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Excepted Quantities #33434 08.09.2022 09:33
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo zusammen,

wir möchten ein kleines Päckchen mit Gefahrgut (insgesamt 120 ml / UN 2920, Verpackungsgruppe II) in die USA per Luftpost versenden.
Die 120 ml Flüssigkeit sollen sich auf 4 Stück Flaschen à 30 ml verteilen.

Der Versand soll als "Excepted Qunatity" (freigestellte Menge) per Luftpost erfolgen.

Die Verpackung würden wir wie folgt vornehemen:

4 Stück Kunststofflaschen à 30 ml
Jede Flasche wird zusätzlich in einen Folienbeutel eingelegt u. versiegelt.
Jede in einen Folienbeutel eingelegte u. versiegelte Flasche wird mit Polstermaterial sicher umwickelt.
Es wird eine stabile Kartonage als Außenverpackung verwendet.
Die Außenverpackung (Kartonage) wird mit der Kennzeichnung für freigestellte Mengen versehen.
Das Gesamtgewicht der Sendung wird 500g nicht überschreiten.

Hierzu habe ich zwei Fragen:

1.) Kann ein solches Versandstück problemlos an die Deutsche Post, DHL oder andere Dienstleister übergeben werden oder muß es angemeldet werden?
2.) Muß dem Versandstück ein Sicherheitsdatenblatt beigefügt werden?
3.) Muß das Verpacken und der Versand über einen zugelassenen Gefahrgutvepacker u. Gefahrgutbeauftragten erfolgen?

Über eine helfende Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

Duncan

Re: Excepted Quantities [Re: DuncanMacLeod77] #33436 08.09.2022 09:40
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M.A.T. Offline
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Hallo,
die Luft-Fachleute hier können in Detail mehr sagen, hier nur drei allgemeine Anmerkungen.
Gb für Luft gibt es nicht.
Soweit ich weiß nehmen kaum Airlines EQ überhaupt an. Das sollte im Vorfeld abgeklärt werden, um unnütze Arbeit zu ersparen.
Nach 2.6 ist die Luft-Schulung auch für EQ notwendig - wie sonst sollte die Sendung korrekt vorbereitet werden, wenn man (m/w/? confused) nicht geschult ist?
Gruß
M.A.T.

Re: Excepted Quantities [Re: M.A.T.] #33438 08.09.2022 10:08
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo M.A.T.,

danke für Deine Rückmeldung.
EQ ist mir als Gefahrgutbeauftragter für ADR u. IMDG-Code bekannt. Im ADR und im IMDG-Code wird definiert, wie diese Gefahrgüter verschickt werden können. Aus verschiedene Online-Quellen geht hervor, dass der Versand ohne größeren Aufwand möglich sei. Ich möchte hier trotzdem keine Fehler machen und mich im Vorfeld informieren.

Selbst bei großen Kurierdienstleistern bekomme ich keine konkreten Antworten. Dort werden EQ und LQ sogar miteiannder vermischt...

Meine Annahme war nun, ich könne das Versandstück z. B. per DHL versenden, ohne dies ggf. zusätzlich anzumelden, wenn es korrekt gekennzeichnet usw. ist. Annahmen oder der Glaube etwas zu wissen, reichen mir allerdings nicht aus.

Evtl. ist hier im Forum ein Dienstleister bekannt, der weiterhelfen kann. Kann man solche Sendungen ggf. auch direkt an einem Flughafen in Deutschland aufgeben?

Grüße

Duncan

Zuletzt bearbeitet von DuncanMacLeod77; 08.09.2022 10:09.
Re: Excepted Quantities [Re: M.A.T.] #33439 08.09.2022 10:10
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Claudi Offline
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Vielleicht wurde Luftpost nur falsch verwendet, aber als echte Luftpost sind fast alle Gefahrgüter verboten (mit wenigen Ausnahmen, UN2920 gehört nicht dazu). Excepted Quantities sind ausdrücklich als Luftpost verboten.
Was geht: Luftfracht.

Edit: nein, man kann nicht einfach zum Flughafen gehen und da Gefahrgut aufgeben. Nein, man kann Gefahrgut nicht einfach ohne Anmeldung und ganz einfach im Flugzeug fliegen lassen und das ist auch gut so.

Es gibt zig Dienstleister, die die Sendung nach IATA DGR fertigmachen können, jede Empfehlung einer Firma wäre Werbung für die und unfair all den anderen gegenüber. Google mal nach Stichworten wie zum Beispiel: IATA DGR Abfertigung Gefahrgut Verpacker Dienstleister + Ort des Flughafens.

