Gefährlicher Abfall, wie in ADR klassiefizieren ?
#32653
08.06.2022 07:39
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JmB
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Hallo zusammen, ich habe hier einen Fall bei dem ich nicht weiterkomme. Mein Arbeitgeber saniert aktuell ein altes Industriegelände. Hier wurden bei Bodenuntersuchungen eine sog. "Teerölgrube" gefunden die teilwiese noch gefüllt ist. Das beauftrage Ingenieurbüro hat den Inhalt analysieren lassen : Eine Analyse der Grubenflüssigkeit aus der nördlichen Kammer zeigt hohe Konzentrationen an Heterocyclen, Phenolen, PAK, BXTE-Aromaten, MKW,Cyaniden und Ammonium. Bei der Flüssigkeit handelt es sich um ein verdünntes Teeröl oder ein verdünntes Ammoniakwasser mit Gaswerksteeranteilen. Also ein sehr unschönes Gemisch. Im Rahmen der Sanierung soll die Grube geleert und das Teeröl entsorgt werden. Hier komme ich ins Spiel : Wie genau ist das Teeröl nach Gefahrgutrecht einzustufen ? Eine genaue Menge ist nicht bekannt, ich gehen von 2-3 Kubikmetern aus. Eine weitere Info : Das Planungsbüro sieht vor das Teeröl mit gelöschtem Kalk zu binden, und dann auszubaggern. Der Transport soll in Abrollmulden mit Abdeckung passieren. Grüße, Jan
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Gefährlicher Abfall, wie in ADR klassifizieren ?
[Re: JmB]
#32654
08.06.2022 08:01
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M.A.T.
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Hallo, da es hier um Abfallentsorgung geht ist der Abfallartenkatalog ebenfalls wichtig. Denkbar wäre ein Eintrag in der 17er-Gruppe (17 03 03 vielleicht? Auf jeden Fall Sternchen-Abfall), aber das kann nur ein Abfall-Fachmann entscheiden. Gefahrgutrechtlich kann das Gemisch bzw. evtl. der "gelöschte" Boden m.E. nur nach 2.1.3.5.5 eingestuft werden, unter Beachtung der Vorrangregeln in 2.1.3.5.3. Nach Ihrer Aufzählung ist es möglich, daß daraus zumindest h) geprüft werden sollte. Falls der nicht greift, nach der Kreuzchentabelle in 2.1.3.10, wobei die dominierende Gefahr die Einstufung bestimmt. Eine HIlfe kann auch die Tabelle der GGAV Nr. 20 geben, speziell die Gruppen 2,3, 6 oder 9. M 329 könnte ebenfalls etwas hergeben, falls D mittlerweile gezeichnet hat. Ob Muldentransport in der beabsichtigten Form zulässig ist muß anhand der gefundenen Sammelposition entschieden werden. Möglicherweise hat ein spezialisierter Entsorger Erfahrung mit dieser Gemengelage und eine UNNR parat. Mehr kann man aufgrund der Aufzählung alleine nicht verläßlich sagen. Gruß M.A.T.
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Re: Gefährlicher Abfall, wie in ADR klassiefizieren ?
[Re: M.A.T.]
#32655
08.06.2022 10:31
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JmB
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Danke für die schnelle Antwort, das kann nur ein Abfall-Fachmann entscheiden ... das ist schon passiert, bzw hat das Planungsbüro hierzu konkrete Angaben gemacht : Auskofferung des Materials aus der Teergrube unter bedarfsgerechter Konditionierung mit gelöschtem Kalk (Calciumhydroxid, Ca(OH)2). Direkte Verladung auf LKW und Abtransport zur Entsorgungsanlage. Das Material aus der Teergrube (sowie möglicherweise auch zusätzlich anfallender kontaminierter Bodenaushub) kann nur thermisch verwertet werden (Abfallschlüssel 17 03 03*). leider ist das Gefahrgutrecht nicht weiter betrachtet worden, auch auf Nachfrage gab es keine sinnvolle Antwort. m.E. nur nach 2.1.3.5.5 eingestuft werden, unter Beachtung der Vorrangregeln in 2.1.3.5.3. Nach Ihrer Aufzählung ist es möglich, dass daraus zumindest h) geprüft werden sollte. ... guter Hinweis, ich habe mir das grad angesehen. Nimmt man die Analyse des Teeröls als Grundlage gibt es auf jeden Fall Stoffe die diese Kriterien erfüllen : Hier ein Beispiel zu H- Sätzen zum Stoff Benzol der in der Analyse auftaucht : - H304Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein - H350Kann Krebs erzeugen - H412Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung ... die Liste lässt sich für Benzol und weitere Stoff noch um Ewigkeiten erweitern Bezogen auf 2.1.3.5.2 hieße das, die Überwiegende Gefahr ist die tödliche Giftigkeit des Gemischs , demnach wäre dann die Zuordnung aus 2.1.3.5.3 h nach in die Klasse 8 vorzunehmen und das ganze fällt ins ADR. Ich denke das Planungsbüro möchte das ganze nach UN 3077 abfertigen, da wesentlich einfacher. Aus meiner Sicht ist das Stoffgemisch aber zu gefährlich für eine solche Einstufung. Grüße
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Gefährlicher Abfall, wie in ADR klassifizieren ?
