Versand eines KFZ Stoßfänger
#32584
31.05.2022 09:02
|
Registriert: Mar 2021
Beiträge: 10
Chrisss84
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Mar 2021
Beiträge: 10 |
Hallo zusammen,
Eine Frage, ich muss einen serienmäßigen Stoßdämpfer, intakt, ohne Mängel, eines Autos, in das Lager des Kunden transportieren lassen. Die Abholung läuft über die Transportabteilung des Kunden und diese sagte das ist Gefahrgut und muss so deklariert werden. Nach langer Suche konnte ich es auf UN3164 deklarieren aber ich würde es nach SV283 freistellen, aber ich bekomme weder vom Kunden noch vom Hersteller die nötigen Informationen, die dafür nötig sind.
Wie gesagt es ist ein handelsüblicher Stoßdämpfer, wie er in jedem Auto verbaut ist.
Hat jemand einen Rat, Vorschlag wie ich den Stoßdämpfer richtig deklariere?
Danke euch
|
|
Re: Versand eines KFZ Stoßfänger
[Re: Chrisss84]
#32585
31.05.2022 09:24
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,857
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,857 |
Hallo, Chrisss84 Eventuell können Sie die Freistellung durch die SV 594 nutzen, dazu bräuchten Sie nur die Verpackung (m.E. sollte die Originalverpackung dafür ausreichen). Daß es Gefahrgut ist stimmt ja; evtl. benutzt diese Transportabteilung eine Software, die SVs nicht auswerten kann oder nicht augenfällig macht. Gruß M.A.T.
|
|
Re: Versand eines KFZ Stoßfänger
[Re: M.A.T.]
#32587
31.05.2022 09:42
|
Registriert: Mar 2021
Beiträge: 10
Chrisss84
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Mar 2021
Beiträge: 10 |
Hallo M.A.T.
Das lustige ist, der Stoßdämpfer kam in einer offenen Gitterbox, ohne Gefahrgutdeklarierung. Der Stoßdämpfer ist, wenn man ihn beim Händler kauft, nur in einem Karton verpackt. Dann könnte ich den Stoßdämpfer in einen "stabilen" Karton verpacken und unter der SV594 versenden, oder?
Danke dir
|
|
Re: Versand eines KFZ Stoßfänger
[Re: Chrisss84]
#32588
31.05.2022 09:46
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,857
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,857 |
Hallo, Chrisss84 ich dachte natürlich an einen paßgenauen Karton, der ab Werk drum ist. Wenn Sie etwas in der Art haben - widerstandsfähige Außenverpackung - sollte es ok sein. Die bauliche Festigkeit ist ja gegeben. Vielleicht meldet sich noch jemand, der genau diese Dinger öfters versendet. Gruß M.A.T.
|
|
Re: Versand eines KFZ Stoßfänger
[Re: Chrisss84]
#32597
31.05.2022 17:16
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,082
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,082 |
Hallo Chrisss84, ich würde mich an den Hersteller wenden, denn der hat auf jedenfall ein Produktedatenblatt, Produkteinformation bzw. technische Information und dann müsste in diesem auch die UN-Nummer stehen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Versand eines KFZ Stoßfänger
[Re: Gerald]
#32598
31.05.2022 22:41
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,992
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,992 |
Davon würde ich bei Gegenständen nicht ausgehen, aber dass es UN3164 ist, steht außer Frage.
|
|
Re: Versand eines KFZ Stoßfänger
[Re: Chrisss84]
#32599
01.06.2022 09:24
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665 |
Hallo zusammen,
Eine Frage, ich muss einen serienmäßigen Stoßdämpfer, intakt, ohne Mängel, eines Autos, in das Lager des Kunden transportieren lassen. Die Abholung läuft über die Transportabteilung des Kunden und diese sagte das ist Gefahrgut und muss so deklariert werden. Nach langer Suche konnte ich es auf UN3164 deklarieren aber ich würde es nach SV283 freistellen, aber ich bekomme weder vom Kunden noch vom Hersteller die nötigen Informationen, die dafür nötig sind.
