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Re: keine Unterweisung 1.3 für selbstf. Unternehmer? [Re: moerser] #33122 08.08.2022 16:48
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Es ist immer wieder interessant, welche Schlupflöcher gesucht werden. Wenn man den gesunden Menschenverstand einschaltet, stellen sich manche Fragen gar nicht. Wieso sollte, wenn man mal mit Köpfchen ran geht, ein Fahrzeugführer bis 1000 Punkte, der Unternehmer ist, nichts wissen müssen, ein angestellter Kollege aber schon? Die Frage klärt sich dann aber bei der Kontrolle des Verladers. Da fliegt er nämlich auf und wird abgewiesen. Und auch zu den hier publizierten 5 Jahren Schulungsintervall für Fahrzeugführer mit ADR-Bescheinigung habe ich eine klare Meinung. Das ist viel zu lang. Da hat sich die Gefahrgutwelt aber gewaltig gedreht.

Re: keine Unterweisung 1.3 für selbstf. Unternehmer? [Re: DJSMP] #33125 08.08.2022 16:56
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Es ist immer wieder interessant, welche Schlupflöcher gesucht werden. Wenn man den gesunden Menschenverstand einschaltet, stellen sich manche Fragen gar nicht. Wieso sollte, wenn man mal mit Köpfchen ran geht, ein Fahrzeugführer bis 1000 Punkte, der Unternehmer ist, nichts wissen müssen, ein angestellter Kollege aber schon? Die Frage klärt sich dann aber bei der Kontrolle des Verladers.


Das der selbstfahrende Unternehmer nichts wissen muss, hat doch gar keiner behauptet, er muss am Ende genauso viel wissen, wie der Unternehmer, der seine Mitarbeiter nach 1.3 Unterweist und die Unterweisung dokumentiert.

Woher er dieses Wissen bezieht, ist aber nicht festgelegt, trotzdem gilt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Re: keine Unterweisung 1.3 für selbstf. Unternehmer? [Re: moerser] #33126 08.08.2022 17:01
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: moerser
Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Es ist immer wieder interessant, welche Schlupflöcher gesucht werden. Wenn man den gesunden Menschenverstand einschaltet, stellen sich manche Fragen gar nicht. Wieso sollte, wenn man mal mit Köpfchen ran geht, ein Fahrzeugführer bis 1000 Punkte, der Unternehmer ist, nichts wissen müssen, ein angestellter Kollege aber schon? Die Frage klärt sich dann aber bei der Kontrolle des Verladers.


Das der selbstfahrende Unternehmer nichts wissen muss, hat doch gar keiner behauptet, er muss am Ende genauso viel wissen, wie der Unternehmer, der seine Mitarbeiter nach 1.3 Unterweist und die Unterweisung dokumentiert.

Woher er dieses Wissen bezieht, ist aber nicht festgelegt, trotzdem gilt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".


Genau das @moerser. Er muss es wissen, er muss es richtig machen. Ob er sich das selbst anliest, zufällig richtige Vorgaben Dritter (Auftraggeber) befolgt, einen Kapitel 1.3ADR-Lehrgang besucht oder sich durchfragt - egal. Es kann aber keine Behörde von ihm einen Nachweis über eine ADR1.3-Schulung verlangen (oder er stellt sich selbst eine aus darüber, dass er sich auf geeignete Weise informiert hat ^^) bzw. ihn wegen Fehlens eines solchen Schulungsnachweises zur Kasse bitten.

Re: keine Unterweisung 1.3 für selbstf. Unternehmer? [Re: DJSMP] #33127 08.08.2022 17:01
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Es ist immer ...


Jo, volle Zustimmung.
Gruß
M.A.T.

Re: keine Unterweisung 1.3 für selbstf. Unternehmer? [Re: M.A.T.] #33174 12.08.2022 15:04
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
daß die BLFA-Diskussionen leider nicht offiziell bekanntgemacht werden.


Ich hatte ja unter Bekanntmachung von Beschlüssen des BLFA schon mal was geschrieben.

Vielleicht sollte der zuständigen Behörde mal aufgezeigt werden, dass es für die Bekanntmachung von Beschlüssen des BLFA ein Interesse von den Verantwortlichen nach ADR/GGVSEB und den Forumsteilnehmern gibt. Denn für den Anwender sind diese Bekanntmachungen schon wichtig, da hier teilweise Auslegungen, Anwendungen u.ä. von gefahrgutrechtlichen Vorschriften getroffen werden.

Und es kann eigentlich nicht sein, das der Weg über Gefahrgutportal gewählt wird!!!