[Re: JmB]
#32656
08.06.2022 10:49
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M.A.T.
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Hallo, UN 3077 geht nur, falls keine andere Sammelposition greift - das dürfte nach den vorliegenden Informationen ausgeschlossen sein. Die beiden Umweltpositionen sind reine Auffangeinstufungen. Daß GG-Recht "nicht weiter betrachtet" wurde ist nachvollziehbar; ein normales Ingenieurbüro hat damit auch eher nicht zu tun.
Für die Anwendung der Kreuzchentabelle: Giftigkeit ist Kl. 6.1, nicht 8. Wenn Sie bspw. hier sowohl Giftigkeit mit VG II und Ätzwirkung mit VG III haben (reine Annahme zur Veranschaulichung) kommt immer 6.1 VG II raus, dann ist die Giftigkeit die dominierende Gefahr. Wenn Sie dagegen Giftigkeit in VG III und Ätzwirkung in VG I haben, kommt als Ergebnis 8 VG I raus, also Ätzwirkung dominierend. Alles hängt also am Gefährlichkeitsgrad = Verpackungsgruppe. Und bei "grob" eingestuften Abfällen ist VG I zwingend (2.1.3.5.5 zweiter Absatz).
Nochmals Vorsicht bei Schüttgutbeförderung: die ist nur zulässig, wenn zu der gefundenen Klassifizierung in Spalte 10 bzw. 17 eine Kodierung steht. Falls nicht, ist nur Versandstückbeförderung zugelassen (TK ist hier eher unwahrscheinlich)!
Hoffe, das hilft. Gruß M.A.T.
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Re: Gefährlicher Abfall, wie in ADR klassiefizieren ?
[Re: M.A.T.]
#32657
08.06.2022 11:54
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Nitro
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Guten Tag Zusammen
Ich gebe recht, mit Teeröl ist wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren nicht zu spassen. Aber Achtung mit 6.1 VG I:
Der Satz H304 "Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein" wird bei Kohlenwasserstoffen recht schnell erreicht. Ein Gemisch nur wegen diesem Satz als 6.1 VG I zu klassieren würde ich mir gut überlegen.
H304 kriegen Kohlenwasserstoffe, wenn sie eine gewisse Viskosität unterschreiten. Verschluckt man einen solchen Stoff, arbeitet sich ein Teil an der Kehlkopf "Dichtung" vorbei und gelangt in die Lunge. Hier wird dann eine Chemische Lungenentzündung ausgelöst die tödlich verlaufen kann (das aber glücklicherweise meistens nicht macht). Mit einatmen eines Dampfes oder Nebels (das im ADR zu 6.1 führt) hat das nichts zu tun. Auch normales Petrol/Lampenöl hat diesen H-Satz und da kommt auch keiner auf die Idee das als 6.1 VG I zu klassieren.
Ich hätte jetzt mal unter UN 1136 geschaut.
Gruss Nitro
Zuletzt bearbeitet von Nitro; 08.06.2022 11:55.
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Gefährlicher Abfall, wie in ADR klassifizieren ?
[Re: Nitro]
#32658
08.06.2022 12:21
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M.A.T.
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Hallo, Nitro, für einen relativ reinen Stoff wäre die UN 1136 denkbar, aber das setzte den Aggregatzustand "flüssig" und das Fehlen einer Nebengefahr voraus. Soweit ich die Fragestellung verstehe, kommt das Gemisch durch die Kalklöschung in festen/pastösen Zustand und hat wahrscheinlich Nebengefahren. Falls 6.1 Hauptgefahr wird käme eher eine der Sammelpositionen infrage, oder? Die Einstufung in 6.1 muß aber nicht unbedingt inhalativ abgeleitet sein, ingestiv oder dermal geht auch. Gruß M.A.T.
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Re: Gefährlicher Abfall, wie in ADR klassiefizieren ?