Wie gesagt es ist ein handelsüblicher Stoßdämpfer, wie er in jedem Auto verbaut ist.
Hat jemand einen Rat, Vorschlag wie ich den Stoßdämpfer richtig deklariere?
Danke euch So lange du keinen Nachweis des Brandtests unter e) der SV 283 hast und dir auch keine Bestätigung der sonstigen Bedingungen unter a)-d) vorliegt, darfst du die SV 283 nicht anwenden.
|
|
Re: Versand eines KFZ Stoßfänger
[Re: M.A.T.]
#32600
01.06.2022 09:32
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665 |
Hallo, Chrisss84 Eventuell können Sie die Freistellung durch die SV 594 nutzen, dazu bräuchten Sie nur die Verpackung (m.E. sollte die Originalverpackung dafür ausreichen). Daß es Gefahrgut ist stimmt ja; evtl. benutzt diese Transportabteilung eine Software, die SVs nicht auswerten kann oder nicht augenfällig macht. Gruß M.A.T. Die Frage ist, ob die SV 594 für Stoßdämpfer gedacht war. Laut Text spricht da nichts explizit dagegen. Aber warum sollte man dann unter SV 283, in der Stoßdämpfer explizit genannt sind, einen riesen Zirkus mit Brandtest machen, wenn man doch unter SV 594 ganz geschmeidig mit nebulös formulierten Bedingungen "überdimensioniert" in starker Außenverpackung auch raus kommt? Und was ist überdimensioniert? Bei einer großen Maschine, wo sich was mit Druck bewegt, kann ich mir vorstellen, dass da bei Behältern doppelte oder dreifache Sicherheit eingebaut ist. Aber bei einem Stoßdämpfer mit relativ dünner Hülle?
|
|
Re: Versand eines KFZ Stoßfänger
[Re: DJSMP]
#32601
01.06.2022 09:38
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665 |
Ich fand hier ganz interessant, was Kollege aw_ in dem anderen UN 3164-Therad geschrieben hat. Um nochmal genauer auf die SV594 einzugehen: Wie bereits erwähnt, müssten technische Dokus her mit den Angaben des Fülldrucks und Prüfdrucks. SV594 wäre anwendbar, wenn eine Überdimensionierung bzgl. der Druckfestigkeit vorausgesetzt ist. Eine Überdimensionierung liegt vor, wenn die Teile einen deutlich höheren Berstdruck als den Transportdruck aufweisen. Als Beispiel wird bei SV283 für Stoßdämpfer der 5-fache Ladedruck genannt. Somit könnte man das als Grundlage ansehen. gruss..aw
|
|
Re: Versand eines KFZ Stoßfänger
[Re: DJSMP]
#32602
01.06.2022 10:50
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,857
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,857 |
Hallo, DJSMP Zu Ihrer ersten Frage: leider ist mir nicht bekannt, daß der dt. Gesetzgeber irgendwo veröffentlicht hätte, was er bzw. UNECE sich bei diesen beiden SV gedacht hat (auch nicht bei der Änderung 2015). Darum gehe ich erst einmal nach dem Wortlaut. Wenngleich ich Ihre Argumentation aus technischer Sicht verstehe. Für mich hat ein Stoßdämpfer im Gebrauch über mehrere Jahre einen Druckbelastungswechsel, der im unbelasteten Transport wohl nicht erreicht wird. Ich denke auch daran, daß Stoßdämpfer viele Jahre kein Gefahrgut waren, und von Unfällen durch die enthaltenen Gase ist mir auch nichts bekannt. Das Gefährdungspotential sehe ich einfach nicht. Und solange der Gesetzgeber nicht ausschließt, die 594 für die Stoßdämpfer zu nutzen, würde ich sie nutzen zumal sie durch die Verpackung eine Anforderung stellt, die in der 283 nicht enthalten ist. Vielleicht findet sich in den WP.15-Dokumenten etwas dazu.
Aber wie so oft ist das eine Abwägung, die jeder selbst entscheiden muß. Schöner Gruß M.A.T.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|