Klar bin ich froh und werde es auch immer wieder unterstützen, dass die IHK Schwaben, auch wenn das Ein oder andere Forum Mitglied da anderer Meinung ist, diesen Weg geht, denn so kommen wir alle an die entsprechenden Informationen, und können dann bestimmte gefahrgutrechtliche Festlegungen besser verstehen bzw. anwenden oder nutzen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
BLFA, Öffentlichkeit [Re: Gerald] #33176 12.08.2022 15:54
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Hallo, Gerald,
aber wie?

Zum Vergleich: vor einigen Jahren hatte ich mühsam rausgefunden, wer in D die Unfallberichte, die laut 1.8.5.1 ADR erstellt werden sollen, sammelt und weiterreicht. Grund war, daß bei der UNECE nur ganz wenige hinterlegt sind, obgleich die Bestimmung in 1.8.5.2 etwas anderes suggeriert. Auf meine Bitte, die statistischen Auswertungen (natürlich anonymisiert, um einfach nur unfalltechnische Schlüsse ziehen zu können, die allen nützen) zu bekommen erhielt ich die Antwort, das seien nur eine Handvoll jährlich und eine Auswertung finde nicht statt.

Meine Erfahrung mit den zuständigen Stellen in den USA oder GB ist, daß die sich als Dienstleister an der Staatsbevölkerung (also der beteiligten Wirtschaft) sehen. Die statistischen Daten der USA zum Thema und ihre Erschließung sind ziemlich brauchbar und gehen Jahrzehnte zurück. Wäre doch mal ein gutes Vorbild für D, oder?

Vielleicht weiß ja hier eines der Forumsmitglieder, ob über Informationsfreiheits-Vorschriften etwas zu erreichen wäre? Oder Sie sogar? Falls Ja, dann könnte der Weg auch der Hebel sein, um die BLFA-Entscheidungen öffentlich zu machen. Denn, ehrlich gesagt, sehe ich keinen Grund für eine Geheimhaltung der Entscheidungen (nicht der Diskussionen dazu, das ist etwas anderes).

Über den GGVD, vielleicht?

Gruß
M.A.T.

Re: BLFA, Öffentlichkeit [Re: M.A.T.] #33179 12.08.2022 18:27
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Floridacargocat Offline
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Hallo M.A.T.
es ist schon seltsam, dass Gefahrgutunfallberichte in den USA "frei" verfuegbar sind trotz privacy laws. In der EU bzw. Deutschland berufen sich die zustaendigen Behoerden bei Anfragen immer auf den Schutz der "Privatsphaere" und gibt ganz einfach keine Informationen heraus (insesondere fuer die Luftfahrt), obwohl solche Unfallberichte sehr gut bei der Ausbildung von Gefahrgutpersonen geeignet waeren.
Da gibt es fuer mich nur eine Loesung: Benutzen der amerikanischen Gefahrgutberichte (PHMSA oder FAA) und Lehren daraus schliessen (auch wenn es Unterschiede in der Gesetzgebung gibt.
Gruss aus Florida,
Floridacargocat

Re: BLFA, Öffentlichkeit [Re: Floridacargocat] #33180 12.08.2022 18:49
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Hallo, Axel,
danke für deine Antwort.

Ich denke, daß "Privatsphäre" nur vorgeschützt ist, denn anonymisierte Daten können keine Privatsphäre verletzen!

Ich habe mir schon Gedanken gemacht, ob die US-Gegebenheiten sich signifikant von den hiesigen unterscheiden, und wo. Die Rechtsetzung selbst ist, da beiderseits auf den UN-Klassifizierungen und -Verpackungsvorgaben aufbauend, nicht wirklich anders. Die Freigrenzen (454 kg bzw. 1000 Punkte) sind grob vergleichbar. Was anders ist sind das Haftungsregime und die Konsequenz der Überwachungsbehörden. Und die Schulung der Fahrer, die drüben eher formal ohne praktische Unterweisung abläuft, dafür aber mit Führungszeugnis und Gesundheitsuntersuchung, während hierzulande persönlicher Unterricht mit Praxisanteil bestimmend ist und nur für 1 und 7 die Person abgeklärt wird. Außerdem ist das Hazmat Endorsement ein Gehaltsfaktor, während die ADR-Card, soweit ich weiß, noch keinen Lohnzugewinn erbringt (kann sich mit zunehmender Fahrerknappheit ändern). Die Topographie ist komplett verschieden, dito die Verkehrsdichte. Da Ausbildung und Verkehr wahrscheinlich bestimmender als Klassifizierungsgrundsätze sind, wenn es um Unfälle geht, liegen m.E. darin die wesentlichen Unterschiede. Darum könnte die Analyse der US-Daten wahrscheinlich nicht ohne weiteres auf hiesige Verhältnisse übertragen werden. Oder kennst du andere Argumente?

Schöner Gruß aus dem erträglich temperierten deutschen Texas.
M.A.T.


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