[Re: JmB]
#32660
08.06.2022 14:25
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Eine Analyse der Grubenflüssigkeit aus der nördlichen Kammer zeigt hohe Konzentrationen an Heterocyclen, Phenolen, PAK, BXTE-Aromaten, MKW,Cyaniden und Ammonium. Bei der Flüssigkeit handelt es sich um ein verdünntes Teeröl oder ein verdünntes Ammoniakwasser mit Gaswerksteeranteilen. Ich bin gespannt ob das eine Verbrennungsanlage in loser Schüttung annimmt, wenn der Abfall cyanidhaltig ist... Ich kenne die Annahme in diesem Fall nur in Kleingebinden mit Gewichtsbeschränkung. Dann könnte man, wie vorhin schon geschrieben die Ausnahme 20 nutzen.
_________ Gruß André
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Re: Gefährlicher Abfall, wie in ADR klassifizieren ?
[Re: M.A.T.]
#32664
09.06.2022 06:51
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JmB
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Hallo zusammen, Daß GG-Recht "nicht weiter betrachtet" wurde ist nachvollziehbar; ein normales Ingenieurbüro hat damit auch eher nicht zu tun. ... das sehe ich anders, das beauftrage büro ist spezialisiert auf erkundung und sanierung von "Bodenschätzen" , sprich die machen nichts anderes als täglich gefährliche alte abfälle suchen und finden, da sollte für meine vorstellung bewusstsein im umgang mit gefahrgut herrschen Nochmals Vorsicht bei Schüttgutbeförderung: die ist nur zulässig, wenn zu der gefundenen Klassifizierung in Spalte 10 bzw. 17 eine Kodierung steht. Falls nicht, ist nur Versandstückbeförderung zugelassen (TK ist hier eher unwahrscheinlich)!
ich stehe grad auf dem schlauch, was meint "TK" ? ansonsten tue ich mich immer noch schwer mit der einstufung, daher hier einmal die komplette analyse des Teeröls sowie der Bodenproben : ![[verbundenes Bild]](https://i.ibb.co/Qr3KVF3/Analyse.jpg) und hier der spannende teil des sanierungsplans, man sieht das nur das abfallrecht betrachtet wird : ![[verbundenes Bild]](https://i.ibb.co/606q8Fy/sanierung.jpg) versandstückbeförderung könnte interessant werden, allein aufgrund der menge die entsorgt werden muss was die verbrennungsanlage annimmt kann ich nicht beurteilen, das ist abfallrecht Grüße
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Re: Gefährlicher Abfall, wie in ADR klassifizieren ?
[Re: JmB]
#32666
09.06.2022 09:45
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Claudi
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... das sehe ich anders, das beauftrage büro ist spezialisiert auf erkundung und sanierung von "Bodenschätzen" , sprich die machen nichts anderes als täglich gefährliche alte abfälle suchen und finden, da sollte für meine vorstellung bewusstsein im umgang mit gefahrgut herrschen Aus der Praxis: nein. Ich habe regelmäßig mit Abfallgutachten eines Ingenieurbüros zu tun bzgl. Abfällen und ich kann von Glück sprechen, dass dort Gefahrstoffangaben gemacht werden - diese sind zwar meiner Meinung nach sehr übertrieben vorsichtig angesetzt, aber lieber so als anders herum... Aus den Angaben kann man dann Empfehlungen ableiten, wie der Kram gefahrgutrechtlich eingestuft werden könnte (man beachte den Konjunktiv). Auch diese Einstufungen sind wahrscheinlich zu scharf. Auf die Gefahrstoffangaben kommt "mein" Ingenieurbüro rechnerisch. Es gibt zB von gischem einen Gemischrechner, bei dem man Bestandteile eingibt (mit CAS-Nr., %-Sätzen und ggf. noch H-Sätzen) und dann wirft einem der Rechner die rechnerische Einstufung des Gemisches aus. Das müsste eigentlich jemand chemisch gewandertes noch beurteilen, da Chemie ja mehr ist als 1+1+1 = 3. TK heißt wahrscheinlich "Tank".
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Re: Gefährlicher Abfall, wie in ADR klassifizieren ?
[Re: JmB]
#32670
09.06.2022 10:23
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Hallo, JmB, "TK" meinte Tankbeförderung; aufgrund der Konsistenz des Aushubs hielt ich die hier für sehr unwahrscheinlich. Möglicherweise können Sie auf Nachfrage bei Ihrer regional zuständigen Sonderabfalldeponie/-verwertung eine GG-Einstufung für vergleichbaren Sternchenabfall bekommen. Gruß M.A.T.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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