium Batterien dazu gefunden. Meines Wissen nach gilt dieses "Zertifikat" nur für die Beförderung von Trockenbatterien wie Alkaline- oder Nickel-Cadmium Batterien
Bis einschließlich 31.3.2022 darfst Du diese Knopfzellen, UN 3090, noch nach Teil II der PI 968, CAO, versenden. - wenn < 0,3 g je Zelle 2,5 kg Batteriegewicht je Versandstück, ansonsten maximal 8 Zellen je Versandstück - Lithium-Batterie-Markierung auf dem Versandstück - Eintrag im Luftfrachtbrief
Ab dem 1.4.2022 ist hierfür die Erstellung eine Versendererklärung erforderlich.
Hallo, riecht mir stark nach Abzocke. Aber vielleicht kann man bei der hiesigen Handelsvertretung konkrete Ansprechpartner / Verfahren erfragen? Dafür sind die ja da. Die SDB-Forderung darunter spricht ja auch nicht gerade von vertiefter Sachkenntnis. Gruß und viel Erfolg M.A.T.
ok. Das habe ich wohl übersehen. Bei den Änderungen, bzw. Anforderungen, für Gefahrgutsendungen welche nach China befördert werden sollen wundert mich das nicht wirklich. Wahrscheinlich werden die Einfuhrvorschriften für China in absehbarer Zeit noch restriktiver. Wenngleich dies auch eine Bedingung der DHL sein kann. Ich fertige eine Menge Lithium-Batterien in die ganze Welt ab. Allerdings laufen diese Transporte ausschließlich über Spediteure und nicht über KEP-Dienste.
Hallo, riecht mir stark nach Abzocke. Aber vielleicht kann man bei der hiesigen Handelsvertretung konkrete Ansprechpartner / Verfahren erfragen? Dafür sind die ja da. Die SDB-Forderung darunter spricht ja auch nicht gerade von vertiefter Sachkenntnis. Gruß und viel Erfolg M.A.T.
Das gilt aber nicht für den Ersteller dieses Tools (DHL), sondern es ist Praxis, dass in Asien MSDS für Li-Batts gefordert werden (in denen im Abschnitt 14 teilweise ausgemachter Unfug steht, den Rest lese ich gar nicht erst) und auch diese non-DGD-declaration. Es ist vielleicht Abzocke seitens China-Import, aber als Logistiker kann man da wenig bis nix machen, wenn es der Zoll sonst nicht ins Land lässt.
Hallo, riecht mir stark nach Abzocke. Aber vielleicht kann man bei der hiesigen Handelsvertretung konkrete Ansprechpartner / Verfahren erfragen? Dafür sind die ja da. Die SDB-Forderung darunter spricht ja auch nicht gerade von vertiefter Sachkenntnis. Gruß und viel Erfolg M.A.T.
Wisst ihr denn, ob unsere SV 188 Batterien in China überhaupt unter Gefahrgutvorschriften fallen? Ich denke eher, dass diese Lithiumbatterien in China kein Gefahrgut sind und deshalb eine solche Deklaration her soll.
Ich denke nicht, dass die DHL etwas macht, was nicht explizit im Land gefordert wäre. Ich werde heute mal meine DG Frau bei DHL befragen.
habe eine Frage bezgl. Lithium-Zellen- (< 1 gr. Lithium / Zelle) Versand nach CN per DHL. Es sollen 10 Zellen verschickt werden, alle haben auch den erforderlichen UN38.3 Test.
In die Destinationen BJS, CTU, FOC, HAK benötigt man ein "non-DG certificate" einer offiziellen, behördlichen Prüfstelle aus China. (so steht es zumindest bei DHL)
Hat da jemand Erfahrung damit, (welche Stelle / Behörde da zuständig ist) oder sollte man dem Kunden mitteilen, die "Dinger" direkt vor Ort zu beschaffen? (CR2032, etc. sollte man dort ja auch bekommen)
Gruß Ralf
Hast du die Zellen voll nach Teil IA oder IB der VA 968 deklariert? Teil II ist ja spätestens in 14 Tagen Geschichte.
Und zu deiner Frage: Der Transport geht in die falsche Richtung. Wer sich in Europa Knopfzellen beschafft und nach China sendet, dem ist auch nicht mehr zu helfen.
Hallo zusammen, um ein mögliches Mißverständnis zu bereinigen: meine "Abzocke" bezog sich nicht auf den Kurierdienstleister, sondern auf die betroffene staatliche Stelle. Gruß M.A.T.