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UN3164 #32400 28.04.2022 07:10
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Hallo Gefahrengutfreunde

Ich muss 12 Stück gefühlte lose Membranspeicher nach ADR UN 3164 Versenden. Meine Frage welche Sondervorschrift Trift zu wen der Speicher 1,4L Fassungsraum und mit 185 bar Vorgefühlt ist SV283 oder SV594?
Wobei ich vom Hersteller keine genauen angaben über die Überdimensionierung bekomme!
Bei SV283 bin ich mir nicht sicher ob die 185bar nicht zu viel sind?

Kann mir da wer weiterhelfen oder kann ich da keine SV anwenden

Danke im Voraus

Re: UN3164 [Re: Steff] #32402 28.04.2022 07:35
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Hallo,
mit den Informationen, die Sie angeben, kann die Erleichterung nach 594 (b) nicht entschieden werden, ist also nicht möglich. Bleibt nur die 283, falls alle Bedingungen zutreffen und Ihnen die Unterlagen vorliegen. Ohne dem sind beide SV nicht anwendbar.
Gruß
M.A.T.

Re: UN3164 [Re: Steff] #32403 28.04.2022 08:04
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aw_ Offline
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Moin,
Handelt es sich tatsächlich um Membranspeicher? 185bar Druck erscheint mir doch viel zu hoch für einen eingefalzten Gummi - mehr ist das ja nicht! Man denke da an die Ausdehnungsgefäße die (fast) jeder im Keller hat. Oder handelt es sich doch eher um Stoßämpfer?
Bei dieser UN-Nummer kann ich nur empfehlen technische Dokumentation vom Hersteller zu besorgen um das genau bewerten zu können.
gruss..aw

Re: UN3164 [Re: aw_] #32406 28.04.2022 09:31
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Hi

Ja es Handelt sich um Membranspeicher für Hydraulische Anlagen.

Ich komme nicht rum das ich es unter UN3164 Versende

Trotzdem Danke

Re: UN3164 [Re: aw_] #32419 29.04.2022 06:27
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Guten Morgen

Noch zu diesem Thema

Gibt es keine Freistellung für UN 3164 GEGENSTÄNDE UNTER PNEUMATISCHEN DRUCK wenn diese in Anlagen verbaut sind?

War das nicht 1.1.3.1 Anhang b?

Oder liege ich da Fasch

Ich finde diese Freistellung nicht

Kann mir da Jemand Weiter helfen?

Re: UN3164 [Re: Steff] #32420 29.04.2022 07:00
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aw_ Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Steff
Gibt es keine Freistellung für UN 3164 GEGENSTÄNDE UNTER PNEUMATISCHEN DRUCK wenn diese in Anlagen verbaut sind?

War das nicht 1.1.3.1 Anhang b?


Moin,
Du meinst die wartungsbedürftigen Anlagen - 1.1.3.1 b) wurde gestrichen.
Für UN3164 bleiben nur noch die Freistellungen in Kapitel 3.3, sofern zutreffend
gruss..aw

Ergänzung: Für 1.1.3.1 b) wurde eine Übergangsvorschrift eingerichtet unter 1.6.1.46 welche bis Dez. 22 gültig ist, allerdings ist UN3164 dort nicht gelistet.

Zuletzt bearbeitet von aw_; 29.04.2022 07:18. Bearbeitungsgrund: Ergänzung
Re: UN3164 [Re: aw_] #32421 29.04.2022 07:23
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HI
Das heißt ich kann einen Hydraulikspeicher, der Vorgefüllt ist und wir in eine Anlage einbauen, nicht ohne einer Freistellung Versenden

ich muss den laut ADR Volltransport versenden

Re: UN3164 [Re: Steff] #32423 29.04.2022 07:44
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Hallo, ganz wie Kollege aw_ schreibt, die Freistellung gibt es nicht mehr, und wenn die SV nicht erfüllt sind gibt es keine Erleichterung. Eine Multi gibt es m.W.. auch nicht. Auch die 1-1.2 RSEB hilft hier nicht weiter, weil diese UNNR nicht enthalten ist.
Einzelausnahme nach GGVSEB ist zwar theoretisch möglich, praktisch aber schwer zu bekommen und teuer.
Bei Einbau in eine Anlage wäre allerdings zu prüfen, ob die Anlage unter einer der neuen UNNR (3537 - 3548) befördert werden kann, Stichwort LQ-Mengen.
Gruß
M.A.T.

Re: UN3164 [Re: M.A.T.] #32425 29.04.2022 07:55
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Um nochmal genauer auf die SV594 einzugehen:
Wie bereits erwähnt, müssten technische Dokus her mit den Angaben des Fülldrucks und Prüfdrucks. SV594 wäre anwendbar, wenn eine Überdimensionierung bzgl. der Druckfestigkeit vorausgesetzt ist.
Eine Überdimensionierung liegt vor, wenn die Teile einen deutlich höheren Berstdruck als den Transportdruck aufweisen. Als Beispiel wird bei SV283 für Stoßdämpfer der 5-fache Ladedruck genannt. Somit könnte man das als Grundlage ansehen.
gruss..aw

Re: UN3164 [Re: aw_] #32472 10.05.2022 10:30
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Guten Tag Nochmals für Mein Gewissen


Bei Speicher unter 1,6 Liter gilt das Fassungsvermögen in Liter mal Druck in bar darf 80 nicht überschreiten.
d.h. Bei einem Fassungsvermögen von 1 Liter darf man Maximal 80 bar Ladedruck vorfüllen!!!
Dann ist es kein Gefahrengut. Ist das Ergebnis grösser 80 ist es Gefahrengut und mit UN 3164 Gefahrenzettel 2.2, zu kennzeichnen und ein Beförderung Papier zu erstellen.



Bei Speicher über 1,6 Liter ist die Marke von 400kg Netto entscheidend.
Gilt für das gesamte Bauteil (Speicher oder Anlage mit Speicher ohne Verpackung)

Ist das Gewicht kleiner als 400kg Netto kann die Sondervorschrift 594 angewandt werden
Dann muss der Speicher oder Aggregat in einer starken Außenverpackung verpackt werden!
z.B.: Palette mit Aufsatzrahmen und Sperrholzdeckel
Kein Gefahrengut!



Ist das Gewicht höher als 400kg Netto ist die Verpackungsanweisung P003 Sondervorschrift für die Verpackung PP 32 zu Nutzen.

d.h. Bei Aggregate und lose Speicher die schwerer sind als 400kg Netto müssen die Bauteile nicht in eine Staren außen Verpackung aber mit UN 3164 und Gefahrenzettel 2.2 gegenzeichnet sein.
Beförderungspapier ausfüllen und dem Fahrzeugführer mitgeben!

Ist das so Korrekt oder habe ich einen Denkfehler

Danke für eure Rückmeldungen

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