Antwort auf
1.) Kann ein solches Versandstück problemlos an die Deutsche Post, DHL oder andere Dienstleister übergeben werden oder muß es angemeldet werden?
2.) Muß dem Versandstück ein Sicherheitsdatenblatt beigefügt werden?
3.) Muß das Verpacken und der Versand über einen zugelassenen Gefahrgutvepacker u. Gefahrgutbeauftragten erfolgen?


1. Nicht einfach so, da sind üblicherweise Zusatzverträge erforderlich - bei DHL bitte AGB Paket international nachlesen. Außerdem haben die Paketdienstleister auch eigene Abweichungen im Luftfrachtbereich.
2. Nicht standardmäßig. SDB sind eigentlich nie vorgeschrieben als Begleitpapier im Gefahrgutrecht, können aber aus versch. Gründen verlangt werden (Zoll, Sonderwünsche der Airline etc.) - automatisch mitgeben: würde ich nicht machen. Wenn einer fragt: schicken.
3. Einen Gefahrgutbeauftragten gibt es in diesem Zusammenhang gar nicht, es gibt keine GB Luft mehr und ein GB ist auch nicht der, der "das alles mit Gefahrgut weiß und macht". Ja, es braucht nach IATA DGR geschultes Personal, Verpacker und Versender (aktuell noch PK1+2)

Bitte hier für entsprechende Schulung sorgen oder einen IATA-Gefahrgutdienstleister einsetzen. Auch die Anwendung von EQ hinterfragen - der Aufwand für "vollwertiges" Gefahrut ist nur wenig höher und man legt sich weniger Steine in den Weg.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 08.09.2022 10:13.
Re: Excepted Quantities [Re: DuncanMacLeod77] #33440 08.09.2022 10:16
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M.A.T. Offline
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Hallo, DuncanMcleod

1. ADR und IMDG haben mit Luft nichts zu tun, bitte nicht von denen auf ICAO schließen.
2. Bitte ignorieren (!) Sie Online-Quellen. Maßgeblich sind die Vorschriften und die Bedingungen der Dienstleister.
3. Einfach so versenden ist ausgeschlossen.
4. Anlieferung direkt am Flughafen: viel Vergnügen mit den Checkern.
Gruß
M.A.T.

Re: Excepted Quantities [Re: DuncanMacLeod77] #33651 29.09.2022 14:53
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fjs02 Offline
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Hallo,

offenbar gibt es bei Euch niemanden mit PK1 bzw. PK2-Zertifikat.

Also erst Schulung besuchen, dann Prüfung bestehen und dann Gefahrgut in den Luftverkehr einbringen.

Alles andere wäre fahrlässig.

Ach ja, und natürlich nimmt die Deutsche Post dieses Gafhrgut nicht an.

In der Luftfracht habe ich übrigens sehr gute Erfahrungen mit Excepted Quantities gemacht.

Es hat sich bisher noch immer eine Airline gefunden, die es transportiert hat. Kostet aber immer zusätzliches Geld.

Gruß
fjs02

Re: Excepted Quantities [Re: fjs02] #33653 29.09.2022 15:00
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Hallo,
und willkommen in den GG-Foren.
Auf welcher Basis kommen Sie denn zu dem Schluß, daß niemand hier diese Zertifikate hat? Frage rein interessehalber.
Gruß
M.A.T.

Re: Excepted Quantities [Re: M.A.T.] #33655 29.09.2022 15:09
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Claudi Offline
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@M.A.T. Ich glaube, er meint den Fragesteller bzw. dessen Unternehmen, nicht das Forum ;-)

Re: Excepted Quantities [Re: Claudi] #33656 29.09.2022 15:11
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
@M.A.T. Ich glaube, er meint den Fragesteller bzw. dessen Unternehmen, nicht das Forum ;-)


Drei Wochen später und nach allen Argumenten schien mir das nicht so, aber Sie könnten richtig liegen. Das "re" nannte ja den Frager.

Re: Excepted Quantities [Re: M.A.T.] #33657 29.09.2022 15:14
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fjs02 Offline
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Selbstverständlich meinte ich den Fragensteller.

Ich werde wohl kaum allen Forenteilnehmern unterstellen, dass sie nicht geschult sind...

Gruß
fjs02

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