Vielleicht wurde Luftpost nur falsch verwendet, aber als echte Luftpost sind fast alle Gefahrgüter verboten (mit wenigen Ausnahmen, UN2920 gehört nicht dazu). Excepted Quantities sind ausdrücklich als Luftpost verboten.
Was geht: Luftfracht.
Edit: nein, man kann nicht einfach zum Flughafen gehen und da Gefahrgut aufgeben. Nein, man kann Gefahrgut nicht einfach ohne Anmeldung und ganz einfach im Flugzeug fliegen lassen und das ist auch gut so.
Es gibt zig Dienstleister, die die Sendung nach IATA DGR fertigmachen können, jede Empfehlung einer Firma wäre Werbung für die und unfair all den anderen gegenüber. Google mal nach Stichworten wie zum Beispiel: IATA DGR Abfertigung Gefahrgut Verpacker Dienstleister + Ort des Flughafens.
1.) Kann ein solches Versandstück problemlos an die Deutsche Post, DHL oder andere Dienstleister übergeben werden oder muß es angemeldet werden?
2.) Muß dem Versandstück ein Sicherheitsdatenblatt beigefügt werden?
3.) Muß das Verpacken und der Versand über einen zugelassenen Gefahrgutvepacker u. Gefahrgutbeauftragten erfolgen?
1. Nicht einfach so, da sind üblicherweise Zusatzverträge erforderlich - bei DHL bitte AGB Paket international nachlesen. Außerdem haben die Paketdienstleister auch eigene Abweichungen im Luftfrachtbereich.
2. Nicht standardmäßig. SDB sind eigentlich nie vorgeschrieben als Begleitpapier im Gefahrgutrecht, können aber aus versch. Gründen verlangt werden (Zoll, Sonderwünsche der Airline etc.) - automatisch mitgeben: würde ich nicht machen. Wenn einer fragt: schicken.
3. Einen Gefahrgutbeauftragten gibt es in diesem Zusammenhang gar nicht, es gibt keine GB Luft mehr und ein GB ist auch nicht der, der "das alles mit Gefahrgut weiß und macht". Ja, es braucht nach IATA DGR geschultes Personal, Verpacker und Versender (aktuell noch PK1+2)
Bitte hier für entsprechende Schulung sorgen oder einen IATA-Gefahrgutdienstleister einsetzen. Auch die Anwendung von EQ hinterfragen - der Aufwand für "vollwertiges" Gefahrut ist nur wenig höher und man legt sich weniger Steine in den Weg.