Hallo,
eine aktuelle TI bzw. DGR habe ich nicht, aber in früheren stand zur Dokumentation sinngemäß, daß elektronische Versionen den papiernen gleichgestellt sind. Die Luftspezialisten hier wissen das sicher genauer und mit Fundstelle. Wenn also das Papier bei Ihnen rausgeht trifft "Ja" zu. Was dann im weiteren Verlauf daraus gemacht wird ist ja nicht Ihre Baustelle, denke ich mal. Halte es aber für durchaus denkbar, daß ein Checker hier stolpert. Vielleicht wäre es einfacher, Sie gäben nur die Scan/pdf-Version raus, und dann wäre "N.Z." richtig.
Gruß
M.A.T.